11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) tragen täglich durch die Angebote im öffentlichen Personennahverkehr dazu bei, die Metropole Berlin sauberer, klimafreundlicher und lebenswerter zu machen. Wer die BVG anstelle des Autos wählt, entscheidet sich damit direkt für Umwelt- und Klimaschutz. Öffentliche Verkehrsunternehmen verstehen sich als Problemlöser in Sachen Umwelt- und Klimaschutz. Die BVG erbringt diese Mobilitätsangebote mit dem Anspruch, daraus entstehende Auswirkungen auf die Umwelt im Dreiklang des Nachhaltigkeitsanspruches zu minimieren.    

Durch definierte Verantwortlichkeiten in der Organisation der BVG ist sichergestellt, dass die Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen erfasst, hinsichtlich etwaiger Belastungen minimiert und – wo immer möglich – vom Zuwachs aus der Erhöhung der Verkehrsleistungen in der wachsenden Metropole entkoppelt wird.

Zu den hier im Unternehmen betrachteten Ressourcen zählen beispielsweise
Insbesondere durch eine dem Vorstand der BVG direkt zugeordnete Stabsabteilung und deren Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Bereiche ist die unternehmensinterne Expertise zur Erfassung und Bewertung der in Anspruch genommenen Ressourcen sichergestellt. Für die BVG erlangen deren Beiträge zum Schutz der Biodiversität zunehmende Bedeutung. Folgerichtig wurde dieser Aspekt unter Mitwirkung der BVG im Netzwerk Berliner Kommunalunternehmen im Berichtszeitraum 2022 behandelt und hinsichtlich zukünftiger Biodiversitäts-Leitlinien bearbeitet. 

Um auch in nachfolgenden Berichtszeiträumen den Anspruch an eine ökologisch verantwortliche nachhaltige Unternehmensführung der BVG weiter voranzubringen, sind im Unternehmen im Berichtszeitraum 2022 weitergehende organisatorische Maßnahmen inittiert worden. Mit Blick auf zukünftige BVG-Berichterstattungsanforderungen nach CSRD wird ab dem Geschäftsjahr 2025 die BVG-Umweltleistung /-Bilanzierung unter umfassenderer Betrachtung der in der BVG-Wertschöpfungskette eingesetzten natürlichen Ressourcen erfolgen.
Bereits mit der im Jahr 2023 im Rahmen der CSRD-Vorbereitung vorgesehenen "doppelte Wesentlichkeitsanalyse" wird der Aspekt der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen intensiver beleuchtet werden.

In den Leistungsindikatoren zum Kriterium 11 ist die bislang als wesentlich bestimmte Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen dargelegt.

Stärkung Kreislaufwirtschaft
Die Prinzipien einer schonenden Verwendung von Rohstoffen und möglichst umfangreichen Wiederverwendung oder Verwertung innerhalb der BVG zählen zum Selbstverständnis umweltverantwortlichen Handelns im Unternehmen. Die Berliner Verkehrsbetriebe erstellen jährlich eine Abfallbilanz mit Angaben über Art, Menge und Herkunft der angefallenen Abfälle sowie über deren Verwertungs- bzw. Beseitigungsstatus. Die statistische Aufarbeitung der jährlichen Abfallbilanz erfolgt für die „Gefährlichen Abfälle“, deren Abfallmengen im Unternehmen systematisch elektronisch erfasst werden sowie für andere „Abfälle“.    

Mit Blick auf die Nutzung des Abfalls als Ressource innerhalb der BVG und als CO2-neutraler Energieträger wurde die Abfallwirtschaft der BVG im Berichtszeitraum im Sinne der Ressourcenschonung weiter ausgeprägt. Vor dem Hintergrund der umweltpolitischen Ziele des Landes Berlin und verstärkt durch die Umsetzung der abfallrechtlichen Vorgaben aus der Abfall-Hierarchie des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes konnte die Verwertungsquote der BVG bei gefährlichen Abfällen deutlich erhöht werden.

Vergleich 2020 zu 2019 = 65,0 %
Vergleich 2021 zu 2020 = 68,9 %
Vergleich 2022 zu 2021 = 69,7 %


Die anfallenden Abfälle der BVG werden über moderne Recyclinganlagen und -verfahren, über Sortieranlagen, Bioabfallanlagen und durch Müllverbrennungsanlagen entsorgt. Somit werden auch die vom Abfallwirtschaftskonzept des Landes Berlin für die Verwertung, Recycling und Vermeidung von anfallenden Abfällen gesetzten Rahmenbedingungen innerhalb der BVG kontinuierlich sichergestellt.        

