Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Keine eingesetzen Materialien.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Alle MitarbeiterInnen von HMP arbeiten im Home-Office in Berlin. Auch der Hauptsitz ist mit einem Home-Office verknüpft. Eine MitarbeiterIn arbeitet von einem Arbeitsplatz in einem Shared Workspace aus, den HMP angemietet hat. Deshalb ist der Energieverbrauch ziemlich gering und schwer messbar. Beispielsweise wird bei elektronischen Gegenständen auf Gebrauchtware zurückgegriffen, Recyclingpapier verwendet und im Home Office von allen MitarbeiterInnen ausschließlich Energie aus Erneuerbaren Energien bezogen.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Bei der Heizung hat die persönliche Entscheidung Grenzen, da die Gebäudeheizung nicht individuell beeinflusst werden kann. Wohl aber die Zimmertemperaturen, die liegen je nach persönlichen Bedürfnissen bei 18-20 Grad. Die Lebensstile der MitarbeiterInnen sind am Motiv der Suffizienz orientiert. Bei Reisen gilt, dass öffentliche Verkehrsmittel bevorzugt werden. Flugreisen werden erst ab einer Reisedauer von mehr als sechs Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln fallweise in Erwägung gezogen.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

siehe oben

Die natürlichen Ressourcen, die in Anspruch genommen werden, entsprechen der Lebensführung in Deutschland. Der Wasserverbrauch kann nicht exakt erhoben und somit nicht berichtet werden, da jede/r MitarbeiterIn im Home Office arbeitet. Somit ist der Wasserverbrauch im beruflichen Alltag Teil des privaten Verbrauchs.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

siehe oben

Die Abfallwirtschaft sieht Mülltrennung und Recycling vor. Jedoch ergibt sich hier dieselbe Problematik wie bei der Erhebung des Wasserverbrauchs: die MitarbeiterInnen, welche alle im Home Office arbeiten, trennen und entsorgen ihren Müll privat. Es ist keine exakte Messung der Daten möglich. Dies ist auch aus dem Grund der Fall, dass es sich durch die geringe MitarbeiterInnenanzahl mit suffizienten Lebensstilen um sehr geringe Mengen an Müll handelt.