11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Der sparsame Einsatz natürlicher Ressourcen, die Vermeidung von Abfällen und der Schutz der natürlichen Umwelt sind wichtige Grundsätze der Geschäftstätigkeit der LfA.  

Als EMAS-zertifiziertes Unternehmen wurden im Rahmen der Umweltprüfung in der LfA für Schlüsselbereiche wichtige Umweltaspekte und deren Auswirkungen erfasst und bewertet. Es wurde dabei zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten unterschieden. Die Umweltaspekte wurden durch Kennzahlen (Kernindikatoren) konkretisiert, damit auf ihrer Grundlage die jährlichen Umweltbetriebsprüfungen durchgeführt werden können und sich Umweltziele ableiten lassen. Sie dienen zugleich im Sinne der EMAS-VO als Kriterien, um die Bedeutung der Umweltaspekte beurteilen zu können.

Zur systematischen Erfassung der geltenden relevanten Umweltvorschriften wurde auf die Überprüfung dieser Thematik im Rahmen der Auszeichnung als ÖKOPROFIT-Betrieb 2014 zurückgegriffen. Die Einhaltung der Vorschriften wurde durch einen Rechts-Check der Prüfungskommission und der Fa. Arqum GmbH kontrolliert. Zur Überprüfung von Praktiken und Verfahren im Umweltmanagement wurden die bisherigen Maßnahmen und Abläufe aktualisiert und in das EMAS-Schema integriert. In der Liegenschaftsverwaltung und der Unternehmenskommunikation wurde ermittelt, ob frühere Vorfälle im Bereich Umweltschutz oder diesbezügliche Beschwerden aus der Nachbarschaft vorliegen, um ggf. eine Auswertung der Vorfälle durchzuführen.  

Die Umweltprüfung wurde durchgeführt im Oktober 2015 und zuletzt aktualisiert im Oktober 2018.  

Grundlage der direkten Umweltaspekte sind die Schlüsselbereiche: Als Kennzahlen (-indikatoren) aus dem Bereich Energieeffizienz wurden festgelegt: Als Messgröße wurden jeweils Kilowattstunden (kWh) definiert. Als Kennzahl (-indikator) aus dem Bereich Materialeffizienz wurde der Einsatz von Kopier- und Druckerpapier festgelegt. Als Messgröße wurde die Gesamtzahl Blatt Papier definiert. Als Kennzahlen (-indikatoren) aus dem Bereich Wasser wurden der Gesamtverbrauch und der Verbrauch pro Mitarbeiter festgelegt. Als Messgröße wurde Kubikmeter (m³) definiert. Als Kennzahlen (-indikatoren) aus dem Bereich Abfall und als jeweilige Messgrößen wurden festgelegt: Altpapier, in Kilogramm (kg), Restmüll, in Liter (l), Biomüll, in Liter (l). Als Kennzahl (-indikator) aus dem Bereich Biologische Vielfalt wurde der Flächenverbrauch festgelegt. Als Messgröße wurden Quadratmeter (qm) definiert. Als Kennzahl (-indikator) aus dem Bereich Emissionen wurden die CO2-Emissionen festgelegt. Zur Berechnung der CO2-Emissionen wurden die zuvor ermittelten umweltrelevanten Kennzahlen mit Hilfe von standardisierten Umrechnungsfaktoren - z. B. nach VfU-Standard (Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V.) - in CO2-Äquivalente umgerechnet.  
Grundlage der indirekten Umweltaspekte ist hauptsächlich der Schlüsselbereich Transport: Als Kennzahlen (-indikatoren) aus dem Bereich Dienstreisen und als jeweilige Messgrößen wurden festgelegt: Als Kennzahlen (-indikatoren) aus dem Bereich Kfz-Fahrleistung / Kraftstoffverbrauch und als jeweilige Messgrößen wurden festgelegt: Konkrete Verbrauchs- und Emissionsdaten werden in der jährlichen EMAS-Umwelterklärung sowie zusätzlich alle 2 Jahre im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.

