Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Auf S. 58-59 der Umwelterklärung 2019 findet sich eine detaillierte tabellarische Darstellung über den Verbrauch von Produktionsmaterial (Gesamt 2018: 30.459,63 t), den Verbrauch von Hilfs- und Betriebsstoffen (Gesamt 2018: 11,56 t) sowie von Verpackungsmaterialien (Gesamt 2018: 121,89 t).

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Der Gesamtenergieverbrauch für den Unternehmenssitz in Melle Westerhausen für das Jahr 2018 lag bei 10.334,79 MWh. Davon entfallen 4.166,69 MWh auf den Stromverbrauch und 6.168,10 MWH auf den Wärmeenergieverbrauch. Der Energieverbrauch im Fuhrpark betrug drüber hinaus 4.324,06 MWh Diesel. Daraus ergibt sich ein Gesamtenergieverbrauch von 14.658,86 MWh, von denen 69,75% aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Eine detaillierte Aufstellung der Energieverbräuche zeigen die Tabellen auf S. 68-71 der Umwelterklärung 2019.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Energie ist einer unserer definierten Kernindikatoren nach EMAS. Daher berichten wir in unseren Umwelterklärungen kontinuierlich über die Entwicklung des Energieverbrauchs und die Maßnahmen zur Senkung. Dabei beziehen wir den Energieverbrauch zur besseren Vergleichbarkeit immer auf die Produktionsmenge (MWh / produzierte Möbeltonne). Der Gesamtenergieeinsatz am Unternehmensstandort konnte in 2018 um 13,5% gesenkt werden. Der Einsatz von elektrischer Energie konnte um 9,2% gesenkt werden. Die entsprechenden durchgeführten und zusätzlich geplanten Maßnahmen sind in der Umwelterklärung 2019 auf den Seiten 82-86 zu finden. Der Wärmeenergieeinsatz wurde um 16,1% gesekt, was jedoch überwiegend auf witterungsbedingte Einflüsse zurückzuführen ist.
Der Energieeinsatz im Fuhrpark konnte bezogen auf die Produktionsmenge um 22,5% gesenkt werden. Hierfür ist die zunehmende Umrüstung auf EURO6 Diesel-Fahrzeuge und Ausstattung des Fuhrparks mit Assistenzsystemen ursächlich.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Insgesamt verbrauchte ASSMANN in 2018 1.485 m³ Wasser. Eine Aufschlüsselung ist in der Umwelterklärung 2019 auf Seite 60 zu finden.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Eine umfangreiche Übersicht über die angefallenen Abfälle - auch im Vergleich zu den Vorjahren - ist auf den Seiten 64-65 der Umwelterklärung 2019 einzusehen. Die Unterscheidung in gefährlichen und ungefährlichen Abfall und der Bezug auf die Produktionsmenge wird auf den Seiten 74-77 vorgenommen.
Die Entsorgung erfolgt entsprechend der Standardentsorgungsmethoden unserer Dienstleister. Unsere Abfallbilanz lassen wir extern überprüfen und auf dieser Basis unsere Getrenntsammelquote entspechend der GewAbfV testieren. Die Getrenntsammlungsquote in 2018 betrug 98,5%, was eine sehr gute Voraussetzung für eine hohe stoffliche wiederverwertungsquote bildet. Das Deponieren von Abfällen kann bei ASSMANN ausgeschlossen werden.