11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Für unsere Hauptgeschäftstätigkeit – die Einäscherung von Verstorbenen im Auftrag von Bestattungsinstituten – ist es unerlässlich, natürlich Ressourcen in Anspruch zu nehmen.
Für die beiden Betriebsstätten der Flamarium Saalkreis GmbH & Co. KG ist der effiziente Energieeinsatz aus ökologischer und ökonomischer Sicht ein Erfordernis ersten Ranges. An beiden Standorten setzt unser Unternehmen Strom und Erdgas als Energieträger ein. Der Bedarf wird jeweils zu 100% durch (externe) Lieferungen von Energieversorgungsunternehmen gedeckt. Für die zentrale Überwachung der Verbräuche haben wir bereits im Jahr 2007 ein zentrales Umweltmanagementsystem eingeführt.  

Neben dem beschriebenen Energieeinsatz für den Betrieb der Feuerbestattungseinrichtungen wird Kraftstoff in unserem Unternehmen auch in Form von Dieselkraftstoff verbraucht. Zum Dienstleistungsangebot der Flamarium Saalkreis GmbH & Co. KG gehört auch die Überführung des eingesargten Verstorbenen vom Bestattungsinstitut zu unserer Feuerbestattungseinrichtung. Hierfür halten wir 3 Fahrzeuge mit einem Fassungsvermögen von 6 Särgen und 2 Fahrzeuge mit einem Fassungsvermögen von 4 Särgen vor. Alle 5 Fahrzeuge sind als Bestattungsfahrzeuge zugelassen. Aufgrund der zum Teil großen Distanzen von 50 km und mehr ist der Einsatz von E-Fahrzeugen in diesem Bereich derzeit nicht zweckmäßig; die Entwicklung in diesem Bereich wird aber weiter verfolgt.  

Ein darüberhinausgehender Materialeinsatz findet nicht statt. Ebenso fallen Abwasser beim Betrieb von Feuerbestattungsanlagen nicht an.  

Im Bereich Abfall sind wir an rechtliche Vorgaben gebunden.
Abfälle sind gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) als gefährlich einzustufen, wenn diese relevante gefährliche Stoffe enthalten, die mindestens eine der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP 1 bis HP 8 oder HP 10 bis HP 15 aufweisen. Unter Beachtung der Vorschriften der AVV sind die Abfälle aus Feuerbestattungseinrichtungen folgendem Abfallschlüssel zuzuordnen:

10 14         Abfälle aus Krematorien 
10 14 01*  quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung

In der Gruppe 10 14 (Abfälle aus Krematorien) ist nur ein sechsstelliger Abfallschlüssel aufgeführt. Dieser wurde mit einem * versehen, sodass alle Abfälle aus Krematorien als gefährlich eingestuft werden. Von diesen Abfällen wird demnach gemäß Regelvermutung angenommen, dass sie mindestens eine gefährliche Eigenschaft aufweisen. Somit sind Abfälle aus Krematorien gemäß den Vorgaben der AVV grundsätzlich als gefährlich einzustufen. Nur falls der Abfallbesitzer gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass dieser in der Abfallverzeichnisverordnung als gefährlich aufgeführte Abfall keines der o.g. HPKriterien erfüllt, kann die Behörde im Einzelfall eine abweichende Einstufung vornehmen.

Die bei der Rauchgasreinigung anfallenden Stäube und Additive in unseren Feuerbestattungseinrichtungen müssen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Sie weisen im Allgemeinen erhöhte Schwermetallgehalte sowie erhöhte Salzfrachten (messbar an Hand der Leitfähigkeit) auf. Als Schwermetalle gelten gemäß AVV jede Verbindung von Antimon, Arsen, Cadmium, Chrom (VI), Kupfer, Blei, Quecksilber, Nickel, Selen, Tellur, Thallium oder Zinn sowie diese Stoffe in metallischer Form, sofern die Verbindung oder der Stoff als gefährlicher Stoff eingestuft ist. In den anfallenden Reinigungsrückständen sind insbesondere erhöhte Werte an Chrom VI zu verzeichnen, die eine Einstufung als gefährlicher Abfall begründen.

Das Aufkommen an gefährlichen Abfällen können wir in unseren Feuerbestattungseinrichtungen nicht weiter begrenzen. Im bestimmungsgemäßen Betrieb fallen bedingt durch die hohen Anforderungen an die Luftreinhaltung unweigerlich feste Rauchgasreinigungsrückstände an.     

Der Flächenverbrauch am Standort Osmünde (Unternehmenseigentum) stellt sich wie folgt dar:
Die gesamte versiegelte Fläche umfasst die Dachflächen sämtlicher Gebäude sowie die Flächen, die nicht mit sog. „Sickerpflaster“ bebaut sind – vor allem Parkplätze. Die gesamte naturnahe Fläche umfasst vor allem die Fläche des Friedgarten Mitteldeutschland. Beim Erwerb des Grundstücks im Jahre 2003 handelte es sich bei der Fläche um ein sog. Ansaatgrünland und wurde landwirtschaftlich genutzt. Durch die Gestaltung zum Friedgarten Mitteldeutschland mit der Anpflanzung heimischer Pflanzen hat die Fläche eine ökologische Aufwertung gemäß der Ökokonto-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. Januar 2005 erfahren.  

