11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Der Betrieb der WESSLING Standorte ist mit dem Einsatz von Ressourcen verbunden. Der Energieverbrauch geht auf die Versorgung der Immobilien und die Mobilität zurück. Da WESSLING energieauditpflichtig nach den gesetzlichen Bestimmungen des EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) ist, werden regelmäßig Energieaudits  durchgeführt. Die mit der Mobilität verbundenen Energieverbräuche werden vom Fuhrparkmanagement in Verbindung mit einem externen Dienstleister überwacht. Hierzu siehe Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch inkl. Kennzahlen im Bereich Mobilität sowie Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (2) für Mobilität und Emissionen. 

Die relevante Abfallerzeugung entsteht vornehmlich in den Laboratorien. Damit fallen zur Entsorgung insbesondere Abfallfraktionen an, die labortypisch sind sowie gewerblicher Siedlungsabfall nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Hierzu siehe  Leistungsindikator GRI SRS-306-3.

Der Wasserverbrauch resultiert im Wesentlichen aus dem Betrieb der Sanitärbereiche und in geringerem Maße aus dem Laborbetrieb. WESSLING ist kein Starkverschmutzter im Sinne der wasserrechtlichen Vorgaben. Über einen Wasser-Fußabdruck wurde im Nachhaltigkeitsteam diskutiert. Wegen des geringen Einflusses auf den Wasserverbrauch und der eher geringen Bedeutung gegenüber anderen Nachhaltigkeitsaspekten wurde in Abstimmung mit der Geschäftsführung beschlossen, dass die Ressourcen sinnvoller für den Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagementsystems (SDG 8) genutzt werden können.  

Als signifikante Ressource kommen Chemikalien in den Laboratorien zum Einsatz. Art und Maß des Chemikalieneinsatz ergibt sich aus der Anwendung von Methoden, die ganz wesentlich – z. B. vom Gesetzgeber – vorgeschrieben sind. Da WESSLING signifikant im gesetzlich geregelten Bereich agiert, dieser einem stetigen Wandel unterworfen ist, Methoden wegfallen oder neu hinzukommen oder der Verbrauch an Chemikalien von den jeweiligen Aufträgen abhängt, ist ein Vergleich über die Jahre nicht aussagekräftig.

Für die Bericht- und Gutachtenerstellung sowie die weitere Kommunikation mit interessierten Parteien wird Papier verwendet, wobei analog dem Chemikalieneinsatz der Verbrauch wesentlich von Art und Maß der Aufträge abhängt, die je nach Anforderung den Ausdruck – teilweise in mehrfacher Ausfertigung - von dokumentierten Informationen notwendig machen und einen aussagekräftigen Vergleich des Verbrauches über die Jahre nicht sinnhaft ermöglichen. Intern wird durch die obligatorische Einstellung der Drucker auf Duplexdruck und die Sensibilisierung der Mitarbeiter der Papierverbrauch reduziert. Hierzu siehe Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien. Darüber hinaus wurden zur gemeinsamen und zeitgleichen Bearbeitung von Dokumenten EDV-technische Lösungen eingerichtet, die den Ausdruck von Dokumenten und Aufzeichnungen in den verschiedenen Stadien der Erstellung weniger sinnig machen. Das eingesetzte Papier ist chlorfrei und aus nachhaltiger Forstwirtschaft, soweit aus normativen bzw. aus Gründen der geforderten Qualität keine Alternative notwendig ist. Das Ziel der Reduzierung von Ausdrucken wurde erreicht. Weiterhin gilt es den Anteil der Farbdrucke zu senken. Vereinbartes Ziel für 2023 ist eine Reduzierung des Anteils an Farbausdrucken bzw. die Reduzierung der Farbausdrucke absolut um 3%. 

IT-Lösungen werden zentral über den WESSLING-IT-Service bereitgestellt. Im Regelfall werden Rechner, Drucker, Kopierer und weitere Geräte geleast, um stetig eine Infrastruktur auf Stand der Technik vorzuhalten, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit vergleichsweise wenig Energie verbraucht. Elektroschrott fällt mit dem regelmäßigen Tausch der Geräte bzw. der Rücknahme durch den Leasinggeber somit nicht oder nur in geringen Mengen an. Soweit Elektroschrott anfallen sollte, wird dieser über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe entsorgt.