11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen
de
Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.
ALC – Alexander Letzsch Consulting richtet sich im Betrieb an geltenden Umweltstandards und Umweltgesetzen aus. Natürliche Ressourcen werden nur insofern in Anspruch genommen wie es für die Aktivität eines Beratungsunternehmen absolut notwendig ist. Konkrete Verbrauchsdaten werden nicht erhoben, da sich der Geschäftsraum im Untermietverhältnis befindet und gesonderte Daten nicht erhoben werden.
Gleichwohl wird konkretes Umweltmanagement betrieben und dieses konzentriert sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:
Büro: Es wird auf eine nachhaltige Beschaffung von Büromaterialien geachtet, soweit möglich werden diese auch regional eingekauft. Das Büro wird soweit möglich papierlos geführt, Papier wird aus nachhaltiger Produktion oder aus Recyclingproduktion erworben. Auch in diesem kleinen Umfang wird eine rigorose Mülltrennung und -vermeidung betrieben.
Energieversorgung: Obwohl hier situationsbedingt keine direkte Einflussnahme möglich ist, so wird jedoch darauf geachtet, dass möglichst stromsparende Verbraucher eingesetzt werden, ausschliesslich LED-Beleuchtung verwendet wird und Standby-Zeiten von Geräten gering gehalten werden.
Mobilität: Die Dienstleistungen der ALC – Alexander Letzsch Consulting richten sich an Deutsche Kunden und Kunden im europäischen Ausland. Dadurch sind geschäftliche Reisen für den Geschäftsbetrieb unabdingbar. Bei jeder Reise wird im Vorfeld eine Prüfung vorgenommen, welche Verkehrsmittel (Bahn, ÖPNV, Taxi, KFZ, Flugzeug, zu Fuß) zum Einsatz kommen. Dabei spielen vor allem folgende Prüfkriterien eine Rolle: Umweltbelastung insgesamt, Zeitverbrauch, Energieverbrauch, Kosten, Effizienz in der Zielerreichung, Kundenbedürfnisse, Zuverlässigkeit (terminstreue). Die intern entwickelte Reisekostenrichtlinie, die auch für die Abrechnung bei Mandatsverhältnissen eine Rolle spielt und Vertragsbestandteil mit Kunden ist, berücksichtigt diese Kriterien.
Sonstiges: In allen Belangen wird versucht, ein strenges Regionalitätsprinzip umzusetzen. Geschenke, Aufmerksamkeiten, usw. sollten in der Regel aus der Region stammen.
12. Ressourcenmanagement
de
Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.
Im Wesentlichen ergeben sich aus der Geschäftstätigkeit folgende Umweltrisiken:
- Ausstoß schädlicher Klimagase
- Verbrauch von Rohölbasierten Treibstoffen
- Verschmutzung durch Partikel
- Materialverbrauch durch Einsatz von Papier
Durch die geschäftsbedingt starke Reisetätigkeit kann nach Ansicht des Unternehmensinhabers der stärkste Effekt im Bereich der Verringerung der Abgaseffekte erreicht werden.
Ziele 2022: dauerhafte Reduktion der CO2 - Emissionen auf Null oder vollständige Kompensation
- Reduktion der Flugreisen für Geschäftszwecke
- Reduktion der Reisen mit dem PKW für Geschäftszwecke
- Förderung innovativer Lösungen zur CO2 - Reduktion
- Kompensation nicht vermeidbarer Geschäftsreisen (z.B. www.compensaid.com - sustainable aviation fuel)
Bisher erfolgte Maßnahmen:
Die Erstellung der erwähnten Reiserichtlinie für das Unternehmen war Teil des unternehmerischen Entwicklungsprozesses des jungen Unternehmens. Das verantwortungsvolle Handeln des Managements bezieht sich auf alle Unternehmensteile, nur wurde bislang kein konkreter, prüfbarer Rahmen gesetzt. Damit soll ab dem Jahr 2022 im Konkreten begonnen werden. Entsprechend wird auch die künftige Aufzeichnungsgranularität verbessert.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Geschäftstreffen Online durchgeführt. Es ist aber festzustellen, dass sich die Bedeutung persönlicher Treffen mit zunehmender Normalisierung der Pandemie-Lage erhöht. Dieser Trend dürfte sich auch im Jahr 2022 fortsetzen und damit die Anzahl der Geschäftsreisen mit zusätzlich steigenden Umsätzen erhöhen.
