11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Die Wirtschaftsförderung Bremerhaven nutzt in ihren Bürogebäuden und ihren Liegenschaften vor allem die Ressourcen Energie und Wasser. Allerdings gibt es auch Geschäftsbereiche, die durch Infrastrukturmaßnahmen in die Ressource Boden eingreifen – es kommt zu Flächenverbrauch und -versiegelung. Mit jedem Bauvorhaben, das die BIS direkt durchführt oder durchführen lässt, greift die BIS in die Ressource Boden und abhängig vom Bauvorhaben auch in die Biodiversität ein. Jede Bautätigkeit bedeutet Emissionen (z.B. Lärm und Licht). Auch für die Vermarktung des Standortes Bremerhaven werden Ressourcen genutzt. Hier sind vor allem Papier und Papiererzeugnisse zu nennen, die für Printprodukte gebraucht werden.

Eine quantitative Erfassung der jeweiligen Emissionen und Verbräuche hat bislang noch nicht stattgefunden und ist derzeit auch nicht geplant.


12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Es gibt keine konkreten und quantitativen Zielsetzungen hinsichtlich mehr Ressourceneffizienz, derzeit sind auch keine Ziele formuliert. Allerdings hat die BIS in den letzten Jahren kontinuierlich Elektrogeräte ausgetauscht (z.B. Kühlschränke oder Geschirrspülgeräte), und durch neue energieeffiziente Geräten ersetzt (3 Kühlschränke: einer mit der Energieeffizienz A+++, 2 nicht bekannt; 3 Geschirrspüler: 2 mit Energieeffizienz A+++, einer nicht bekannt.) Es wurden auch die Büroarbeitsplätze betrachtet und die angeschlossenen Geräte mit einem Strom-aus-Knopf ausgestattet, sodass an Wochenenden / zu Feierabendzeiten und während der Urlaubszeiten kein Strom fließen kann. Außerdem wurde der Server ausgetauscht und sämtliche Leuchtmittel durch energiesparende LED ersetzt. Risiken entstehen dadurch nicht. Da wir Dienstleister sind, entstehen möglicherweise Risiken aufgrund unserer Geschäftstätigkeit. Diese sind allerdings außerhalb unseres direkten Einflussbereiches sind und liegen bei den handelnden Unternehmen, die von uns betreut werden. 




Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Da wir kein produzierendes Gewerbe sind, werden keine Produkte hergestellt oder verpackt. Um unsere Dienstleistung ausführen zu können, benötigt die BIS Büromaterialien. Beim Drucken von Broschüren wird darauf geachtet, erneuerbare Materialien zu verwenden (FSC-Papier). Die Mengen werden nicht erfasst, dies ist auch nicht geplant.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Im Jahr 2019 wurden folgende Daten für die Geschäftsräume der BIS ermittelt:  
Stromverbrauch:  34.108 kWh
Heizenergieverbrauch: 109.931 kWh
Gesamtenergieverbrauch: 144.037 kWh

Die BIS bezieht seit einiger Zeit Ökostrom, sodass die oben angegebenen Stromwerte aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Beheizung erfolgt über Fernwärme aus dem Müllheizkraftwerk. Der Serverraum verfügt außerdem über eine Klimaanlage mit einem geschlossenen Kühlkreislauf. Es werden regelmäßig im Kreislauf insgesamt 4,5 kg vom Kältemittel R410A eingesetzt.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Zwischen 2015 (48.295 kWh) und 2019 (34.108 kWh) konnte die BIS ihren Stromverbrauch um 30 % reduzieren. Die Werte der Heizenergieverbräuche verhalten sich konstant innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Einsparungserfolge im Stromverbrauch lassen sich durch die Einführung von LED-Leuchten, dem Austausch von alten Elektrogeräten und der Installation der Strom-aus-Knöpfe an den Arbeitsplätzen festmachen.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Die BIS hat im Jahre 2019 484,62 m3 Grundwasser entnommen. Die Vergleiche der letzten Jahre zeigen Fluktuationen in der Menge des verbrauchten Wassers auf. Während der Verbrauch an Wasser zwischen 2015 und 2017 von 519,55 m3 auf 613,617 m3 gestiegen ist, ging der Verbrauch ab 2018 deutlich zurück, was möglicherweise auf die Anschaffung von neuen Spülmaschinen zurückzuführen ist.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Die Entsorgung des Abfalls der BIS wird nur kostenseitig erfasst, da nach Leerung bezahlt wird. Es besteht die Möglichkeit, Altpapier getrennt vom Restmüll zu entsorgen. Die Belegschaft ist aufgefordert, dies in Eigenverantwortung in den Büros zu erledigen und das Altpapier in einem gesonderten Raum zu entsorgen. Die hierfür abgestellten Kisten werden dann von einem BIS-Mitarbeiter im vom Vermieter zur Verfügung gestellten Altpapiercontainer geleert. Der sonstige Restmüll in den Büros und Sozialräumen wird von den Reinigungskräften in einem hierfür ebenfalls vom Vermieter zur Verfügung gestellten Abfallbehälter entsorgt.  