Optimierung Wasserverbrauch
Die Berliner Verkehrsbetriebe decken den Wasserbedarf ausschließlich durch den öffentlichen Wasserversorger. In einem Geschäftsjahr werden rund 370 Mio. Liter Wasser benötigt. Um den permanenten Wasserverbrauch weiterhin zu reduzieren werden in verschiedenen Betriebswerkstätten Wasseraufbereitungsanlagen mit verbesserter Mess- und Regeltechnik zur Fahrzeugreinigung eingesetzt.

Reduzierung Papiereinsatz
Um den BVG-bedingten Ressourcenverbrauch zu minimieren verwendet die BVG bereits seit Ende 2013 ausschließlich Druckerpapier mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“. Durch fortschreitende Digitalisierung der Unternehmenskommunikation wie auch pandemiebedingt hat sich im Berichtszeitraum 2022 der Papiereinsatz weiter reduziert. Es ist im Folgezeitraum vorgesehen, die bislang auch als Printausgabe erscheinende Magazin der Mitarbeiter*innen der BVG sowie das Kundenmagazin auf digitale Kommunikationskanäle zu reduzieren.


12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Die BVG verfolgt insbesondere seit 2010 ein konsequent realisiertes Programm zur Umweltentlastung und Ressourcenschonung.

Für den Einsatz der in diesem Zusammenhang im ÖPNV besonders relevanten Nutzung elektrischer Energie sind folgende Ziele gesetzt:
 

Zielstellung Status Veränderung zur vorherigen DNK-Erklärung Ausblick
Ökostrom: Minderung der CO2- Emissionen aus elektrischer Energie um 100 % (Scope1) im Vergleich der Jahre 2010/2020 Zielstellung vorfristig erreicht seit 1.1.2014 Einsatz von 100 % erneuerbarer elektrischer Energie (100% Ökostrom) fortgesetzt defakto Null CO2e-Emissionen aus Einsatz elektrischer Energie dauerhafte Fortsetzung Nutzung Ökostrom (100% elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen) Ökostrom für Fahrbetrieb, Verkehrsinfrastruktur und Liegenschaften
Ausbau Elektromobilität: Ablösung der Nutzung des fossilen Energieträgers Diesel im Bereich Omnibus durch Hochlauf Umrüstung Omnibusflotte auf E-Mobilität mehrjährige Testphase E-Mobilität im Omnibusbereich  erfolgreich beendet fortgesetzter Hochlauf Umrüstung Omnibusflotte auf E-Mobilität 2022 wurde für 30 Fahrzeuge allein auf einem Betriebshof die Ladeinfrastruktur fertiggestellt. ab 2020 realisierte Umstellung von 1/3 des Fuhrpark BVG (Nutz- & Servicefahrzeuge) auf Elektromobilität Aufbau E-Bus Flotte BVG seit 2014ff mit 138 E-Omnibusse im Linien-einsatz (Status 2022) schrittweise Umstellung des Bus-Angebots auf alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien bis zum 31. Dezember 2030 Im Rahmen des Projekts „Erweiterte Hochlaufphase“ werden weitere 90 Elektro-Eindecker mit Depotladung bis Mitte 2023 in Betrieb gehen
Stärkung Energieeffizienz: Sicherung kontinuierlicher und systematischer Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Situation (Energieeffizienz)   Etabliertes Energiecontrolling für Liegenschaften der BVG 2019 BVG Re-Auditierung Energieaudit nach DIN EN 16247-1 fortgesetzte Prüfung Anwendung DIN EN 50001 für BVG (Entscheidung bis Ende 2023 vorgesehen) Aufbau unternehmensübergreifender Zusammenarbeit in Berliner Energieeffizienz-Netzwerken Fortsetzung Prüfung Anwendung DIN EN 50001 für BVG Realisierung BVG Energieaudit im Jahr 2023 fortgesetzte Fokussierung auf Zusammenarbeit mit Berliner Energieagentur und Netzwerk kommunaler Unternehmen 2022ff

