Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.
Über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen zum Umweltschutz hinaus besteht die Absicht, Energieeffizienz und Umweltschutz aktiv und langfristig weiterzuentwickeln und das Ziel einer klimaneutralen Sparkassenorganisation anzustreben. Dafür wurde 2019 das Referat Energie- und Umweltmanagement im Bereich Organisation geschaffen.
Umweltbelastungen sollen verringert oder bestenfalls gänzlich vermieden werden. Quantitative und qualitative Einsparziele werden anhand des Planungsinstruments VfU Kennzahlen Tool (weltweit anerkannter Standard für die Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten) zeitnah eingeführt und verfolgt. Die Einsparung erfolgt durch aktiv gelebte Praxis – z. B. 100 % Ökostrom aus erneuerbarer Energie aus Deutschland, Optimierung von Gebäudetechnik und -hülle bei Sanierung und Neubauten, umweltschonende Heiztechnik, Sensibilisierung der Beschäftigten für umweltfreundliches Verhalten am Arbeitsplatz, Einsatz von Thin-Clients und Etagendruckern im IT-Bereich, Subventionierung der Mitarbeiternutzung des ÖPNV u. v. m. –. Aufgrund solcher Maßnahmen wurde zum einen keine Risikoanalyse durchgeführt und sind zum anderen in diesem Bereich derzeit keine Risiken erkennbar. Das Managementkonzept zur Analyse und Steuerung der Energieeffizienz erfolgt durch ÖKOPROFIT, einem ökologischen Projekt für integrierte Umwelttechnik. Zur Entwicklung von Zielen ist eine umfangreiche Datenerhebung im Aufbau. Belastbare Ziele dürften realistischer Weise erst mittelfristig möglich sein. Die Einbindung des Vorstands erfolgt dadurch, dass alle wesentlichen diesen Bereich betreffenden Beschlüsse durch den Vorstand gefasst werden und durch den Bericht der zuständigen Bereichsleiter.
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