13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Von der BIS verursachte Emissionen entstehen - neben dem o.g. direkten Energieverbrauch - durch die Arbeitswege der Mitarbeitenden zu unserer Betriebsstätte und zu den Kunden und Baustellen sowie durch die allgemeine Büroarbeit und der hierfür erforderlichen Ressourcen. Andererseits werden auch über Infrastrukturmaßnahmen und deren anschließende Nutzung klimarelevante Emissionen verursacht.  

Im Rahmen einer groben Schätzung wurden die Arbeitswege der Belegschaft erfasst. Von den 55 Mitarbeitenden im Jahr 2019 fahren 34 immer oder gelegentlich mit dem PKW zur Arbeit, jeweils 10 benutzen den ÖPNV bzw. das Fahrrad, 1 Mitarbeiter geht zu Fuß. Ziel ist es, mehr Mitarbeiter dazu zu bewegen, den ÖPNV oder das Fahrrad zu nutzen. Im Rahmen einer im Jahr 2017 durchgeführten Mobilitätsberatung wurden hierfür Vorschläge erarbeitet, die jetzt geprüft und umgesetzt werden sollen. Die Emissionen, die durch die Pendler verursacht werden, werden aufgrund der Vertraulichkeit nicht erhoben, es sollen vielmehr positive Anreize gesetzt werden, um auf den PKW zu verzichten. Im Gespräch sind eine bevorzugte Berücksichtigung von Fahrgemeinschaften bei der Parkplatzvergabe, bessere Möglichkeiten zur Abstellung der Fahrräder sowie Einführung eines Jobrades. Als Folge einer in 2020 initiierten weiteren Mobilitätsberatung werden die von den Pendlern zurückgelegten Kilometer zukünftig geschätzt und die dadurch entstehenden CO2 -Emissionen zu ermittelt.  

Für die dienstlich veranlassten Fahrten werden den Beschäftigten Dienstfahrräder und PKWs (darunter ein E-Fahrzeug) zur Verfügung gestellt. Einer ersten Schätzung zu Folge beläuft sich die jährliche Fahrleistung der PKWs auf rund 70.000 km, die auf den Fahrrädern zurückgelegten Kilometer werden nicht erfasst. Zur Reduzierung der Emissionen durch die PKWs sollen beim Auslaufen der Leasing-Verträge zukünftig weitere E-Fahrzeuge angeschafft werden. Darüber hinaus sind Car-Sharing-Maßnahmen in der Diskussion, um eine bessere Auslastung der PKWs zu erzielen.  

Bei Infrastrukturmaßnahmen haben wir kaum Handlungsspielraum zur Reduzierung von klimarelevanten Emissionen. Diese werden auch nicht erfasst. Eine Ausnahme macht das geplante nachhaltige Industrie- und Gewerbegebiet, mit dem wir erstmalig eine Infrastrukturmaßnahme entwickeln, bei der von Anfang an Klimaschutz mitgedacht und in den Planungsprozess integriert wird. Zur Unterstützung lassen wir uns von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) begleiten. Beispielsweise soll für die Versorgung des Gebietes mit Wärme die Abwärme der Zentralen Kläranlage für ein Nahwärmenetz genutzt werden. Außerdem soll über den Bebauungsplan die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der angesiedelten Firmen verpflichtend sein. Ein Gasnetz wird derzeit nicht geplant.

Da wir bislang keine Ziele formuliert haben und das Basisjahr das Berichtsjahr ist, können wir derzeit keine Aussage über die Auswirkungen unseres Handelns in Bezug auf klimarelevante Emissionen treffen. Zukünftig werden wir, auf der Grundlage der Daten aus 2019, die von uns verursachten klimarelevanten Emissionen jährlich ermitteln, das Regime Greenhouse Gas Protocol nutzen, die Daten in Beziehung setzen zu der Anzahl der Mitarbeitenden um auf diese Weise Auswirkungen festzustellen. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Die BIS betreibt eine Klimaanlage zur Kühlung des Serverraums. Das Kühlmittel befindet sich in einem geschlossenen Kreislauf. In 2019 gab es keine Leckagen, d.h. dass keine Treibhausgase emittiert wurden. Es werden keine weiteren Treibhausgas emittierenden Anlagen wie Heizung oder eigene Kraftfahrzeuge betrieben.

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Aufgrund des bezogenen Ökostroms sowie der Fernwärme aus der Müllverbrennung sind in 2019 gemäß Greenhouse Gas Protocol Scope 2 rechnerisch keine indirekten Treibhausgas-Emissionen aus bezogener Elektrizität, Heizung oder Kühlung für die eigene Nutzung angefallen.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Sonstige indirekte Treibhausgas-Emissionen gemäß Greenhouse Gas Protocol Scope 3 (i.W. Pendeln der Mitarbeitenden, Leasing-Fuhrpark sowie Geschäftsreisen) wurden in 2019 nicht quantitativ erhoben, jedoch ist diese Erhebung für 2021 geplant.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die THG-Emissionen, die bei der BIS entstehen, wurden bislang nicht systematisch, erfasst, von daher gibt es keine Angaben dazu, inwieweit sie sich gesenkt haben.