11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Das GKS nimmt dem Kerngeschäft entsprechend natürliche Ressourcen in Anspruch, trägt aber gleichzeitig durch den Unternehmenszweck zum Schutz eben dieser natürlichen Ressourcen bei.

Im Rahmen des Umweltmanagementsystems (vgl. auch Kriterium 12) werden die Emissionen und technischen Anlagen sowie die Immissionen und Schutzgüter beleuchtet (vgl. in der Umwelterklärung die gleichnamigen Kapitel).

Für die technischen Anlagen werden jeweils die Brennstoffe und Betriebsstunden, die Emissionen und die Reststoffe ermittelt (vgl. in der Umwelterklärung das Kapitel "Emissionen und technische Anlagen – Thermische Abfallbehandlung“).

Untersuchungsgegenstand im Bereich Immissionen und Schutzgüter sind: Boden, Wasser/Abwasser, Klima, Lärm, Verkehr, Strahlung und Ressourceneffizienz.
Eine Quantifizierung der Inanspruchnahme wird in den entsprechenden Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 und 12 vorgenommen.

Im Kriterium 12 wird das Ressourcenmanagement des GKS vorgestellt.


12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Umweltmanagementsystem des GKS

Im Jahr 2015 wurde das Umweltmanagementsystem nach Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) mit dem Ziel eingeführt, die Umweltleistung des GKS kontinuierlich zu verbessern. Die Umwelterklärung ist Bestandteil des Nachhaltigkeitskonzeptes des GKS und dient der transparenten Berichterstattung zu umweltrelevanten Gesichtspunkten.

Umweltprüfung

Die relevanten Umweltaspekte und Umweltauswirkungen wurden in einer Umweltprüfung ermittelt:

- Direkte Umweltaspekte sichert das GKS durch die Einhaltung von Vorsorgewerten
zum Schutz von Mensch und Umwelt, die sich im Wesentlichen aus Grenzwerten
ableiten.

- Indirekte Umweltaspekte beeinflusst das GKS z.B. bei der Auswahl von Lieferanten
und Dienstleistern durch zertifiziertes Labeling sowie durch Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im privaten Bereich.

Erreichte Umweltziele

Der Erfüllungsgrad der Ziele wird ermittelt und transparent gemacht. In der Umwelterklärung (Kapitel "Reviews") sind die entsprechenden Reviews zum 31.12.2020 einsehbar. 
 

Operative Ziele 2021  

In Anlehnung an die in Kriterium 3 genannten strategischen Ziele sind im Folgenden die operativen Ziele 2021 aufgeführt:  

Steigerung der Energieeffizienz  

• Weiterführung des Druckluft-Monitoringsystems
• Abschluss des Austauschs der Beleuchtung im Kesselhaus durch LED  

Emissionsminderung  

• Strategische Planung zur Substitution der Steinkohle
• Verlagerung eines Abfallzwischenlagers  

Schaffung klarerer Unternehmensstrukturen  

• Systematische Erfassung und Überprüfung von Betriebsmitteln
• Einführung von Prozessbeschreibungen für wichtige Prozesse
• Überarbeitung des Anlagenschutzkonzeptes  

Steigerung der Arbeitssicherheit  

• Schutzkonzept gegen Absturz von Müllanlieferungshalle in den Müllbunker
• Umbau der Ammoniak-Ansetzstation in der Wasseraufbereitung  

Eine weitergehende Quantifizierung wurde im Berichtsjahr nicht vorgenommen (vgl. Kriterium 3).

Verantwortung

Wie in Kriterium 5 dargelegt zeichnen ein Ressourcenschutz-/Energiemanagementbeauftragter sowie ein Umweltmanagementbeauftragter in enger Absprache mit der Geschäftsführung für die Erfassung, Koordinierung und Steuerung dieser Prozesse verantwortlich.

Nachhaltigkeitsbezüge des Umweltmanagementsystems

Das GKS ist bestrebt, die Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales immer stärker zu verzahnen (vgl. Kriterium 1). Ökologische Innovationen haben in den letzten Jahrzehnten zunehmend ökonomisch und sozial ausgezahlt. Verkaufserlöse im Bereich Fernwärme und Strom konnten zur Gebührenstabilität beitragen. Des Weiteren tragen beispielsweise die moderne Rauchgasreinigung und das erhebliche Unterschreiten von Grenzwerten zu einer lebenswerten Umwelt bei. Zu einer modernen Kreislaufwirtschaft gehört zudem, dass anfallende Schadstoffe dem Kreislauf entzogen werden. Hier fungiert die Thermische Abfallbehandlungsanlage als Schadstoffsenke.     
 

