Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.
Für unsere Hauptgeschäftstätigkeit – die Einäscherung von Verstorbenen im Auftrag von Bestattungsinstituten – ist es unerlässlich, natürlich Ressourcen in Anspruch zu nehmen.
Für die beiden Betriebsstätten der Flamarium Saalkreis GmbH & Co. KG ist der effiziente Energieeinsatz aus ökologischer und ökonomischer Sicht ein Erfordernis ersten Ranges. An beiden Standorten setzt unser Unternehmen Strom und Erdgas als Energieträger ein. Der Bedarf wird jeweils zu 100% durch (externe) Lieferungen von Energieversorgungsunternehmen gedeckt. Für die zentrale Überwachung der Verbräuche haben wir bereits im Jahr 2007 ein zentrales Umweltmanagementsystem eingeführt.
Neben dem beschriebenen Energieeinsatz für den Betrieb der Feuerbestattungseinrichtungen wird Kraftstoff in unserem Unternehmen auch in Form von Dieselkraftstoff verbraucht. Zum Dienstleistungsangebot der Flamarium Saalkreis GmbH & Co. KG gehört auch die Überführung des eingesargten Verstorbenen vom Bestattungsinstitut zu unserer Feuerbestattungseinrichtung. Hierfür halten wir 3 Fahrzeuge mit einem Fassungsvermögen von 6 Särgen und 2 Fahrzeuge mit einem Fassungsvermögen von 4 Särgen vor. Alle 5 Fahrzeuge sind als Bestattungsfahrzeuge zugelassen. Aufgrund der zum Teil großen Distanzen von 50 km und mehr ist der Einsatz von E-Fahrzeugen in diesem Bereich derzeit nicht zweckmäßig; die Entwicklung in diesem Bereich wird aber weiter verfolgt.
Ein darüberhinausgehender Materialeinsatz findet nicht statt. Ebenso fallen Abwasser beim Betrieb von Feuerbestattungsanlagen nicht an.
Im Bereich Abfall sind wir an rechtliche Vorgaben gebunden.
Abfälle sind gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) als gefährlich einzustufen, wenn diese relevante gefährliche Stoffe enthalten, die mindestens eine der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP 1 bis HP 8 oder HP 10 bis HP 15 aufweisen. Unter Beachtung der Vorschriften der AVV sind die Abfälle aus Feuerbestattungseinrichtungen folgendem Abfallschlüssel zuzuordnen:
10 14 Abfälle aus Krematorien
10 14 01* quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung
In der Gruppe 10 14 (Abfälle aus Krematorien) ist nur ein sechsstelliger Abfallschlüssel aufgeführt. Dieser wurde mit einem * versehen, sodass alle Abfälle aus Krematorien als gefährlich eingestuft werden. Von diesen Abfällen wird demnach gemäß Regelvermutung angenommen, dass sie mindestens eine gefährliche Eigenschaft aufweisen. Somit sind Abfälle aus Krematorien gemäß den Vorgaben der AVV grundsätzlich als gefährlich einzustufen. Nur falls der Abfallbesitzer gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass dieser in der Abfallverzeichnisverordnung als gefährlich aufgeführte Abfall keines der o.g. HPKriterien erfüllt, kann die Behörde im Einzelfall eine abweichende Einstufung vornehmen.
Die bei der Rauchgasreinigung anfallenden Stäube und Additive in unseren Feuerbestattungseinrichtungen müssen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Sie weisen im Allgemeinen erhöhte Schwermetallgehalte sowie erhöhte Salzfrachten (messbar an Hand der Leitfähigkeit) auf. Als Schwermetalle gelten gemäß AVV jede Verbindung von Antimon, Arsen, Cadmium, Chrom (VI), Kupfer, Blei, Quecksilber, Nickel, Selen, Tellur, Thallium oder Zinn sowie diese Stoffe in metallischer Form, sofern die Verbindung oder der Stoff als gefährlicher Stoff eingestuft ist. In den anfallenden Reinigungsrückständen sind insbesondere erhöhte Werte an Chrom VI zu verzeichnen, die eine Einstufung als gefährlicher Abfall begründen.
Das Aufkommen an gefährlichen Abfällen können wir in unseren Feuerbestattungseinrichtungen nicht weiter begrenzen. Im bestimmungsgemäßen Betrieb fallen bedingt durch die hohen Anforderungen an die Luftreinhaltung unweigerlich feste Rauchgasreinigungsrückstände an.
Der Flächenverbrauch am Standort Osmünde (Unternehmenseigentum) stellt sich wie folgt dar:
- gesamter Flächenverbrauch: 19.825,00 m2
- gesamte versiegelte Fläche: 8.002,00 m2
- gesamte naturnahe Fläche: 11.823,00 m2
Die gesamte versiegelte Fläche umfasst die Dachflächen sämtlicher Gebäude sowie die Flächen, die nicht mit sog. „Sickerpflaster“ bebaut sind – vor allem Parkplätze. Die gesamte naturnahe Fläche umfasst vor allem die Fläche des Friedgarten Mitteldeutschland. Beim Erwerb des Grundstücks im Jahre 2003 handelte es sich bei der Fläche um ein sog. Ansaatgrünland und wurde landwirtschaftlich genutzt. Durch die Gestaltung zum Friedgarten Mitteldeutschland mit der Anpflanzung heimischer Pflanzen hat die Fläche eine ökologische Aufwertung gemäß der Ökokonto-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. Januar 2005 erfahren.
Beim Betrieb von Feuerbestattungseinrichtungen sind Emissionen ebenfalls unvermeidbar. Die emissionsrechtliche Bewertung von Feuerbestattungseinrichtungen richtet sich nach der spezialgesetzlichen Regelung der 27. BImSchV. Nach § 4 dieser Verordnung sind folgende Grenzwerte einzuhalten:
- Kohlenmonoxid (CO): 50 mg je Kubikmeter Abgas (Stundenmittelwert)
- Gesamtstaub: 10 mg/m3
- Gesamtkohlenstoff: 20 mg/m3
- Dioxine/Furane: 0,1 ng TE/m3