11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Als kleines Finanzdienstleistungsunternehmen schätzen wir unsere Ressourcennutzung und die direkten Umweltauswirkungen als vergleichsweise gering ein. Wir sind uns dennoch über unsere Verantwortung bewusst und versuchen unseren Ressourcenverbrauch zu verringern. 
Die größten Faktoren unseres Ressourcenverbrauchs stellen die Energienutzung, Papierverbrauch und die Mobilität dar. Im Geschäftsbetrieb achten wir auf energieeffiziente Geräte, wie Computer oder LED-Leuchten, und nutzen Ökostrom zur Versorgung. Der Großteil des Betriebs erfolgt digital, somit versuchen wir unseren Papierverbrauch auf das Geringste zu beschränken. Wo dies nicht möglich ist, setzen wir Recyclingpapier ein. In Bezug auf die Mobilität nutzen wir sowohl für den Arbeitsweg als auch für Kundentermine fast ausschließlich öffentliche Verkehrsmittel. Eine quantitative Ermittlung der Ressourcennutzung erfolgt derzeit nicht, ist aber zukünftig geplant. 

Durch das aktive Engagement des Fondsmanagements haben wir einen großen Einfluss auf die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen in investierten Unternehmen. In den Investmentprozessen beziehen wir Nachhaltigkeitsaspekte ein und setzen uns aktiv für die Verbesserung von ESG-Kriterien und SDG-Impact ein.


12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Da Nachhaltigkeit den fundamentalen Bestandteil unserer Geschäftsstrategie darstellt, ist es uns ebenfalls ein Anliegen, auf Ressourceneffizienz zu achten. Als kleines Finanzdienstleistungsunternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern, besteht bei uns derzeit nur wenig eigene Infrastruktur. Die Ressourcennutzung beschränkt sich daher bei uns hauptsächlich auf folgende Bereiche:
Wir legen viel Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen und verfolgen dabei folgende Maßnahmen.
Eine quantitative Messung unseres Ressourcenverbrauchs erfolgt derzeit noch nicht. Ebenfalls besteht noch keine Verknüpfung der Maßnahmen mit konkret definierten Zielvorgaben. Zukünftig möchten wir jedoch Zielvorgaben erarbeiten und eine quantitative Messung unseres Verbrauchs durchführen.

Im Zusammenhang mit unserem Ressourcenmanagement haben wir keine wesentlichen Risiken identifziert. Bei Finanzanlagen bestehen Risiken in der Regel in der kontroversen Verwendung der Mittel. Aufgrund unserer strengen Auschlusskriterien und Nachhaltigkeitsfiltern werden diese Risiken aktiv auf ein Minimum reduziert.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Als Vermögensverwalter gehören wir dem nicht produzierenden Gewerbe an und bieten somit keine materiellen Produkte an. Unser Ressourcenverbrauch erstreckt sich daher hauptsächlich auf den Papierverbrauch. 
Die Menge des eingesetzten Materials können wir leider nicht beziffern, da wir bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI SRS erstellt haben und bis jetzt noch keine Erhebung dieses Leistungsindikators erfolgte. 

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Den Energieverbrauch können wir leider nicht beziffern, da wir bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI SRS erstellt haben und bis jetzt noch keine Erhebung dieses Leistungsindikators erfolgte. 
Als Vermögensverwalter schätzen wir unseren Energieverbrauch nicht als wesentlich ein.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Den Energieverbrauch können wir leider nicht beziffern, da wir bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI SRS erstellt haben und bis jetzt noch keine Erhebung dieses Leistungsindikators erfolgte. 

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Die Wasserentnahmen können wir leider nicht beziffern, da wir bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI SRS erstellt haben und bis jetzt noch keine Erhebung dieses Leistungsindikators erfolgte. 
Als Vermögensverwalter schätzen wir unsere Wasserentnahme nicht als wesentlich ein.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Die Abfallmenge können wir leider nicht beziffern, da wir bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI SRS erstellt haben und bis jetzt noch keine Erhebung dieses Leistungsindikators erfolgte.
Als Vermögensverwalter schätzen wir unsere Abfallmengen nicht als wesentlich ein.


13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Treibhausgasemissionen entstehen in unserem Geschäftsbetrieb vor allem durch Energieverbrauch und Mobilität. Unsere Reduktionsmaßnahmen sind in Kriterium 12 näher beschrieben. 

Den größten Einfluss auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen haben wir jedoch in unserem Anlagegeschäft. Durch die sorgfältige Auswahl von Unternehmen und Staaten unter Berücksichtigung von Ausschlusskriterien und SDG-Impact, können wir mit unseren Fonds zu einer Reduktion der Emissionen beitragen. So lag im August 2020 der CO2-Ausstoß unserer Fonds insgesamt nur bei 57,8 t/m CO2 gegenüber dem Vergleichsuniversum mit 211,9 t/m CO2 (siehe Monatsbericht August 2020). Wir streben an, diesen noch weiter zu reduzieren.
Zur Berechung des Carbonausstoßes nutzten wir den MSCI ESG Carbon Footprint Calculator.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Die THG-Emissionen können wir leider nicht beziffern, da wir bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI SRS erstellt haben und bis jetzt noch keine Erhebung dieses Leistungsindikators erfolgte.

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die THG-Emissionen können wir leider nicht beziffern, da wir bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI SRS erstellt haben und bis jetzt noch keine Erhebung dieses Leistungsindikators erfolgte.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die THG-Emissionen können wir leider nicht beziffern, da wir bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI SRS erstellt haben und bis jetzt noch keine Erhebung dieses Leistungsindikators erfolgte.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die Senkung der THG-Emissionen können wir leider nicht beziffern, da wir bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI SRS erstellt haben und bis jetzt noch keine Erhebung dieses Leistungsindikators erfolgte.