Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.
Das GKS nimmt dem Kerngeschäft entsprechend natürliche Ressourcen in Anspruch, trägt aber gleichzeitig durch den Unternehmenszweck zum Schutz eben dieser natürlichen Ressourcen bei.
Im Rahmen des Umweltmanagementsystems (vgl. auch Kriterium 12) werden die Emissionen und technischen Anlagen sowie die Immissionen und Schutzgüter beleuchtet (vgl. in der Umwelterklärung die gleichnamigen Kapitel).
Für die technischen Anlagen werden jeweils die Brennstoffe und Betriebsstunden, die Emissionen und die Reststoffe ermittelt (vgl. in der Umwelterklärung das Kapitel "Emissionen und technische Anlagen – Thermische Abfallbehandlung“).
Untersuchungsgegenstand im Bereich Immissionen und Schutzgüter sind: Boden, Wasser/Abwasser, Klima, Lärm, Verkehr, Strahlung und Ressourceneffizienz.
Eine Quantifizierung der Inanspruchnahme wird in den entsprechenden Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 und 12 vorgenommen.
Im Kriterium 12 wird das Ressourcenmanagement des GKS vorgestellt.