Insofern steigt damit auch die Bedeutung der Reise-Richtlinie für die Erreichung der Ziele.
Status im Jahr 2021
Im Jahr 2021 gab es 22 geschäftlich veranlasste Flüge, vorwiegend im europäischen Raum. Eine CO² Kompensation fand bislang nicht statt.
Für geschäftliche Fahrten mit dem PKW wurden im Jahr 2021 ca. 668 l Benzin E 10 (für ca. 9.500 km) und 808 l Diesel (für ca. 11.550 km) verbraucht.
Weiterhin wurden 24 Reisen mit der Bahn realisiert. Hier gibt es aufgrund aufgrund der Tatsache, dass die Deutsche Bundesbahn im Fernverkehr 100% Oköstrom einsetzt, keinerlei künftigen Handlungsbedarf. (
https://www.bahn.de/service/ueber-uns/umwelt)
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12
de
Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.
Als reines Beratungsunternehmen werden nur wenige Materialien für die zu erbringenden Dienstleistungen eingesetzt.
Vor allem werden Papiere benötigt, soweit Arbeitsergebnisse nicht digital übermittelt werden können.
Soweit Papiere verwendet werden, wird Wert darauf gelegt, dass diese aus Recycling-Papier bestehen oder entsprechend umweltfreundlich zertifiziert sind (siehe
https://www.gmund.com/gmund-colors-green/)
Der Verbrauch an Papier setzt sich im Jahr 2021 wie folgt zusammen:
ca. 2.000 Blatt Papier
ca. 250 Couverts für Briefe
ca. 100 Karten für bestimmte Zwecke
ca. 80 Blatt für Notizblöcke
Papier wird bei Drucken immer beidseitig bedruckt, soweit dies der Umfang zulässt.
Papier, das nicht mehr benötigt wird, wird vor einer Entsrgung darauf geprüft, ob es auf der Rückseite zu Zwecken für Notizen, die Buchhaltung o.ä. verwendet werden kann. Damit wird ein sorgfältiger Umgang mit der Ressource sicher gestellt.
Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.
b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.
c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch
d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf
e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.
f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.
@ a)
Im Jahr 2021 wurde insgesamt ca.
- 668l Benzin E 10
- 808l Diesel
nach der belegmässigen Aufzeichnung verbraucht.
Entsprechend erfolgte eine Berücksichtigung und Umrechnung in CO² Belastung (
www.ecocockpit-bw.de):

Bei dem Büroraum des Unternehmens wurden die Ressourcen-Daten nicht gesondert erhoben. Aufgrund der Tatsache, dass wir ein reines Dienstleistungsunternehmen sind haben wir in Bezug auf den Büroraum keinen erheblichen Ernergieverbrauch und in diesem Zusammenhang wurden keine Daten erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.
b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.
c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.
d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
Da wir erst für das Jahr 2021 die entsprechenden Daten ermittelt haben können wir hier noch keine konkreten Daten erfassen.
Für den Bereich Büro werden bis auf weiteres keine konkreten Daten erhoben werden können, da der Energieverbrauch im Büro extrem gering ist und auch dafür keine gesondere Datenerhebung vorgesehen ist.
Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.
b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.
c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).
d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.
Für den Bereich Büro werden bis auf weiteres keine konkreten Daten erhoben werden können, da der Wasserverbrauch im Büro extrem gering ist und auch dafür keine gesondere Datenerhebung vorgesehen ist.
Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.
b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.
Für den Bereich Büro werden bis auf weiteres keine konkreten Daten erhoben werden können, da der Müllanfall im Büro extrem gering ist und auch dafür keine gesondere Datenerhebung vorgesehen ist.