Grundsätzlich ergibt sich aus der Geschäftstätigkeit der BVG eine deutliche Umweltentlastung im Vergleich zum bislang im Wesentlichen durch fossile Brennstoffe motorisierten Individualverkehr. Die im Vergleich hierzu festzustellenden direkten und indirekten Risiken für Umwelt und Ressourcen sind aus der Tätigkeit der BVG bedeutend geringer (mindestens halbiert). Diese Risiken sind insbesondere die mit der Verkehrsdienstleistung der BVG verbundenen direkten CO2e-Emissionen (insbesondere aus Verbrauch Diesel, Heizöl, Erdgas), Stickoxid-Emissionen, emittierte Feinstäube wie auch Lärmbelastung.
Für alle zuvor genannten Umweltauswirkungen der BVG sind Minderungs-Programme initiiert, in Umsetzung bzw. bereits abgeschlossen (beispielsweise zur Reduzierung
Stickoxide im Diesel-Omnibusverkehr). Weitergehende Ausführungen (z.B. zur Stärkung Elektromobilität) sind im BVG Geschäftsbericht 2022 dargestellt.

BVG Geschäftsbericht 2022 / Seite 10



Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Die BVG ist kein Produktionsunternehmen und setzt entsprechend keine Materialien zur Herstellung und Verpackung von Produkten ein. Erfasst werden lediglich der jährliche Druckerpapierverbrauch und der jährliche Lösemittelverbrauch.  

  2022 2020 2018
Druckerpapierverbrauch  [in kg] 51.900 50.500 53.238
Lösemittelverbrauch  [in kg] 92.513 58.090 61.072

Die hier dargelegte jahresbezogene Darstellung des Lösemittelverbrauches weicht in Teilen von Daten in vorherigen DNK-Berichten ab, da beispielsweise die Zuordnung der Gefahrstoffe zur Darstellung der Lösemittelbilanz hinsichtlich der Berechnungsmethodik mit den zuständigen Umweltämtern neu abgestimmt wurde. Der überproportionale Anstieg des Lösemittelverbrauchs im Vergleich der Jahre 2020/2022 ergibt sich u.a. aus einer verbesserten Datenqualität, da nunmehr beispielsweise die Erfassung der bei externen Reinigungsfirmen eingesetzten Lösemittel (z. B. für Graffitibeseitigung bei U-Bahn und Omnibus) sichergestellt ist.  
In Teilen war auch die Umstellung von wasser- auf lösemittelbasierende Reinigungsmitteln innerhalb der U-Bahnwerkstätten erforderlich, was auch zu einem Anstieg des Lösemittelverbrauches beigetragen hat.   

Die BVG hat im Berichtszeitraum 2022 eine intensive Prüfung hinsichtlich eines zukünftig ganzheitlichen Umweltmanagementsystem vorgenommen, welches sich an der EMAS-Verordnung orientiert und die im Unternehmen bestehenden Umweltmanagementaktivitäten zusammenführt.

Eine abschließende unternehmerische Entscheidung über den Aufbau eines solchen Managementsystems wurde in 2022 nicht getroffen. Hierbei waren auch etwaige zukünftige Erfordernisse hinsichtlich eines im Unternehmen verfügbaren Energiemanagementsystem von Relevanz.  

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Gesamtenergieverbrauch 2022 

Mit der DNK-Erklärung 2022 wird die Darstellung des Gesamtenergieverbrauchs auf eine normenkonforme Struktur umgestellt. Diese orientiert sich u.a. an den Anforderungen der Norm DIN EN ISO 50001.

  Gesamt-energieverbrauch
[in GWh]
Anteil am Gesamt       
[in Prozent]
Strom  466,5  47,8
Fernwärme  53,2  5,4
Erdgas  3,6  0,4
Heizöl Leicht  7,2  0,7
Diesel  446,0  45,7
Benzin  k.A.  k.A.
Gesamt  976,4  100
 
davon Gesamtverbrauch erneuerbare Energie 2022:
    Bezug von Ökostrom:   465,9 GWh (100% Ökostrom) sowie
    Erzeugung durch Photovoltaik: 0,6 GWh


Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch 2022:   47,8%  (Vergleich Jahr 2020: 46,1%)