Durch den Geschäftsbetrieb in Bürogebäuden werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt gesehen. Die weitere Einsparung von Ressourcen und die Verringerung des ökologischen Fußabdruckes wird permanent weiterverfolgt.


12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Die LfA verfügt seit Februar 2016 über ein nach EMAS validiertes Umweltmanagement (DE-155-00312). Danach wird bescheinigt, dass die LfA zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung ein Umweltmanagementsystem nach der EG-Verordnung 1221/2009 und EN ISO 14001:2004 Abschnitt 4 anwendet, regelmäßig eine Umwelterklärung veröffentlicht, das Umweltmanagementsystem und die Umwelterklärung von einem zugelassenen, unabhängigen Umweltgutachter begutachten lässt und im EMAS-Register eingetragen ist.  

Dem abfallwirtschaftlichen Grundsatz „Vermeidung vor Verwertung vor Entsorgung“ trägt die LfA durch praktische Maßnahmen Rechnung. So werden beispielsweise Verpackungen möglichst vermieden, soweit sie nicht für den Schutz der Produkte oder logistische Zwecke erforderlich sind. Im Archiv werden gebrauchte Ordner aufbereitet, mit neuen Rückenschildern versehen und wieder in Umlauf gebracht. Die gebrauchten Lasertoner werden zentral gesammelt und an den Lieferanten zurückgegeben. Die größten in der LfA entstehenden Abfallgruppen sind Altpapier, Bio- und Restmüll: Der Restmüll, der den größten Anteil darstellt, wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWB) abgeholt und in einer Müllverbrennungsanlage umweltschonend entsorgt und dabei energetisch genutzt. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Abfallaufkommens ist Altpapier. Zur Wahrung der Datensicherheit wird das Altpapier geschreddert und der Wiederverwertung zugeführt. Für Glasabfälle, Batterien und Kunststoffabfälle stehen zentrale Sammelbehälter zur Verfügung. Das gebrauchte Speisefett der Kantine wird einem Altfettrecycling zugeführt (Fa. Lesch, ZKRW 00040/98E).

Die LfA hat das Ziel, die Ressource Wasser durch bauseitige Maßnahmen, Optimierungen im Bereich der Unterhaltsreinigung und einen sparsamen Umgang der Mitarbeiter zu schonen.

Als Verbrauchsmaterialien für die Büroarbeit werden in der Regel Markenartikel beschafft, deren Hersteller sich in einer Erklärung zur Nachhaltigkeit insbesondere im Bereich Umweltschutz verpflichtet haben. Viele Artikel sind beispielsweise mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnet. Ferner sind die meisten der von der LfA einbezogenen Markenartikelhersteller nach DIN EN ISO 14000ff zertifiziert und/oder Mitglied des UN GLOBAL COMPACT. Um Lieferwege zu reduzieren, beschafft die LfA die Materialien nicht bundesweit bei den Herstellern, sondern bei der Fa. KABUCO als ortsansässigem Lieferanten, der Mitglied im Umweltpakt Bayern, nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und nach EMAS validiert ist. Für die Verwendung als Kopier- und Druckerpapier wird BalancePure des Herstellers Papyrus als 100% DIN A 4 Recyclingpapier beschafft, das mehrfach als umweltgerechtes Papier ausgezeichnet ist (Blauer Engel etc.). Das Papier ist ferner durch das Forest Stewardship Council (FSC) Recycling-Zeichen deklariert. Broschüren werden ebenfalls auf Papieren mit FSC-Siegel und klimaneutral gedruckt. Der jährliche Geschäftsbericht wird nur noch digital produziert und bereitgestellt.
Um den Papierverbrauch weiter zu reduzieren, sollen die Mitarbeiter/-innen in einer Hausmitteilung über die Umweltauswirkungen des Papierverbrauchs informiert werden. Konkrete Tipps zur Papiereinsparung werden ebenfalls Bestandteil dieser Mitteilung sein.
Auch bei den Werbemitteln wird ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit der Produkte gelegt.

