Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Natursteinmaterial aus nachhaltigen Quellen (Gewicht)
2020: 14.000 kg
2019: 14.000 kg
2018: 14.000 kg
2017: 12.000 kg

Erneuerbare Quellen: Recyclingpapier, Papierverbrauch (Gewicht)
2020: 7.0 kg
2019: 5,0 kg
2018: 5,1 kg
2017 5,0 kg
Nicht erneuerbare Quellen: Baustoffe (Gewicht)
2020: 10.000 kg Fertigbeton
2019: 10.815 kg Fertigbeton
2018: 10.000 kg Fertigbeton
2017: 10.500 kg Fertigbeton

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Aus erneuerbaren Quellen: Ökostrom, Stromverbrauch (in Kilowattstunden)
2020: 5585 Kwh (Quelle ist die Abrechnung des Stromversorgers)
2019: 5256 kWh (348 Tage, Quelle ist die Abrechnung des Stromversorgers)
2018: 4.518 kWh (360 Tage, Quelle ist die Abrechnung des Stromversorgers)
Nicht erneuerbare Quellen: Heizenergie (Brennholz Fichte/Tanne/Buche in Kubikmeter)
2020: 2 Kubikmeter
2019: 2 Kubikmeter 2018: 2 Kubikmeter 2 Kubikmeter Brennholz entsprechen ca. 1.200 kg.
1 kg hat einen durchschnittlichen Brennwert von 4,25 kWh.
Somit entsprechen 2 Kubikmeter Brennholz rund 5.100 kWh.
Nicht erneuerbare Quellen: Dieselverbrauch (in Liter)
2020: 860 Liter
2019: 985,36 Liter
2018: 1.506 Liter
Diesel besitzt einen Heizwert von 11,8 kWh/kg. (Quelle: https://kraftstoff-info.de/vergleich-der-kraftstoffe-nach-energiegehalt-und-dichte)
1.000 Liter Diesel entsprechen 830 kg.
860,00 Liter entsprechen 713,80 kg und haben einen Energiegehalt von 8422,84 kWh.
985,36 Liter entsprechen 817,85 kg und haben einen Energiegehalt von 9650,63 kWh.
1.506 Liter entsprechen 1.265,04 kg und haben einen Energiegehalt von14.927,47 kWh.
Gesamtenergieverbrauch der Unternehmens in 2020: 19107,84 kWh
Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens in 2019: 20006,63 kWh
Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens in 2018: 24.545,47 kWh

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Durch den Bezug von Natursteinen aus Deutschland und Europa sowie dem Grabmalrecyling sinkt der Energieverbrauch, insbesondere im Bereich Energieverbrauch für Transporte, verglichen mit dem Bezug von Naturstein aus Übersee. Siehe hierzu Erläuterungen zum Kriterium 11.  Handwerkliche Bearbeitung bedeutet zudem, dass weniger Maschinen zum Einsatz kommen. Auch so wird der Energieeinsatz reduziert.Konkrete Umrechnungsfaktoren zur Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs liegen nicht vor

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Wasserentnahme (in Liter)
2020: 2.600 Liter
2019: 2.900 Liter
2018: 2.000 Liter

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Abfall (Gesamtgewicht in kg)
2020: ungefährlicher Abfall 2.050 kg, gefährlicher Abfall 15 kg (2-Komponenten-kleber)
2019: ungefährlicher Abfall 1.750 kg, gefährlicher Abfall 15 kg (2-Komponenten-Kleber)
2018: ungefährlicher Abfall 1.700 kg, gefährlicher Abfall 20 kg (2-Komponenten-Kleber)
Abfallentsorgungsmethode: Abfälle werden getrennt und die Möglichkeiten der Entsorgung über Wertstoffhöfe genutzt. Die Entsorgung des ungefährlichen Abfalls erfolgt über den regionalen Abfallentsorger in der Müllverbrennungsanlage.