Der Anteil der erneuerbaren Energie für die von der BVG genutzten Energieträger Fernwärme, Erdgas, Heizöl Leicht, Diesel und Benzin wird nicht erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Jedes Jahr verbraucht die BVG über 1 TWh Energie in Form verschiedener Energieträger.
Dabei ist insbesondere die Erbringung von Mobilitätsdienstleistungen in einem städtischen Umfeld von einer Vielzahl sehr dynamischer Einflussfaktoren abhängig. Im Unternehmen realisierte Energieeinsparungen sind im Berichtszeitraum beispielsweise die kontinuierlich realisierte Rückspeisung von Bremsenergie bei den elektrischen Bahnen oder auch die intensivierte Nutzung von Leichtbauweise bei der Beschaffung der zukünftigen Omnibusflotte. Daraus resultierende Verringerungen des Energieverbrauches werden bisher nicht im Detail erfasst. In Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauches werden insbesondere elektrischer Strom, Diesel, Heizöl und Fernwärme betrachtet.

Aktuelle politische Anforderungen wie das Berliner Mobilitätsgesetz und das fortgeschriebene Klimaschutz- und Energiewendegesetz fordern gleichermaßen öffentliche Berliner Unternehmen auf, angemessen zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes Berlin beizutragen und entsprechende Maßnahmen vorzunehmen, die eine stetige Steigerung der Energieeffizienz sowie Minderung der Treibhausgasemissionen nach sich ziehen. Das entspricht grundsätzlich dem Selbstverständnis des Unternehmens BVG.  
Eine weitergehende Herausforderung stellt für das Unternehmen BVG die vielfach formulierte Vorbildrolle der öffentlichen Hand dar, die sowohl auf den Umfang der eingeleiteten Klimaschutzmaßnahmen, deren transparente öffentliche Darlegung wie auch eine möglichst beschleunigte Umsetzung (d.h. frühere Ergebniserreichung) der Klimaschutzbeiträge des Unternehmens abzielt. 

Die in regelmäßigen BVG-Energieaudits nach EN 16247 ermittelten energetischen Einsparpotentiale (zuletzt im Jahr 2018 für das Geschäftsjahr 2019, nächstes geplantes Energieaudit im Jahr 2023 für das Geschäftsjahr 2022) werden insbesondere bei Erneuerungsinvestitionen realisiert. Durch Vielzahl und Dynamik der bei der Erbringung der Verkehrsdienstleistungen auf den Energieverbrauch wirkenden Einflussfaktoren ist eine direkte Messung der erreichten Minderungen bei Abschluss der Maßnahmen im Bereich der Verkehrsdienstleitungen meistens nicht möglich.

Im Berichtsjahr in Bearbeitung befindliche Energieeffizienzmaßnahmen haben in Summe ein theoretisches Einsparungsvolumen <1 GWh pro Jahr. Darüber hinaus trägt die BVG mit Praxiserfahrungen zur Steigerung von Energieeffizienz im kommunalen ÖPNV bei. Dieses Engagement wird beispielsweise im Rahmen eines 2019 abgeschlossenen gleichnamigen Forschungsvorhaben vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) deutlich. BVG-Erfahrung aus Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz sind  folgerichtig in den praxisnahen Handlungsleitfaden des  BMVI zur Energieeffizienz im kommunalen ÖPNV eingebracht worden. 

Handlungsleitfaden BMVI Energieeffizienz kommunaler ÖPNV [2019]

Abschlussbericht BMVI Energieeffizienz kommunaler ÖPNV [2019]

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Wasserverbrauch 2022 

  2022 2020 2018
Wasserverbrauch [in Megaliter] 367,7 357,1 395,8

Im Jahr 2022 hat die BVG  367.677 Kubikmeter Frischwasser von Versorgungsunternehmen bezogen und verwendet. Die Erfassung / Messung des Frischwassers erfolgt über installierte Wasserzähler. Es ist Ziel der BVG, insbesondere eine Entkopplung der Wasserverbräuche vom Leistungszuwachs der vom Unternehmen erbrachten Verkehrsdienstleistungen zu sichern. Dies konnte im Vergleich der letzten DNK-Berichtszeiträume nicht immer sichergestellt werden. Die BVG entnimmt kein zusätzliches Wasser, weder aus gefährdeten Fließgewässern und Seen noch aus gefährdeten Grundwasserbereichen.