Bei der Büromöblierung wird ebenfalls auf Umweltaspekte geachtet: Aktuell sind unterschiedliche Büromöbel-Produktlinien im Einsatz. Beispielsweise in den Liegenschaften der LfA stark vertreten ist die Fa. König+Neurath mit ihren Produkten. Deren Büromöbel sind mit dem „Indoor Advantage Gold“-Gütesiegel ausgezeichnet. Dieses Gütesiegelprogramm von SCS Global Services ist eines der weltweit bekanntesten und meistgenutzten Emissionsgütesiegel. Die ebenfalls im Einsatz befindlichen Produktlinien der Fa. USM HALLER haben das „Greenguard Indoor Air Quality“-Zertifikat.

Da der persönliche Kontakt zu Kunden und Geschäftspartnern für die LfA ein wichtiger Erfolgsfaktor ist, hat nachhaltige Mobilität einen hohen Stellenwert. Die Grundsätze für Dienstreisen in der LfA sehen vor, grundsätzlich die Öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Die Flugzeugbenutzung ist nur bei wesentlicher Kosten- und/oder Zeitersparnis gestattet. Taxifahrten sind nur in zwingenden und zu begründenden Ausnahmefällen zulässig, wenn eine andere Möglichkeit, z. B. die Benutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel, unzumutbar ist, oder öffentliche Verkehrsmittel zum/am Zielort nicht verkehren. Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug sind nur in besonders zu begründenden Ausnahmefällen möglich. Der Fuhrpark der LfA besteht überwiegend aus Neufahrzeugen. Dadurch ist sichergestellt, dass die nach dem Stand der Technik jeweils neueste Motorentechnologie zum Einsatz gelangt. Je Fahrzeug verringern sich dadurch in der Regel im Vergleich zum Vorgängermodell Schadstoffausstoß und Kraftstoffverbrauch.

Für innerstädtische logistische Transporte wird ein Elektrofahrzeug eingesetzt. Ferner sind mittlerweile vier Hybridfahrzeuge im Einsatz. Die Zahl der Stromtankstationen wurde ebenfalls auf vier erhöht. Für die Wege zwischen verschiedenen Dienstgebäuden sowie die Wahrnehmung von Terminen im Stadtzentrum stellt die LfA Dienstfahrräder zur Verfügung.

Im Bereich des Paketversands wird „GoGreen“ als klimaneutraler Versand der Post/DHL genutzt. Biologische Vielfalt: Der Flächenverbrauch beträgt insgesamt 4.201 m² bebauter/versiegelter Fläche. Die Grünfläche beträgt insgesamt 2.742 m².

Die Stromversorgung erfolgt durch die Stadtwerke München (SWM), die im Rahmen ihres Umweltengagements nationale Klimaschutzziele verfolgen. Seit Anfang 2013 bezieht die LfA von den SWM zu 100% Öko-Strom aus erneuerbaren Energien mit Schwerpunkt Wasserkraft. Die Ökostromerzeugung wird durch den TÜV SÜD jährlich zertifiziert.
Für die Beheizung ihrer Liegenschaften bezieht die LfA von den Stadtwerken München Fernwärme. Dabei wird die Abwärme als Heizenergie genutzt, die bei der Stromproduktion in den Kraft-Wärme-Kopplungs- Anlagen entsteht. Dadurch erfolgt ein wichtiger Beitrag zur Einsparung von Primärenergie und zum Schutz von Ressourcen.
Durch die zunehmende Digitalisierung von Prozessen ist zwar grundsätzlich der Bedarf an elektrischer Energie in der LfA in den vergangenen Jahren gestiegen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurden aber bereits zahlreiche erfolgreiche Maßnahmen ergriffen, wie beispielsweise Reduzierung der Zahl der Server durch Virtualisierung (Zusammenfassung auf effiziente, große Einheiten), um Energieeinsparungen beim Betrieb der Geräte und vor allem bei der Kühlung des Rechenzentrums zu erreichen, Einsatz stromsparender Thin Clients im Terminal-basierten Betrieb mit zentralem Ablauf der Applikationen und Zugriff vom Arbeitsplatz über Browser statt großer PCs, Einsatz stromsparender Monitore, Austausch herkömmlicher Standard-Leuchtmittel konsequent durch LED-Technologie.

