11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen
de
Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.
Für ein Transportunternehmen stellt der Kraftstoffverbrauch der Fahrzeugflotte den mit Abstand größten Ressourcenverbrauch dar. Insgesamt wurden im Jahr 2019 1.752.483 l Diesel verbraucht. Dies entspricht einem Energiegehalt von rund 62,8 GJ bzw., 17.500 MWh. Die Treibstoffverbräuche können fahrzeugspezifisch ausgewertet werden. Zu den weiteren Ressourcenverbräuchen können derzeit keine Angaben gemacht werden, da alle Objekte nur angemietet sind. Die Betriebskosten für den Energie- und Wasserverbrauch oder auch für die Abfallentsorgung etc. sind in den Mieten enthalten. Eine mengenabhängige Aufschlüsselung pro Mieter ist den Vermietern aktuell nicht möglich, da keine individuellen Unterzählungen zur Verbrauchserfassung vorhanden sind und auch bei der Müllentsorgung Sammelcontainer, die von allen Mietern genutzt werden, Verwendung finden. Der Aufbau entsprechender Messeinrichtung wird von den Vermietern unisono als unwirtschaftlich eingeschätzt und nicht unterstützt. Die Einflussmöglichkeiten auf die Gebäudetechnik oder die Beschaffung von Energie sind ebenfalls nicht gegeben und eine Verlagerung der Betriebsstätten ist aufgrund verschiedener Faktoren nicht möglich.
Die Recht GmbH wird bis zur nächsten Berichterstattung Alternativen prüfen, um künftig zumindest überschlägige Indikatoren benennen zu können. Vermutlich werden diese aber aufgrund der geringen Relevanz im Vergleich zu den Treibstoffverbräuchen keinen signifikanten Einfluss auf die Gesamtbilanz haben, sondern bestenfalls das Gesamtbild vervollständigen. Beispielseise dürften die Energieverbräuche für die Beheizung des angemieteten Büros in einem hocheffizienten Verwaltungsgebäude sehr gering ausfallen. Auch der Papierverbrauch ist hier praktisch vernachlässigbar, da die allermeisten Geschäftsprozesse ausschließlich digital bearbeitet werden.
12. Ressourcenmanagement
de
Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.
Die Recht Logistik GmbH nutzt konsequent alle organisatorischen und technischen Möglichkeiten, den spezifischen Treibstoffverbrauch kontinuierlich zu reduzieren. Hierfür setzt sie auf einen modernen Fuhrpark mit einer effizienten Motorentechnik.
Um die angestrebte Klimaneutralität zu erreichen, ist jedoch mittelfristig die Umstellung des Fuhrparks auf alternative Energien und Antriebe erforderlich. Die Umstellung auf alternative Antriebe dient außerdem dem Zweck, mögliche Risiken, die im Schadenfall oder bei einer Havarie der LKW durch austretende Treib - und Betriebsstoffe entstehen können, zu minimieren. Aufgrund der begrenzten Lade- bzw. Tankinfrastruktur und der eingeschränkten Reichweiten sind die Anwendungsmöglichkeiten für das Transportaufkommen bei der Recht Logistik GmbH zurzeit begrenzt. Bisweilen sind zwei CNG-LKW im Werksverkehr im Einsatz und die Geschäftsleitung fährt elektrisch. In der Vergangenheit wurden bereits Hybrid-LKWs getestet.
Die Entwicklungen der verschiedenen Systeme werden jedoch intensiv verfolgt, aber viele Systeme (Grüner Wasserstoffe, LNG, Oberleitungs-LKW etc.) sind derzeit (2019) schlichtweg noch nicht praxistauglich oder stecken noch in der Erprobung bzw. Entwicklung, sodass es zu früh wäre, sich auf dieser Basis für eine Technologie zu entscheiden und eine Prognose zur Zielerreichung für ein bestimmtes Jahr abgeben zu können.
Die Bemühungen im administrativen Bereich sind wesentlich weiter fortgeschritten. Beispielsweise laufen alle Geschäftsprozesse nur noch digital (digitales Büro), was auch die verstärkte Nutzung von Homeoffice für die Mitarbeitenden zumindest in der Verwaltung erlaubt. Dieses Angebot wird auch intensiv in Anspruch genommen. Viele Mitarbeitende sind nur noch einen Tag pro Woche im Büro. Die IT arbeitet vollständig aus dem Homeoffice.
Damit werden nicht nur Pendlerzeiten reduziert und die Vereinbarung von Arbeit und Familie gefördert, sondern auch das Wachstum des Unternehmens auf der vorhandenen Bürofläche ermöglicht.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12
de
Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.
Die Recht Logistik GmbH ist ein reiner Transportdienstleister und verwendet daher keine Materialien zur Herstellung und Verpackung von Produkten bzw. Dienstleistungen. Der Leistungsindikator ist daher Null.
Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.
b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.
c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch
d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf
e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.
f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.
a. Der Treibstoffverbrauch der Fahrzeugflotte macht über 95 % des unternehmensweiten Energieverbrauchs aus (eigene Schätzung). Dank der digitalen Erfassung aller Fahrdaten ist auch eine fahrzeugspezifische Auswertung der Treibstoffverbräuche für jeden beliebigen Zeitraum möglich. Insgesamt wurden im Jahr 2019 1.752.483 l Diesel verbraucht. Dies entspricht einem Energiegehalt von umgerechnet 62.781,5 GJ bzw., 17.439,3 MWh.
b. Regenerative Kraftstoffe wurden 2019 nicht verwendet. Der Indikator ist daher Null.
c. Der Fokus in Sachen Ressourcenverbrauch ist bis dato ausschließlich auf die Fahrzeuge, respektive die Kraftstoffverbräuche ausgerichtet. Tatsächlich gibt es bisher keine zentrale Erfassung oder ein Controlling der sonstigen Energieverbräuche für die Verwaltung oder die angemieteten Lagerflächen. Die Benennung des Indikators ist aus diesem Grund (zusätzlich erschwert durch die Pandemie) nicht möglich. Im Zuge der Erstellung dieser Erklärung wurde jedoch bereits ein Tool angeschafft, das künftig ein unternehmensweites, standortbezogenes Controlling gemäß dem Greenhouse Gas Protocol erlaubt, sofern sinnvolle Abschätzungen aufgrund der beschriebenen Mietverhältnisse vorgenommen oder anderweitig Verbrauchsdaten erhoben werden können.
d. Es wurden keine Energiemengen produziert bzw. verkauft.
e. vergleiche Aussage zu 302-1-c. Eine Aussage zum Gesamtenergieverbrauch ist aus den beschriebenen Gründen leider nicht möglich. Das Problem wurde jedoch erkannt und entsprechende Schritte eingeleitet, um künftig Rechenschaft ablegen zu können.
f. Alle Verbrauchswerte der Fahrzeuge werden über die Telematiklösung der Firma Spedion erfasst. Zur Erstellung eines unternehmensweiten CCFs wird künftig das Tool ECOSPEED Business eingesetzt.
g. Als Quelle für die Umrechnungsfaktoren von Litern auf GJ bzw. MWh diente Wikipedia (Suchbegriff: "Dieselkraftstoff")
Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.
b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.
c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.
d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
Hierbei handelt es sich um die erste Erklärung der Recht Logistik GmbH, die künftig als Referenz/Basisjahr dienen soll. Aus diesem Grund können in dieser Erklärung noch keine Indikatoren benannt werden, da auch adäquate Vergleichswerte/Referenzwerte fehlen. In Zukunft soll regelmäßig über die Entwicklungen berichtet werden.
Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.
b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.
c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).
d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.
a. Die Recht Logistik GmbH nutzt an allen Standorten ausschließlich Trinkwasser aus dem örtlichen Wassernetz. Analog zu den Energieverbräuchen sind auch die Wasserverbräuche an den jeweiligen Standorten nicht zentral erfasst und aus den genannten Gründen zurzeit nicht ermittelbar. In Zukunft sollen auch die Wasserverbräuche über das neue Controllinginstrument bilanziert werden.
b. Es fanden keine Wasserentnahmen aus Bereichen mit Wasserstress statt, der Indikator ist demzufolge Null.
c. Vergleiche Aussagen zu 303-3-a: es wurden 100 % des Wasserverbrauchs über die örtlichen Trinkwassernetze gedeckt.
d. keine Erläuterungen erforderlich
Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.
b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.
a. Die Recht Logistik GmbH produziert keine gefährlichen Abfallmengen, der Indikator ist Null.
b. Eine exakte Benennung der ungefährlichen Abfallmengen ist nicht möglich, da keine individuellen Messungen stattfinden. Alle Unternehmensstandorte sind angemietet. In der Regel werden die vorhandenen Entsorgungskapazitäten daher gemeinschaftlich mit den anderen Mietern genutzt und über die regelmäßige Entleerung der Abfalltonnen, ungeachtet der tatschlichen Mengen, entsorgt. Die Entsorgung ist in der Miete enthalten. Eine detaillierte Erfassung ist auch künftig schwierig und bestenfalls nur über Abschätzungen möglich. Da es sich bei den Abfallarten ausschließlich um übliche Siedlungsabfälle und Abfälle aus dem überwiegend digitalisierten Bürobetrieb handelt, wird hier keine hohe Priorität gesehen.
c. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über die Standardmethoden des beauftragten Entsorgungsdienstleisters an den jeweiligen Standorten. Weitere Informationen sind nicht verfügbar.
Eigene Indikatoren
Spez. Durchschnittsverbrauch Transportleistungen (2019): 28,67 l/100 km
13. Klimarelevante Emissionen
de
Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.
2019 wurden rund 1,75 Mio Liter Kraftstoff verbraucht und dadurch ca. 4.700 Tonnen CO
2 emittiert.
