11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Das Institut ist dem Umweltschutz und dem sparsamen Verbrauch von Ressourcen verpflichtet, wägt aber auch zugunsten sozialer und ökonomischer Belange ab.



12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Das Institut ist dem sparsamen Einsatz von Energie verpflichtet und setzt insbesondere auf umweltfreundliche Verkehrsmittel bei Dienstreisen. Während das Flugzeug für Dienstreisen gar nicht, wurden 2016 Züge und Busse zu ca. 80 %, das Auto zu ca. 20 % der größeren Dienstreisekilometern genutzt. Das Verfehlen des gesteckten Ziels von 90 % ÖPV-Nutzung war durch Terminrestriktionen bei zwei langen Reisen bedingt.

Durch die Nutzung der Bahncard werden die Zugreisen in der Regel mit Ökostrom durchgeführt. Eine weitere Nutzung von erneuerbaren Energien zur Strom- und Wärmeversorgung des Büroraums wird nicht angestrebt (siehe Punkt 11).
Der Verbrauch von Papier erfolgt sparsam, ca. 40 % des verwendeten Papiers war Recyclingpapier.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator G4-EN1
Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen.

Die angebotene Dienstleistung ist in erster Linie intellektueller Natur und bedarf mit Ausnahme von Büromaterial, Computer und Telefon sowie der Energie fürs Reisen keiner gesonderten Materialien, die einer gesonderten Erfassung und Steuerung unterliegen müssten. Entsprechend wird auf eine Messung verzichtet.

Leistungsindikator G4-EN3
Energieverbrauch innerhalb der Organisation.

Strom und Heizenergie des Büroraums werden nicht gesondert erfasst, da er Bestandteil des Wohnsitzes ist und eine Erfassung technisch sehr aufwändig, der mögliche Steuerungs- und Beeinflussungsnutzen dagegen als sehr klein eingeschätzt wird. Für Autofahrten wird ein Fahrzeug mit einem Durchschnittsverbrauch von 7,5 l Superbenzin genutzt. Der Wechsel auf ein sparsameres Fahrzeug wäre momentan energetisch nicht sinnvoll. Der Energieverbrauch durch Bahnreisen wird nicht nachgehalten, da keine Handlungsalternativen bestehen.

Leistungsindikator G4-EN6
Verringerung des Energieverbrauchs.

Der Energieverbrauch hängt maßgeblich von den Reisen und diese wiederum von den Projekten ab. Durch die Unterschiedlichkeit der Projekte und damit des Energieverbrauchs wäre eine entsprechende Kennzahl nicht sinnvoll interpretierbar. Sie wird daher nicht erhoben.

Leistungsindikator G4-EN8
Gesamtwasserentnahme nach Quellen.

Für die erbrachte Dienstleistung wird kein Wasser benötigt. Diese Kennzahl wird daher nicht erhoben.

Leistungsindikator G4-EN23
Gesamtgewicht des Abfalls nach Art und Entsorgungsmethode.

Durch die Dienstleistung erzeugte Abfall besteht in der Regel aus Altpapier, Tonerkartuschen und Verpackungsmaterial. Der Anfall ist für ein Einpersonenunternehmen zu vernachlässigen und wird daher nicht gesondert nachgehalten. Alle Abfälle werden dem Recycling zugeführt.


13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Da Treibhausgase bei der Art der Dienstleistung nur durch den Energieverbrauch verursacht, dieser aber sinnvoll nicht ermittelbar ist (Energieverbrauch im Büro) bzw. nur durch das Nutzungsverhalten (Nutzung elektronischer Medien für Meetings, z. B. Telefon- und Videokonferenzen) und die Wahl der Verkehrsmittel (Bahn) signifikant zu beeinflussen ist, wird auf die Ermittlung der THG Emissionen verzichtet und auch kein Ziel zur Reduktion gesetzt. Ersatzweise wird das Ziel herangezogen, 90 % der Reisekilometer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen.

Erneuerbare Energien werden durch die Nutzung der Bahn in Anspruch genommen. Andere Ziele, erneuerbare Energien zu nutzen sind nicht gefasst.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator G4-EN15
Direkte THG-Emissionen (Scope 1).

Da die THG Emissionen nicht erhoben werden (siehe Punkt 13), erfolgt auch keine Aufteilung nach Scope 1 - 3.

Leistungsindikator G4-EN16
Indirekte energiebezogene THG-Emissionen (Scope 2).

Da die THG Emissionen nicht erhoben werden (siehe Punkt 13), erfolgt auch keine Aufteilung nach Scope 1 - 3.

Leistungsindikator G4-EN17
Weitere indirekte THG-Emissionen (Scope 3).

Da die THG Emissionen nicht erhoben werden (siehe Punkt 13), erfolgt auch keine Aufteilung nach Scope 1 - 3.

Leistungsindikator G4-EN19
Reduzierung der THG-Emissionen.

Da die THG Emissionen nicht erhoben werden (siehe Punkt 13), sie zudem stark von den realisierten Projekten abhängen, wird auch kein Reduktionsziel formuliert.