Um Wasserverbräuche zu reduzieren, werden in verschiedenen Betriebswerkstätten der Bereiche Omnibus, Straßenbahn und U-Bahn Wasseraufbereitungsanlagen mit verbesserter Mess- und Regeltechnik zur Fahrzeugreinigung eingesetzt und der unternehmerische Verantwortung für die Minderung des Wasserverbrauches zunehmende Aufmerksamkeit zuteil.   Das verwendete Frischwasser  wird über das öffentlichen Kanalsystem rückgeführt und der Wiederaufbereitung zugeführt. Die BVG versteht sich als engagierter Akteur, um zum in 2022 vom Land Berlin initiierten Masterplan Wasser konkret beizutragen.  

Masterplan Wasser: Zukunftsstrategie für Berlins Wasserwirtschaft – Land Berlin

Sämtliches Wasser stammt von den Berliner Wasserbetrieben (produziertes Wasser).  

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

 
Abfälle [in t] 2022 2020 2018
Gefährliche Abfälle 20.819,8 21.720,9 14.487,0
Nicht gefährliche Abfälle 17.647,0 15.592,9 9.503,0
Abfallaufkommen gesamt 38.466,9 37.313,9 23.990,0
davon gefährliche Bauabfälle 18.304,3 17.882,8 12.947,0
davon nicht gefährliche Bauabfälle 8.452,3 5.814,2 2.829,8
Verwertungsquote  [%] 83,6 79,6 85,0

Redaktioneller Hinweis: Rundungsbedingt können Abweichungen bei der Summenbildung entstehen.   

Abfallaufkommen gesamt ist die Summe aus gefährlichen und nichtgefährlichen Abfällen. Gefährliche Bauabfälle sind eine Teilmenge der gefährlichen Abfälle. Nichtgefährliche Bauabfälle sind eine Teilmenge der nichtgefährlichen Abfälle.  

In der BVG werden alle gefährlichen Abfälle am Entstehungsort der jeweiligen Liegenschaft gesammelt. Die Sammlung bzw. Zwischenlagerung erfolgt gemäß der nationalen Gesetzgebung. Die Erhebung der Abfallmengen erfolgt über eine Software. Innerhalb der Organisation werden die nationalen Entsorgungsmöglichkeiten und deren verschiedenen Umweltauswirkungen beachtet.
Die Geschäftsprozesse der BVG werden zunehmend auf Abfallminimierung, Wiederverwendung, Recycling und der Rückgewinnung von Stoffen ausgerichtet. Dieses Vorgehen erhält den Vorgang gegenüber anderen Entsorgungsoptionen (z.B. Mülldeponie), um etwaige negative ökologischen Auswirkungen zu minieren.  
Die Ermittlung der Verwertungsquote ist auf die Summe des Abfallaufkommens bezogen. Verwertungsmethode  bzw. die Einstufung zu den jeweiligen Abfallarten richtet sich nach den eventuellen Deklarationsanalysen (Abfallbeprobungen), ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle vorliegen bzw. entsprechend der Abfall-Hierarchie-Pyramide nach KrWG. Mit der Analyse wird auch das Abfallentsorgungsverfahren (beispielsweise ob eine Verwertung oder Beseitigung vorliegt) ermittelt. 

Die Schwankungen der Mengen (betreffend der Abfallarten) sind auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen.

Wesentliche Punkte im Berichtszeitraum sind u.a. Die allgemeine Bestimmung der Abfallentsorgungsmethode ist weiterhin für die BVG gültig.  


GRI- Angaben nach 306-3: Erheblicher Austritt schädlicher Substanzen
Aufgrund der Geschäftstätigkeit ist dieser Indikator für die BVG nicht relevant und wird wertmäßig auch nicht erhoben.
GRI- Angaben nach 306-4:Transport von gefährlichem Abfall
Die BVG als berichtende Organisation übergibt generell den gefährlichen Abfall an einen externen Lieferanten (Beförderer), der nicht in der BVG-Organisation angesiedelt ist. Dabei werden die nationalen Gesetze (z.B. KrWG, sowie europäische Regelungen (z.B. ADR für den Gefahrguttransport) beachtet.

Der in der Organisationseinheit anfallende gefährliche Abfall wird nicht exportiert.
 
