Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Zur Erbringung unserer Dienstleistungsangebote wie beispielweise der Erstellung von Auditberichten werden überwiegend digitale Formate genutzt, um Einsparungen im Papierverbrauch vorzunehmen. Lediglich zur Durchführung unserer Workshops werden recyclebare DIN-A3 Bögen benötigt. Im Büroalltag werden diverse Büromaterialien, Aktenordner, Druckerpapier, Tonerpatronen sowie Hygiene- bzw. Reinigungsprodukte benötigt. Alle Materialien werden unter Anwendung der Einkaufsrichtlinie sowie der Höhe des Wiederaufbereitungsgrad beschafft.

Der Verbrauch des Druckerpapiers wurde anhand des integrierten Zählerstands des Druckers erfasst und ergab einen durchschnittlichen Papierverbrauch von ca. 580 Blatt pro Mitarbeitenden im Geschäftsjahr 2020. Dabei wird ausschließlich Recyclingpapier verwendet, welches mit dem Eco-Label und dem Umweltzeichen Blauer Engel ausgezeichnet ist.

Es wird weiterhin die Umstellung auf ein papierloses Büro angestrebt und dienstleistungsbezogene Materialien sollen zukünftig nahezu ausschließlich elektronisch übermittelt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Als Untermieter der Büroräumlichkeiten können keine Angaben zu den individuellen Verbräuchen von Strom, Wärme, Wasser und Abfallentsorgung gemacht werden. Die Betriebskostenabrechnung für das Geschäftsjahr 2020 lag bei Berichterstellung noch nicht vor.

Die bereits beschriebenen Maßnahmen implementieren eine Minimierung der Verbrauchswerte im täglichen Handeln.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Als Untermieter der Büroräumlichkeiten können keine Angaben zu den individuellen Verbräuchen von Strom, Wärme, Wasser und Abfallentsorgung gemacht werden. Die Betriebskostenabrechnung für das Geschäftsjahr 2020 lag bei Berichterstellung noch nicht vor.

Die bereits beschriebenen Maßnahmen implementieren eine Reduktion der Verbrauchswerte im täglichen Handeln. Konkrete Ziele zur Verringerung des Energieverbrauches können wir uns aufgrund der Nutzungs- und Mietsituation nicht setzen. 

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Als Untermieter der Büroräumlichkeiten können keine Angaben zu den individuellen Verbräuchen von Strom, Wärme, Wasser und Abfallentsorgung gemacht werden. Die Betriebskostenabrechnung für das Geschäftsjahr 2020 lag bei Berichterstellung noch nicht vor.

Die bereits beschriebenen Maßnahmen implementieren eine Minimierung der Verbrauchswerte im täglichen Handeln.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Als Untermieter der Büroräumlichkeiten können keine Angaben zu den individuellen Verbräuchen von Strom, Wärme, Wasser und Abfallentsorgung gemacht werden. Die Betriebskostenabrechnung für das Geschäftsjahr 2020 lag bei Berichterstellung noch nicht vor und.

Die bereits beschriebenen Maßnahmen implementieren eine Minimierung der Verbrauchswerte im täglichen Handeln.