Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator G4-EN1
Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen.

Die angebotene Dienstleistung ist in erster Linie intellektueller Natur und bedarf mit Ausnahme von Büromaterial, Computer und Telefon sowie der Energie fürs Reisen keiner gesonderten Materialien, die einer gesonderten Erfassung und Steuerung unterliegen müssten. Entsprechend wird auf eine Messung verzichtet.

Leistungsindikator G4-EN3
Energieverbrauch innerhalb der Organisation.

Strom und Heizenergie des Büroraums werden nicht gesondert erfasst, da er Bestandteil des Wohnsitzes ist und eine Erfassung technisch sehr aufwändig, der mögliche Steuerungs- und Beeinflussungsnutzen dagegen als sehr klein eingeschätzt wird. Für Autofahrten wird ein Fahrzeug mit einem Durchschnittsverbrauch von 7,5 l Superbenzin genutzt. Der Wechsel auf ein sparsameres Fahrzeug wäre momentan energetisch nicht sinnvoll. Der Energieverbrauch durch Bahnreisen wird nicht nachgehalten, da keine Handlungsalternativen bestehen.

Leistungsindikator G4-EN6
Verringerung des Energieverbrauchs.

Der Energieverbrauch hängt maßgeblich von den Reisen und diese wiederum von den Projekten ab. Durch die Unterschiedlichkeit der Projekte und damit des Energieverbrauchs wäre eine entsprechende Kennzahl nicht sinnvoll interpretierbar. Sie wird daher nicht erhoben.

Leistungsindikator G4-EN8
Gesamtwasserentnahme nach Quellen.

Für die erbrachte Dienstleistung wird kein Wasser benötigt. Diese Kennzahl wird daher nicht erhoben.

Leistungsindikator G4-EN23
Gesamtgewicht des Abfalls nach Art und Entsorgungsmethode.

Durch die Dienstleistung erzeugte Abfall besteht in der Regel aus Altpapier, Tonerkartuschen und Verpackungsmaterial. Der Anfall ist für ein Einpersonenunternehmen zu vernachlässigen und wird daher nicht gesondert nachgehalten. Alle Abfälle werden dem Recycling zugeführt.