Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Drucker- und Kopierpapier stellen unter den Verbrauchsmaterialien der Volksbank in Südwestfalen den vergleichsweise größten Anteil dar. Das verwendete Kopierpapier ist mit dem Umweltzertifikat "ECF" und "DIN ISO 14001 " ausgestattet. Der Papierverbrauch soll dort, wo dies möglich erscheint, reduziert werden, wobei mögliche Schriftformerfordernisse diesen Bemühungen entgegenstehen können.

Aufgrund der fusionsbedingten Zusammenlegung unterschiedlicher Systeme ist die Ermittlung des Papierverbrauches aktuell nur mit erheblichen manuellen Aufwand möglich. Die einheitliche Erfassung ab 2019 macht eine Berichterstattung für das Folgejahr möglich.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Aufgrund der fusionsbedingten Zusammenlegung unterschiedlicher Systeme ist die Ermittlung aktuell nur mit erheblichen manuellen Aufwand möglich. Die einheitliche Erfassung ab 2019 macht eine Berichterstattung für das Folgejahr möglich.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Aufgrund der fusionsbedingten Zusammenlegung unterschiedlicher Systeme ist die Ermittlung aktuell nur mit erheblichen manuellen Aufwand möglich. Die einheitliche Erfassung ab 2019 macht eine Berichterstattung für das Folgejahr möglich

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Aufgrund der fusionsbedingten Zusammenlegung unterschiedlicher Systeme ist die Ermittlung aktuell nur mit erheblichen manuellen Aufwand möglich. Die einheitliche Erfassung ab 2019 macht eine Berichterstattung für das Folgejahr möglich

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Der Abfall wird seit Jahren getrennt und je nach Möglichkeit dem Recyclingkreislauf über die entsprechenden Systeme (Altpapier und Gelbe Tonne) zugeführt. Eine Auflistung in  Litern bei der Restmüllentsorgung, in Tonnen bei der Aktenvernichtung oder Elektroschrott ist bisher nicht erfolgt. Es wird im laufendem Jahr geprüft, in wie weit diese Angaben mit in die neu zu erstellende Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen werden.