Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Papierverbrauch : 2.599.000 Blatt*

*: Dabei handelt es sich um die 2019 bezogene Menge. Zahlen über den tatsächlichen Verbrauch liegen nicht vor.

Tonerverbrauch: 186 Stück Tonerkassetten
Fotoleiter:             27 Stück

Eine Differenzierung nach nicht erneuerbaren Materialien und eingesetzten erneuerbaren Materialien ist mangels Datenerhebung nicht möglich.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Stromverbrauch*:   1.362.648 kWh

Wärmeverbrauch*: 2.090.964 kWh

Kraftstoff:                Benzin: 16.361 Liter ; Diesel: 18.316 Liter

*:Repräsentativ wurde der Verbrauch der Standorte ermittelt, an denen knapp 80 Prozent der gesamten Belegschaft arbeiten. Außerdem befinden sich an diesen Standorten die zentralen bankweit genutzten technischen Anlagen. Auf eine exakte Gesamterhebung und Differenzierung nach nicht erneuerbaren, erneuerbaren Quellen sowie Kühlenergie und Dampfverbrauch wurde unter Abwägung von Aufwand und zusätzlichem Nutzen verzichtet.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Der regelmäßige Einsatz des Energie-Audits hat den Zweck, die Verbrauchstransparenz zu erhöhen und dient als Basis für Energieeffizienzmaßnahmen. Ausgehend von den Ergebnissen des zweiten Energie-Audits (2019) wird der mögliche Einsatz eines geeigneten Kennzahlensystems geprüft.  

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Wasserentnahmen*:    5.180.470 Liter Leitungswasser

*:Repräsentativ wurde der Verbrauch der Standorte ermittelt, an denen knapp 80 Prozent der gesamten Belegschaft arbeiten. Außerdem befinden sich an diesen Standorten die zentralen bankweit genutzten technischen Anlagen. Auf eine exakte Gesamterhebung und Differenzierung nach Quellen und mit Wasserstress wurde unter Abwägung von Aufwand und zusätzlichem Nutzen verzichtet.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Abfälle werden den gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungswegen zugeführt.

Sonderabfälle:
- Aktenvernichtung:                 24,8 Tonnen
- elektronische Datenträger:  100,4Stück

Eine Differenzierung nach gefährlichen und ungefährlichen Abfällen sowie nach der Entsorgungsmethode führt die Bank nicht durch, da sie für das Unternehmen nicht relevant ist.