 
  Transport   Gefährlicher Abfall [in t]
20.811,90

13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Insgesamt hat die BVG im Jahr 2022 136.267 Tonnen CO2e (Scope 1-2) emittiert, wobei der weitaus größte Teil (ca. 90 %) aus dem Dieselkraftstoff der Omnibusflotte resultiert. Durch den beschriebenen Bezug von aus­schließlich Ökostrom (durch Herkunftsnachweise konkret je im Unternehmen eingesetzter kWh Strom belegt) konnten die CO2e-Emissionen für diesen Energieeinsatz auf „Null“ Tonnen reduziert werden.  

Hierdurch stellt sich die CO2e-Bilanz der BVG  - mit Bezug zum Vergleichsjahr 2010 -  wiederholt um über 300.000 Tonnen CO2e p.a. reduziert dar. Diese Dekarbonisierung ist einer der maßgeblichen Faktoren für die zukünftige Sicherung eines klimaneutralen Betriebes. Auch zukünftig wird eine weitere CO2e-Reduzierung durch verschiedene Maßnahmen (u.a. fortgesetzte Dekarbonisierung Omnibus, wiederholte Prüfung Energieeffizienzmaßnahmen einschließlich neu bewerteter wirtschaftlicher Auswirkungen) innerhalb der BVG angestrebt.  


Schwerpunkte bilden dabei die
Von besonderer Bedeutung ist für die BVG das Berliner Mobilitätsgesetz, da hier erstmals ein deutsches Bundesland den Vorrang des Umweltverbundes aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Fuß- und Radverkehr festgeschrieben hat. In diesem Landesgesetz ist festgelegt, dass die Leistungserbringung im ÖPNV bis spätestens Ende 2030 hinsichtlich aller Linienbusse mit Dieselantrieb auf einen vollständigen Betrieb mit alternativen Antrieben beziehungsweise nicht fossilen Antriebsenergien (bspw. durch saubere und leise E-Omnibusse) umgestellt werden soll.  

Berliner Mobilitätsgesetz - Land Berlin  

Somit sind hier für die BVG maßgebliche Ziele gesetzt, die mit dem vom Land Berlin initiierten langfristigen Anspruch an ein „Klimaneutrales Berlin 2045“ einen für das Unternehmen inhaltlich umfassenderen Zielfokus bilden. Inhaltlich knüpft das Berliner Mobilitätsgesetz an das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz an, in dem festgelegt ist, dass die klimaschädlichen CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 sinken sollen. Die BVG ist mit Stand 2022 auf dieser Ziellinie, insbesondere bei der Betrachtung von CO2e (Scope 1-2). Es ist vorgesehen, dass insbesondere bis zum Meilenstein 2030 die CO2e -Reduzierung im Unternehmen kontinuierlich fortgesetzt wird.  

Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz – Land Berlin

Bei der BVG geführte Umweltkennzahlen (wie beispielsweise Gramm CO2e je Personenkilometer) ermöglichen insbesondere Vergleiche zur mit fossilen Energieträgern realisierten Individualmobilität (Pkw). Sie verdeutlicht direkt den Umweltentlastungsbeitrag des ÖPNV, insbesondere auch bei steigenden Leistungen und höherer Inanspruchnahme dieses klimafreundlichen Mobilitätsangebots.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die direkten Treibhausgasemissionen resultieren bei den Berliner Verkehrsbetrieben maßgeblich aus:
Teile der Verkehrsleistung der BVG werden durch Subunternehmen (insbesondere Omnibus) erbracht. Mit Blick auf die im Berliner Nahverkehr erbrachten Gesamtleistungen fließen deren Energieverbräuche und daraus resultierenden Treibhausgasemissionen folgerichtig in die Gesamtbetrachtung ein.

Unter dieser Betrachtungsweise sind 2022  136.267 Tonnen CO2e (Scope 1-2) durch die BVG emittiert worden.  

Die im Jahr 2022 gegenüber dem DNK-Vorbericht Jahr 2020 erneut festzustellende Minderung dieser Gesamt-Emissionen BVG (Scope1) um 6 % ist wesentlich auf sowohl auf den fortgesetzten Ausbau der E-Omnibusflotte als auch der zu diesem Zeitpunkt pandemiebedingten ÖPNV-Leistungsreduzierung und geringeren Auslastung des BVG-Verkehrssystems zurückzuführen.

Die für die Ermittlung genutzten Umrechnungsfaktoren (Scope 1) sind: Weitere Angaben zu Treibhausgasemissionen Geschäftsjahr 2021 sind ebenso im BVG Fortschrittsbericht 2022 zum UN Global Compact zu finden.  