Zum eigenbetrieblich genutzten Gebäudebestand der LfA gehören sechs Gebäude in der Königin-, Kaulbach- und Von-der-Tann-Straße. Die Gebäude und die technischen Einrichtungen befinden sich aufgrund der ständig durchgeführten Wartungs-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in einem energetisch guten Zustand (z. B. im Gebäude Königinstraße 15 ressourcenschonende und effiziente Kühldecke, die im Sommer kühlt und im Winter heizt, anstelle eines konventionellen Klima- bzw. Heizsystems, Anschluss der LfA an das Fernkältenetz der Stadt München, Fassaden- Ausstattung der beiden Gebäude in der Von-der-Tann-Straße mit einem Wärmedämmverbundsystem, energetische Sanierung der gesamten Gebäudehülle des Gebäudes Kaulbachstraße 8 etc.). Die Optimierung der Heizungsanlagen und –steuerungen unterliegt einem ständigen Prozess. Sämtliche Anlagen in den Gebäuden der LfA werden fachmännisch gewartet und ältere Anlagen oder Anlagenteile nach dem jeweiligen Stand der Technik erneuert und ausgewechselt.
 
Alle konkreten Verbrauchs- und Emissionsdaten werden in der jährlichen EMAS-Umwelterklärung sowie zusätzlich alle 2 Jahre im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht (siehe auch Kriterium 11). Die Nachhaltigkeitsziele werden jährlich formuliert, und ebenfalls jährlich erfolgt eine Bilanz über die jeweiligen Ziele des Vorjahres. Beides wird jährlich im Internet veröffentlicht und ist auch Gegenstand des im 2-Jahres-Rhythmus erscheinenden Nachhaltigkeitsberichts.

Die Nutzung von Ressourcen beschränkt sich auf die im Bürobetrieb üblichen Verbräuche, Risiken zum Ressourcenmanagement wurden nicht identifiziert.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Zu den wesentlichen Verbrauchsmaterialien der LfA zählen Kopier- und Druckerpapier. Seit vielen Jahren werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, den Verbrauch zu reduzieren. Hierzu zählen vor allem die sukzessive Umstellung der Drucker auf standardmäßigen Duplex-Druck und die zunehmende Umstellung papierbasierter auf digitale Prozesse. Die Zahlen zu den Papierverbräuchen werden im Nachhaltigkeitsbericht 2017/2018, S.28 veröffentlicht.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Seit Anfang 2013 bezieht die LfA von den SWM zu 100% Öko-Strom aus Erneuerbaren Energien mit Schwerpunkt Wasserkraft. Auch der Druck von Geschäftsbericht, Broschüren und Flyern erfolgt klimaneutral. Der Druck des Geschäftsberichtes erfolgte letztmalig für das Geschäftsjahr 2016 und ist seither nur noch elektronisch verfügbar.
Jeder weitere Energieverbrauch, auch der gesamte Kraftstoffverbrauch greift auf nicht erneuerbare Quellen zurück. Fur die Beheizung ihrer Liegenschaften bezieht die LfA von den Stadtwerken München Fernwärme. Dabei wird die Abwärme als Heizenergie genutzt, die bei der Stromproduktion in den Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen entsteht.
Details zum Energieverbrauch (mit Kenntlichmachung der erneuerbaren Quellen) sowie den verwendeten Standards siehe  Umwelterklärung 2018, S. 5 sowie Kriterium 13.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Die LfA bemüht sich, die Klimagasemissionen so weit als möglich zu verringern. Ziel ist es, durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen Umweltbelastungen auf das erforderliche Minimum zu reduzieren (siehe Nachhaltigkeitsgrundsätze). Die LfA hat die CO2-Emissionen von 2015 bis 2017 um rd. 17% reduziert (Nachhaltigkeitsbericht 2017/18, S.34). Bei der Auslagerung von Anwendungen wird so weit als möglich die Energie-Bilanz der Auslagerungsnehmer berücksichtigt.
Details zu Einsparungen sowie verwendete Standards siehe Umwelterklärung, Nachhaltigkeitsbericht sowie Kriterium 13.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Details zum Wasserverbrauch siehe Umwelterklärung 2018, S.7.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Details zum Abfall siehe Umwelterklärung 2018, S.6.


