11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Aufgrund unseres Geschäftsmodells, das auf Engineering- und Dienstleistungen ausgerichtet ist, benötigen wir im Vergleich zu produzierenden Unternehmen ähnlicher Größe nur wenig natürliche Ressourcen. Wir verbrauchen vergleichsweise geringe Mengen an Energie und Wasser zur Erstellung unserer Leistungen und verursachen nur wenig Emissionen und Abfall. Auf Böden, Flächen und die Biodiversität nehmen wir mit unserer Leistungserbringung keinen unmittelbaren Einfluss. Der größte Teil der von uns bezogenen Energie- und Wassermengen stellt die Versorgung der von uns genutzten Immobilien dar, der von uns verursachte Abfall ist im Wesentlichen Büroabfall und die auf uns zurückzuführenden CO2-Emissionen resultieren weitestgehend aus unserem Energie- und Kraftstoffverbrauch sowie unseren Geschäftsreisen. Der Umfang der wesentlichen natürlichen Ressourcen, die für die Geschäftstätigkeit genutzt werden, wird daher nicht konzernweit erhoben.


12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Das Nachhaltigkeitsnetzwerk SustaiNet hat basierend auf der Wesentlichkeitsanalyse im Geschäftsjahr 2020 die zentralen Handlungsfelder unserer Nachhaltigkeitsstrategie entsprechend unserer unternehmensstrategischen Ausrichtung neu gewichtet und priorisiert.

Ergebnis dieser Priorisierung war, dass die ökologischen Themen – „Geschäftsreisen und Logistik", „Abfallmanagement“, „Materialeinsatz und Kreislaufwirtschaft" sowie „Wasser“ – nicht als wesentlich für den Unternehmenserfolg angesehen werden und daher keine zentralen Handlungsfelder unserer Nachhaltigkeitsstrategie darstellen. Als Industriedienstleister verbraucht Bilfinger nicht mehr Material und Wasser als andere Dienstleistungsunternehmen und auch die verursachten Abfälle unterscheiden sich in ihrer Quantität und Qualität nicht von denen sonstiger Unternehmen, die Serviceleistungen erbringen. Einspar- und Reduzierungsmöglichkeiten beschränken sich daher auf eine möglichst effiziente Verwendung von Material und Wasser in unseren Büroimmobilien und auf einen achtsamen Umgang mit Abfällen.

Auf der anderen Seite wird das Thema "Emissionen und Energie" fortan als wesentlich betrachtet und stellt somit ein zentrales Handlungsfeld unserer Nachhaltigkeitsstrategie dar. Unser Ziel ist es, bis Ende 2021 über unsere Scope 1- und Scope 2-Emissionen zu berichten. 

Wesentliche Risiken, die sich aus unseren direkten unternehmerischen Aktivitäten mit Blick auf ökologische Belange ergeben könnten, sehen wir nicht. Unser Leistungsspektrum trägt vielmehr dazu bei, die Ressourceneffizienz bei unseren Kunden in der Prozessindustrie zu steigern. Durch die Erstellung unserer eigenen Leistungen (vor allem Dienstleistungen) ergeben sich ebenfalls keine Risiken für die Umwelt.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Keine Angabe. Aufgrund unseres Geschäftsmodells (zu einem großen Teil Dienstleistungen) beziehen wir vergleichsweise nur sehr wenige Materialien. Daher halten wir diese Kennzahl für nicht materiell.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Keine Angabe. Bilfinger erhebt hierfür noch keine zentralen Daten. 

Ein im Geschäftsjahr 2020 erarbeitetes Konzept für die Berichterstattung basiert auf der Analyse unserer Bestandsimmobilien, unseres Fuhrparks sowie den aktuell erfassten Energieverbrauchsdaten und definiert Maßnahmen für den Aufbau einer softwaregestützten THG-Berichterstattung gemäß der Methodik des Greenhouse Gas Protocols.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Keine Angabe. Bilfinger erhebt hierfür noch keine zentralen Daten. 