Beim Betrieb von Feuerbestattungseinrichtungen sind Emissionen ebenfalls unvermeidbar. Die emissionsrechtliche Bewertung von Feuerbestattungseinrichtungen richtet sich nach der spezialgesetzlichen Regelung der 27. BImSchV. Nach § 4 dieser Verordnung sind folgende Grenzwerte einzuhalten:


12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Ein mit Etablierung des Umweltmanagementsystems eingeführtes Umweltprogramm dient der Begrenzung des spezifischen Energieaufwands (Elektroenergie, Brennstoff Gas) für die Durchführung einer Einäscherung. Dies geschieht etwa durch Optimierungen in der Betriebsfahrweise und Einsatz energiesparender Betriebsmittel. Die beschriebenen Ziele sollen bis Dezember 2020 erreicht werden. Eine Zielkontrolle erfolgt demnach Ende 2020.

Umweltprogramm zur Begrenzung des spezifischen Energieaufwands (Elektroenergie, Brennstoff Gas) für die Durchführung einer Einäscherung
Ziel Maßnahmen Zuständigkeit Termin
Reduzierung des spezifischen Stromverbrauchs
- in Halle (Saale) unter 38 kWh
- in Osmünde unter 40 kWh   je Einäscherung (Jahresmittel)
- Umstellung Rauchgasreinigungs-technologie (Flugstrom- anstelle Festbettfilterverfahren an Linie 1 und 2 in Kabelsketal)
- Reduzierung Brennluftzufuhr in Ausbrandphase
- Optimierung Rückkühlung
- Weitere Modifizierungen des Einäscherungsregimes
Geschäftsführung
Nachhaltigkeitsteam
bis Dez. 2020
Begrenzung des spezifischen Gasver-brauchs
- in Halle/S. unter 150 kWh
- in Osmünde unter 200 kWh   je Einäscherung (Jahresmittel)  
- verstärkter Einsatz 3-Schicht-Betrieb
- Verkürzung der Vorheizphasen nach Ofenbetriebsstillstand
- Vermeidung von Standby-Betriebszuständen (d.h. zügige Durchführung Neueinfahrt)
- Sicherstellung hoher Ofenauslastung
- Weitere Modifizierungen des Einäscherungsregimes  
Nachhaltigkeitsteam bis Dez. 2020








Ein weiteres Ziel ist es, das neue Verwaltungsgebäude als Unternehmenssitz in Kabelsketal OT Osmünde zu mindestens 90 % aus der Abwärme des Kremationsprozesses zu beheizen (siehe oben Kriterium 10). Das Gebäude soll im Laufe des Jahres 2020 bezogen und dementsprechend in Betrieb genommen werden. Feststellungen zu dieser Maßnahme werden sich daher erst frühestens Ende 2021 treffen lassen.

Ferner ist beabsichtigt, auf dem Dach der ebenfalls neu errichteten Lagerhalle eine Photovoltaikanlage zu installieren. Hiermit ist aber aufgrund der bisher getätigten Investitionen nicht vor 2021 zu rechnen.

Da die Zielkontrolle erst ab dem Jahr 2020 erfolgt, kann auf bisher erreichtes hierzu noch nicht eingegangen werden. Das größte Risiko besteht darin, die gesetzten Ziele nicht zu erfüllen.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Unsere Leistungen bestehen nicht in materiellen Produkten. Deshalb werden natürliche Ressourcen nur indirekt – beispielsweise durch den Energieverbrauch innerhalb der Organisation – benötigt.
Für den Büroalltag beschaffen wir vor allem Papier sowie EDV-Zubehör in geringen Mengen. Hier wird besonders auf kurze Lieferwege, umweltschonende Herstellung und lange Haltbarkeit Wert gelegt.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

 
Im Jahr 2019 haben wir in unseren beiden Häusern insgesamt 18.469 Kremationen durchgeführt.
Dabei haben wir 3.706.072 kWh/a Erdgas verbraucht. Da die Brennstoffe in § 3 Absatz 1 der 27. BImSchV abschließend vorgegeben sind, ist der Einsatz erneuerbarer Materialien hier nicht gestattet.

In dem gleichen Zeitraum wurden 856.831 kWh/a Strom verbraucht, ebenfalls zu 100% bezogen von externen Energieversorgungsunternehmen.
Eine 100%-ige Zuordnung zu der Zahl der durchgeführten Kremationen ist nicht möglich, da eine Differenzierung zwischen den Kremationsöfen und anderen Verbrauchern elektrischer Energie derzeit nicht erfolgt. Wir sind dabei, entsprechend separate Stromzähler zu installieren. Im nächsten Berichtszeitraum sollte hierüber detaillierter berichtet werden können.   