Risiken  

Das GKS berücksichtigt die Chancen und Risiken (z.B. Grenzwertüberschreitungen und Schadstoffemissionen) bei der Bearbeitung von Projekten und bei der Zielsetzung und Maßnahmenfindung ebenso wie bei der Festlegung von Betriebsabläufen und Steuerungsmaßnahmen. Im Rahmen von wöchentlichen Besprechungen werden aktuelle Themen diskutiert, laufende Maßnahmen bewertet und mögliche Änderungen in der Vorgehensweise bestimmt. Neue Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen bewertet und die Vorgehensweise festgelegt.  

Projekte und Maßnahmen werden im Rahmen des Umweltmanagementsystems kategorisiert (direkte und indirekte Umweltaspekte) und Chancen und Risiken zugeordnet (z.B. systematische Erfassung und Überprüfung der Betriebsmittel – kein Risiko, rechtliche Absicherung und klarer Überblick als Chance).


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Angaben 2020:

Vgl. Umwelterklärung (Kapitel "Kennzahlen - Müllteil")

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Angaben 2020:

Vgl. Umwelterklärung (Kapitel "Kennzahlen - Müllteil")

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Das Umweltmanagementsystem sieht im Rahmen der Umweltziele Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs vor (vgl. Kriterium 3 und 12).
Eine auf das Berichtsjahr bezogene Quantifizierung ist u.a. aufgrund anlagenbedingter Schwankungen (Revisionen, Stillstände) nicht aussagekräftig.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Angaben 2020:

Vgl. Umwelterklärung (Kapitel "Immissionen und Schutzgüter – Wasser/Abwasser")

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Beim GKS wird eine konsequente Abfalltrennung praktiziert. Das Gesamtgewicht wurde im Berichtszeitraum nicht erhoben, da die Mengen im Vergleich zur verarbeiteten Abfallmenge marginal sind.

In Anlehnung an den Branchenleitfaden für Unternehmen der Abfallwirtschaft wird im Folgenden auch die verarbeitete Abfallmenge für das Jahr 2020 aufgeführt: 186.000 t.


13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Klimarelevante Emissionen

Über die Hälfte des Restmülls besteht aus nachwachsenden Rohstoffen, nämlich Biomasse. Der Kohlenstoffgehalt dieser Abfälle trägt bei der thermischen Behandlung bzw. Verbrennung nicht zu einer Erhöhung der Temperatur der Erdatmosphäre bei – er verhält sich klimaneutral. Stünde der Restmüll dem GKS für die Energieumwandlung nicht zur Verfügung, müsste mehr als die doppelte Menge an fossilen Brennstoffen, z. B. Kohle, verbrannt werden. Das GKS spart somit über 100.000 t klimaschädliches CO2 pro Jahr ein.
Bei der Berechnung der CO2-Bilanz wurde als Grundlage die Berechnungsmethodik der ITAD genutzt, die wiederum auf Angaben des Umweltbundesamtes basiert.


Bezogen auf die Stromproduktion ergibt sich durch den Einsatz von Restmüll ein spezifischer Emissionsfaktor von 181 g CO2/kWh (gemäß BDEW-Leitfaden „Stromkennzeichnung“). Der Emissionsfaktor bei der Kohleverstromung mit Braunkohle beträgt rund 1.100 g CO2/kWh und bei einem Gas- und Dampf-(GuD-)Kraftwerk noch rund 365 g CO2/kWh.

Für die Fernwärmeproduktion ergibt sich ein spezifischer Emissionsfaktor von 218 g CO2/kWh (gemäß BDEW-Leitfaden „Stromkennzeichnung“).

Konkrete Minderungsziele setzt sich das GKS nicht, da die oben beschriebenen beeinflussbaren Aspekte im Kerngeschäft weitgehend ausgereizt sind (vgl. zudem Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

CO2-Ausstoß in 2020: 89.099 t.

Das GKS spart gleichzeitig über 100.000 t klimaschädliches CO2 pro Jahr ein. Damit ist die Klimabilanz in etwa ausgeglichen (vgl. Kriterium 13).

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die wesentliche Klimawirksamkeit der Geschäftstätigkeit bezieht sich in erster Linie auf die direkten THG-Emissionen. Daher wurden die Indirekten energiebezogenen THG-Emissionen im Berichtszeitraum nicht erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Das GKS erhebt keine CO2-Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die Reduzierung der THG-Emissionen ist im Kerngeschäft des GKS verankert (vgl. die Aussagen in Kriterium 13 zur CO2-Einsparung und zur weiteren Minderung der THG-Emissionen sowie Leistungsindikator GRI SRS-305-1). Konkrete weitere Minderungsziele setzt sich das GKS daher nicht.