Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

In der Stadt Geestland gibt es keine eingesetzten Materialien nach Gewicht oder Volumen, weil wir kein Produktionsbetrieb sind.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Zu a. und b. haben wir derzeit noch keine Zahlen vorlegen.

c.i.  Stromverbrauch 4.064 MWh
c.ii.  Wärmeverbrauch 10.002 MWh
c.iii. entfällt
c.iv. entfällt

Zu d. entfällt. Die Stadt Geestland verkauft nichts derartiges.
Zu e. Derzeit noch keine Angaben, da wir nur den Verbrauch von Strom und Wärme haben.
Zu f. Keine Angaben
Zu g. Keine Angaben

Der Leistungsindex GRI 302-1 Energieverbrauch in Unternehmen wird angewandt.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Systematische Energieeinsparungen der Stadt Geestland:

Straßenbeleuchtung, gesamte Stadt, Umstellung auf LED, 825.000  kWh 
Straßenbeleuchtung, gesamte Stadt ,Elektronische Steuerung 62.000 kWh  Projekt läuft bis Ende 2019

25 ausgewählte Liegenschaften Wärmeliefer-Contracting, 470.000 kWh 

Moor-Therme  Spülwasser-aufbereitung 42.000  KWh  
Pedelec-Station, Verkehr/ÖPNV,  46.000 kWh
Elektro-Dienstwagen  Verkehr (Benzin ersetzt), 4.900  kWh

Einsparung pro
Fahrzeug (2)
Alle Liegenschaften  Stromeinsparung (LED, Energiesparpumpen etc.) 490.000 kWh


Der Leistungsindikator GRI 302-4 Verringerung des Energieverbrauchs wird angewandt.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

a.i. entfällt
a.ii. entfällt
a.iii. entfällt
a.iv. entfällt
a.v. 57 Megaliter

b. Keine Angaben, da in der Stadt Geestland kein Wasserstress vorhanden ist.
c. Keine Angaben.
d. Keine Angaben.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

a. Gefährlicher Aball fällt bei der Stadt Geestland nicht an. Es sei denn, im Stadtgebiet werden Reifen, Farbeimer etc. gefunden. Diese werden dann entsprechend von uns entsorgt.

b. Durch die von der Stadt zu erbringenden Dienstleistungen entstehen jährlich etwa 140 t Abfall ( davon 10 t Restmülle, 31 t Altpapier und 8 t Wertstoffe).