An Dieselkraftstoff wurden 47.291 l verbraucht.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden 597.680 kWh/a weniger Erdgas verbraucht, hingegen stieg der Verbrauch an elektrischer Energie um 7.905 kWh/a.

Der Verbrauch an Dieselkraftstoff verringerte sich um 3.298 l.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Eine Entnahme von Wasser ist beim Betrieb einer Feuerbestattungseinrichtung nicht erforderlich.

Der innerbetriebliche Wasserverbrauch beschränkt sich auf die Nutzung der Waschräume und Toiletten durch unsere Mitarbeiter. Die betriebliche Auswirkung wird daher als unerheblich eingeschätzt, auf eine Berichterstattung wird daher verzichtet.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Das im Berichtsjahr 2019 angefallene Gesamtgewicht an gefährlichem Abfall betrug 27,4 t - siehe dazu die Ausführungen unter Kriterium 11. Der Entsorgungsweg ist gesetzlich vorgegeben, die Entsorgung selbst wird über den Sammelnachweis des Entsorgungsunternehmens nachgewiesen. Ferner wurden 6,9 t metallischer Schrott der Verwertung zugeführt.

Der weitere ungefährliche Abfall wird einem Mehrfamilienhaus entsprechend in einer Restmülltonne, einer "gelben" Tonne sowie einer Altpapiertonne (blau) gesammelt. Die betrieblichen Auswirkungen werden als unerheblich angesehen. Auf eine Berichterstattung wird daher verzichtet.


13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Wie bereits oben unter Kriterium 11 erläutert, richtet sich die emissionsrechtliche Bewertung von Feuerbestattungseinrichtungen ausschließlich nach der spezialgesetzlichen Regelung der 27. BImSchV. Andere als die dort genannten Parameter sind nicht zu erfassen.

Zur Reduzierung der besonders einschlägigen CO-Emissionen hat das Unternehmen ebenfalls ein eigenes Umweltprogramm entwickelt. 

Die beschriebenen Ziele sollen bis Dezember 2020 erreicht werden.

Umweltprogramm zur Reduzierung der CO-Emissionen aus dem Einäscherungsanlagenbetrieb
Ziel Maßnahmen Zuständigkeit Termin
Begrenzung der CO-Überschreitungsquote der Einäscherungslinien

- in Halle (Saale)           
Linie 1 unter 1%,        
Linie 2 unter 1%

- in Osmünde                    
Linie 1 unter 2%            
Linie 2 unter 2%            
Linie 3 unter 1,5%  

der messtechnisch registrierten Jahresbetriebsstunden.
- zusätzlicher Lufteintrag bei CO-Spitzen
- regelmäßige Überwachung der Anlagen/Auswertung der   Betriebsergebnisse (Ursachenanalyse bei festgestellten Überschreitungen > ggf. Einleitung von Abhilfemaßnahmen)
- Zuweisung von schwergewichtigen Verstorbenen zu bestimmten Ofenlinien
- Weitere Modifizierungen des Einäscherungsregimes
Geschäftsführung bis Dez. 2020
Begrenzung der CO-Monatsmittelwerte der 5 Einäscherungslinien

- in Halle (Saale)      
< 6/m3 für Linie 1    
<  8 mg/m3 für Linie 2

- in Osmünde      
< 7 mg/m3 für Linie 1    
< 5 mg/m3 für Linie 2    
< 8 mg/m3 für Linie 3
s.o.
- konsequente Begrenzung   Luftüberschuss
- Zuweisung von schwergewichtigen Verstorbenen zu bestimmten Ofenlinien
Geschäftsführung bis Dez. 2020


Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Die beim Kremationsprozess vorherrschende Reaktion ist die Umsetzung von Kohlenstoff mittels Sauerstoff zu Kohlendioxid. Die Verbrennung ist dann vollständig abgeschlossen, wenn der gesamte Kohlenstoff in Kohlendioxid umgesetzt ist. Die für Feuerbestattungsanlagen einschlägige 27. BImSchV schreibt einen strengen Grenzwert für das gefährliche Atemgift Kohlenmonoxid vor und nimmt damit sozusagen Kohlendioxid als notwendiges "Endprodukt" des Kremationsprozesses in Kauf. Aus diesem Grunde wird Kohlendioxid in einer Feuerbestattungseinrichtung auch nicht durch Messungen erfasst.

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Nach § 4 der für Feuerbestattungseinrichtungen maßgeblichen 27. BImSchV sind lediglich folgende Parameter zu messen:

Kohlenmonoxid, Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff, Dioxine/Furane.

Nur diese Parameter werden durch Messungen festgestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Nach § 4 der für Feuerbestattungseinrichtungen maßgeblichen 27. BImSchV sind lediglich folgende Parameter zu messen:

Kohlenmonoxid, Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff, Dioxine/Furane.

Nur diese Parameter werden durch Messungen festgestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Nach § 4 der für Feuerbestattungseinrichtungen maßgeblichen 27. BImSchV sind lediglich folgende Parameter zu messen:

Kohlenmonoxid, Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff, Dioxine/Furane.

Nur diese Parameter werden durch Messungen festgestellt.