Papierabfälle werden im Rahmen der Entsorgung im Altpapier entsorgt, soweit auf dem Papier keine vertraulichen Daten enthalten sind. Sollten sich auf Papier entsprechende vertrauliche Daten befinden, so wird für eine sachgemässe Unkenntlichmachung Sorge getragen, die auch einer entsprechenden fachgerechten Entsorgung nicht entgegensteht.
Tonerkartuschen werden dem Hersteller nach Gebrauch zurück geleitet.
Alle übrigen Abfälle werden ordnungsgemäss getrennt und entsorgt.
13. Klimarelevante Emissionen
de
Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.
ALC - Alexander Letzsch Consulting ist sich der aktuell grössten Herausforderung für unsere Gesellschaft, dem Klimawandel, bewusst. Wir bekennen uns zum Klimaschutz und unternehmen alles erdenklich Machbare, um die mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen Emissionen zu verringern.
Das Ziel ab 2022 ist entweder die dauerhafte Vermeidung von CO
2 oder die Kompensation nicht vermeidbarer CO
2 Emissionen.
In Verbindung mit
www.ecocockpit-bw.de wurde aufgrund der vorhandenen Aufzeichnungen ein CO
2 Abdruck wir folgt ermittelt:

Flüge sind vor allem dann notwendig, wenn längere Distanzen zu überbrücken sind, die zeitlich nicht besser durch die Nutzung eines Fahrzeuges oder den ÖPNV substituierbar sind.
Dienstfahrten mit dem Diesel-Fahrzeug betrifft vor allem Distanzen über 100km Entfernung, das KFZ mit Ottomotor für eher für Kurzstrecken bis 100km eingesetzt, wodurch bereits ein geringerer Impact der CO
2 Emissionen pro km im Vergleich zum Diesel-Fahrzeug realisiert wird.
KFZ werden vor allem dann verwendet, wenn die Reise nicht über den ÖPNV zu realisiern ist und zeitliche oder organisatorische Gründe eine zeitliche Flexibilität in der Anreise erfordern, sodass auf das Individualverkehrsmittel zurück gegriffen werden muss.
Leider ist es bislang nicht gelungen, Kunden in direkter Nachbarschaft zu akquirieren, die zu Fuss oder per Fahrrad besucht werden können. Sollte dies möglich sein, so wären dies natürlich die Mittel der Mobilität.
Mit der Erstellung der Reiserichtlinie wurden erste Schritte zur Systematisierung der klimaschützenden Massnahmen im Unternehmen unternommen.
Im übrigen treiben bewusste Entscheidungen für nachhaltige unternehmerische Alternativen die weiteren Handlungen des Unternehmens.
Reduktionsziele sind im wachsenden Unternehmen schwierig zu definieren, wobei natürlich die Reduktion von CO
2-Emissionen im Mittelpunkt steht. Mit steigendem Auftragsvolumen sind auch die künftigen Reisetätigkeiten des Unternehmens schwierig einzugrenzen. Insofern wird insbesondere über Kompensationsmassnahmen die Egalisierung der Emissionen angestrebt und die Unterstützung nachhaltiger Innovationen im Zentrum der unternehmerischen Aktivität stehen - sollten nicht andere Massnahmen umsetzbar sein.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 13
de
Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
Entsprechend
www.ecocockpit-bw.de wurden für 2021 nach den vorhandenen Aufzeichnungen folgende Emissionen berechnet:

Für die Nutzung der Büroräume wurden keine Kennzahlen erhoben, der ökologische Abdruck dürfte hierfür absolut gering sein.
Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.
b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.
c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
Hierzu liegen uns keine Kennzahlen für 2021 vor, diese wurden für Büroraume nicht erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.
b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.
d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.
e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
Hierzu liegen uns keine Kennzahlen für 2021 vor, diese wurden für Büroraume nicht erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.
d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.
e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
Das Unternehmen wurde erst im Jahr 2020 gegründet.
Hierzu liegen uns keine Kennzahlen für 2021 vor, diese wurden für Büroraume nicht erhoben.
Konkrete Massnahmen wurden erst mit Vorbereitung und Erstellung dieses Berichts beschlossen. Auswirkungen werden erst bei künftigen Berichten zu berichten sein.