Fortschrittsbericht 2022 der Berliner Verkehrsbetriebe zum UN Global Compact / Seiten 32-34 / 49-51    

Redaktioneller Hinweis: Im Zeitraum 2022 wurde in der BVG die Umstellung der Emissionsbilanzierung auf zukünftig geltende Anforderungen intensiviert. Dadurch kann es -bilanzierungsbedingt-  zu unterschiedlichen Emissionsangaben für gleiche Zeiträume kommen. Hier sind die in jedem Fall jeweils genannten bilanziellen Betrachtungsweisen sowie zugrunde gelegten definitorischen Angaben zu beachten.

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2)  
Die Treibhausgasemissionen (Scope 2) resultieren u.a. aus indirekten energiebedingten Emissionen aus Unter dieser Betrachtungsweise sind 2022  7.980 Tonnen CO2 (Scope 2) durch BVG emittiert worden.

Hierfür genutzte Umrechnungsfaktoren (Scope 2) sind:  
Die Emissionen der Omnibusflotte (Stickoxide, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid, Feinstaub) werden mithilfe der Software HBEFA 4.2 berechnet. Das Handbuch Emissionsfaktoren (HBEFA 4.2) wird vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Es ermöglicht Berechnungen der Schadstoffbelastungen des Straßenverkehrs. Den berechneten Werten liegen umfangreiche Messungen und Untersuchungen zugrunde, sodass die mithilfe von HBEFA berechneten Emissionen (annähernd) das Abgasverhalten in realer Fahrsituation wiedergeben.

Die CO2-Bilanz der BVG wird in CO2-Äquivalenten angegeben, d. h. andere Treibhausgase werden in das Treibhausgaspotenzial von CO2 umgerechnet. Als Umrechnungsfaktoren werden die in der DIN EN 16258 genannten Faktoren verwendet.  
Im Berichtszeitraum 2022 wurde die Emissionsbilanzierung durch die BVG durch Betrachtung von Scope 1-2 THG-Emissionen realisiert. Damit ist nunmehr nur eine bedingte Vergleichbarkeit der Emissionsangaben der BVG zu früheren Veröffentlichung gegeben, da hier maßgeblich allein die während der Verbrennung der Treibstoffe entstehenden Emissionen (Scope 1) dargelegt wurden.

Im Berichtszeitraum 2022 wurde die Vorbereitung Normen-/ Standard-konformer Emissions-Bilanzverfahren intensiv weiter verfolgt. Es ist vorgeehen, ab dem Geschäftsjahr 2023 die Emissionsbilanzierung entsprechend GHG Protocol sicherzustellen.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Im Berichtszeitraum 2022 wurde die Emissionsbilanzierung durch die BVG unter Berücksichtigung von Scope 1-2 THG-Emissionen realisiert. 
Intensiv fortgesetzt  wurde im Berichtszeitraum die Befassung mit Scope 3 THG-Emissionen. Abweichend von der ursprünglich für Ende 2022 seitens der BVG vorgesehenen Veröffentlichung der, um Scope 3 Abschätzung erweiterten, Emissionsbilanzierung wurde bei der Aufbereitung zugänglicher Scope 3-Daten deutlich, dass hier bislang keine hinreichende Datenqualität verfügbar ist bzw. Abschätzungen nur mit nicht zielführenden Toleranzen vorgenommen werden können.
Seitens der BVG werden deswegen im Folgezeitraum bis Ende 2024 die Vorbereitungsaktivitäten hinsichtlich einer weiterhin verfolgten Scope 3-Betrachtungen nochmals intensiviert, um zukünftig die Klimagas-Bilanz der BVG in einer vollständigen Betrachtung von Scope 1-3 THG-Emissionen ausweisen zu können.

Somit wurde im Berichtszeitraum 2022 die Vorbereitung Normen-/ Standard-konformer Emissions-Bilanzverfahren intensiv weiter verfolgt. Es ist vorgeehen, ab dem Geschäftsjahr 2023 die Emissionsbilanzierung entsprechend GHG Protocol sicherzustellen.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Senkung der THG-Emissionen
Die Senkung der CO2-Emissionen des Unternehmens seit 2010 um ca. 2/3 ist ein realisierter und jährlich beständiger Beitrag für ein „Klimaneutrales Berlin 2045“.