Ein im Geschäftsjahr 2020 erarbeitetes Konzept für die Berichterstattung basiert auf der Analyse unserer Bestandsimmobilien, unseres Fuhrparks sowie den aktuell erfassten Energieverbrauchsdaten und definiert Maßnahmen für den Aufbau einer softwaregestützten THG-Berichterstattung gemäß der Methodik des Greenhouse Gas Protocols.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Keine Angabe. Wasserverbrauch und seine Entnahme sind aufgrund unseres Geschäftsmodells (zu einem großen Teil Dienstleistungen) mit Blick auf ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen nicht erheblich. Daher halten wir diese Kennzahl für nicht materiell.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Keine Angabe. Das Abfallaufkommen ist aufgrund unseres Geschäftsmodells (zu einem großen Teil Dienstleistungen) mit Blick auf ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen nicht erheblich. Daher halten wir diese Kennzahl für nicht materiell.


13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Keine Angabe. Die auf uns zurückzuführenden CO2-Emissionen resultieren nahezu ausschließlich aus dem Energieverbrauch von Immobilien, dem Kraftstoffverbrauch des Fuhrparks sowie unseren Geschäftsreisen.

Seit geraumer Zeit erheben wir Umweltdaten auf Ebene unserer operativ tätigen Tochtergesellschaften. Da Umweltkennzahlen mittlerweile jedoch immer häufiger von unseren Stakeholdern nachgefragt und erwartet werden, entwickeln wir derzeit ein Konzept, wie wir auch gruppenweit über ökologische Leistungsindikatoren berichten wollen. Unser Ziel ist es, insbesondere über unseren Energiebedarf und die von uns verursachten Emissionen zukünftig gruppenweite Daten regelmäßig, valide und umfassend zu berichten. Deshalb streben wir an, 2021 einen systematischen Ansatz zur Erfassung der der von uns erfassten Emissionen zu entwickeln und konzernweit zu etablieren.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Keine Angabe.
Ein im Geschäftsjahr 2020 erarbeitetes Konzept für die Berichterstattung basiert auf der Analyse unserer Bestandsimmobilien, unseres Fuhrparks sowie den aktuell erfassten Energieverbrauchsdaten und definiert Maßnahmen für den Aufbau einer softwaregestützten THG-Berichterstattung gemäß der Methodik des Greenhouse Gas Protocols. Für das Geschäftsjahr 2021 soll erstmals über die Scope 1- und Scope 2-Emissionen berichtet werden Unser Ziel ist es, insbesondere über unseren Energiebedarf und die von uns verursachten Emissionen zukünftig gruppenweite Daten regelmäßig, valide und umfassend zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Keine Angabe.
Ein im Geschäftsjahr 2020 erarbeitetes Konzept für die Berichterstattung basiert auf der Analyse unserer Bestandsimmobilien, unseres Fuhrparks sowie den aktuell erfassten Energieverbrauchsdaten und definiert Maßnahmen für den Aufbau einer softwaregestützten THG-Berichterstattung gemäß der Methodik des Greenhouse Gas Protocols. Für das Geschäftsjahr 2021 soll erstmals über die Scope 1- und Scope 2-Emissionen berichtet werden Unser Ziel ist es, insbesondere über unseren Energiebedarf und die von uns verursachten Emissionen zukünftig gruppenweite Daten regelmäßig, valide und umfassend zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Keine Angabe. Bilfinger erhebt aktuell und in näherer Zukunft zu den Scope 3-Emissionen keine Daten.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Keine Angabe.
Ein im Geschäftsjahr 2020 erarbeitetes Konzept für die Berichterstattung basiert auf der Analyse unserer Bestandsimmobilien, unseres Fuhrparks sowie den aktuell erfassten Energieverbrauchsdaten und definiert Maßnahmen für den Aufbau einer softwaregestützten THG-Berichterstattung gemäß der Methodik des Greenhouse Gas Protocols. Für das Geschäftsjahr 2021 soll erstmals über die Scope 1- und Scope 2-Emissionen berichtet werden Unser Ziel ist es, insbesondere über unseren Energiebedarf und die von uns verursachten Emissionen zukünftig gruppenweite Daten regelmäßig, valide und umfassend zu berichten.