Die übrigen Emissionen für den weiteren Geschäftsbetrieb (Verwaltung, Wartung, Lager) sind aktuell nicht ermittelbar.
Schon heute ist absehbar, dass die Nachfrage an Transportdienstleistungen in Zukunft eher zu-, als abnehmen wird. Erklärtes Ziel der Recht Logistik GmbH ist es daher, bis 2050 klimaneutral zu sein und die spezifischen Emissionen je Tonnenkilometer [tkm] bis 2030 um 25 % gegenüber dem Basisjahr 2019 zu senken. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn das Prinzip "Reduzieren - Substituieren - Kompensieren" konsequent angewendet wird:
- Reduzieren: durch weitere organisatorische Maßnahmen und Prozessoptimierungen die Fahrzeuge noch effizienter einsetzen, unterstützt durch modernste Motorentechnik und Datenverarbeitung in Echtzeit.
- Substituieren: konventionelle Treibstoffe durch alternative, regenerative Energieträger ersetzen (z. B. CNG (LNG) auf Basis regenerativ erzeugten Wasserstoffs).
- Kompensieren: Ausgleich von unvermeidbaren Emissionen. Erlaubt sind auch Projekte vor Ort, die einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von klimaschädlichen Emissionen beitragen.
Um die Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe voranzutreiben und ggf. Mehrkosten für die Anschaffung von Fahrzeugen mit entsprechenden Motoren aufbringen zu können, wird 2020 erstmalig ein freiwilliges, internes CO
2-Budget angelegt. Die jährlichen Emissionen werden durch Zahlung auf das CO
2-Konto intern "ausgeglichen". Der Preis pro Tonne richtet sich dabei nach dem jährlichen Durchschnittspreis für die CO
2-Zertifikate am Europäischen Emissionshandel (EU-ETS).
Über dieses Konto sollen künftig nicht nur Fahrzeugneuanschaffungen finanziert, sondern auch andere Maßnahmen umgesetzt werden, die einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität leisten.
Über die Verwendung entscheidet entsprechend der Verantwortlichkeit die Geschäftsführung (vergl. "5. Verantwortung").
Leistungsindikatoren zu Kriterium 13
de
Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
Wie bereits bei den Leistungsindikatoren GRI SRS-302 beschrieben, liegen aus den dort genannten Gründen nur die Verbräuche des Fuhrparks vor.
a. Durch den Treibstoffverbrauch wurden 2019 insgesamt 4.702 t CO2 (äq) emittiert. (Scope 1).
b. Neben den direkten CO2-Emssionen wurden auch CH4, N2O, FKWs und SF6-Emissionen als CO2-berücksichtigt.
c. da 2019 keine biogenen Kraftstoffe eingesetzt wurden, sind in dieser Stelle auch keine biogenen Emissionen zu bewerten. Der Indikator ist daher Null.
d. Hierbei handelt es sich um die erste Erklärung der Recht Logistik GmbH, die künftig als Referenz/Basisjahr dienen soll. Aus diesem Grund können in dieser Erklärung noch keine Indikatoren benannt werden.
e. Als Quelle wurde auf Daten des UBA zurückgegriffen.
f. ./.
g. Die Bewertung erfolgt gem. den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocols
Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.
b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.
c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
Aus den unter Kriterium 12 genannten Gründen liegen keine Scope 2-Verbräuche vor, sodass auch keine Bewertung der Treibhausgasemissionen möglich ist. Die Problematik wurde jedoch erkannt und Maßnahmen eingeleitet, künftig auch zu diesen Indikatoren Auskunft geben zu können.
GRI SRS-305-2 a.-g.: keine Angaben zu diesem Zeitpunkt möglich.
Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.
b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.
d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.
e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
Aus den unter Kriterium 12 genannten Gründen liegen keine Scope 3-Verbrauchsdaten vor, sodass auch keine Bewertung der Treibhausgasemissionen möglich ist. Die Problematik wurde jedoch erkannt und Maßnahmen eingeleitet, künftig auch zu diesen Indikatoren Auskunft geben zu können.
GRI SRS-305-3 a.-g.: keine Angaben zu diesem Zeitpunkt möglich.
Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.
d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.
e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
Hierbei handelt es sich um die erste Erklärung der Recht Logistik GmbH, die künftig als Referenz/Basisjahr dienen soll. wie beschrieben, sind wesentliche Verbräuche im Scope 2 und Scope 3 bisher nicht verfügbar. Aus diesen Gründen können in dieser Erklärung noch keine Veränderungen gegenüber früheren Indikatoren in den einzelnen Bereichen benannt werden.
GRI SRS-305-5 a.-e.: keine Angaben zu diesem Zeitpunkt möglich.
Eigene Indikatoren
Spez. CO2-Emissionen Transportleistungen (2019): 742,81 g/km
Spez. CO2-Eimissionen pro 1.000 tkm (2019): 7,73 g/1.000 tkm