13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Die Unterstützung der Klimaziele der Bundesregierung wird als eine wichtige Aufgabe erachtet. Die LfA leistet hierzu ihren Beitrag, indem sie die umweltpolitische Vorgabe des Klimaschutzplans 2050 vom November 2016 (vgl. https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/klimaschutzziele-deutschlands), die Treibhausgas-Emissionen gegenüber 1990 zu senken, für den eigenen Bankbetrieb als Zielsetzung festlegt.

Die größten Herausforderungen/Emissionsquellen sind die Klimaanlagen, der Betrieb des Rechenzentrums sowie der Küchenbetrieb in der Kantine. Für die LfA ist der Anschluss an das Fernkältenetz geplant, das derzeit im Stadtgebiet München verlegt wird. Ein konkreter Termin für die Fertigstellung und somit den Anschluss sind derzeit noch nicht bekannt.
Für die Kantinenküche, die im Jahr 2020 erneuert wird, kann künftig ebenfalls von einer Verbrauchsreduzierung ausgegangen werden.

Ziel ist es, durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen den Einsatz von Ressourcen so gering wie möglich zu halten und Umweltbelastungen auf das erforderliche Minimum zu reduzieren. Die LfA bezieht ausschließlich zertifizierten Ökostrom und damit Strom, der zu 100% aus erneuerbaren Energien erzeugt wird.  

Trotz aller Anstrengungen ist der gesamte Bankbetrieb aber nicht klimaneutral. Daher wird versucht, möglichst alle nicht vermeidbaren CO2-Emissionen zu erfassen. Dabei orientiert sich die LfA an den in der Umweltprüfung identifizierten direkten und indirekten Umweltaspekten (Kernindikatoren, GRI Scope 1-3). Auf ihrer Grundlage erfolgt die nach der EMAS-VO vorgesehene jährliche Umweltbetriebsprüfung, mit der Managementbewertung und der Veröffentlichung der CO2-Emissionswerte in der Umwelterklärung (siehe auch Krit. 11). Die Zertifizierung der Erklärung erfolgt durch den Umweltgutachter OmniCert (DE-V-0284). Die Berichterstattung/Offenlegung der Emissionswerte erfolgt in der jährlichen Umwelterklärung bzw. im zweijährigen Nachhaltigkeitsbericht anhand folgender Informationen (Leistungsindikatoren): Die Entwicklung wesentlicher Umweltkennzahlen im 10-Jahres-Überblick (2006-2017) zeigt die sukzessive Reduzierung des Ressourcenverbrauchs (siehe Nachhaltigkeitsbericht 2017/2018, S.64).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Details siehe Kriterium 13 sowie Umwelterklärung 2018, S.8.

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Details siehe Kriterium 13 sowie Umwelterklärung 2018, S.8.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Details siehe Kriterium 13 sowie Umwelterklärung 2018, S.8.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Details siehe Kriterium 13 sowie Umwelterklärung 2018, S.8.