Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.
Innovationsmanagement Um die Nachhaltigkeit in Bezug auf die Ressourcennutzung beim Einkauf und bei den Nutzerinnen und Nutzern zu verbessern, nehmen die Mitarbeitenden des Beschaffungsmanagements an regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen teil. F&W ist durch ständige, auch kurzfristige neue Aufgabenstellungen von der FHH, wie insbesondere durch den Zuzug vieler geflüchteter Menschen nach Hamburg im Jahr 2015 und in Folgejahren sowie in der Corona-Pandemie, in der es um Aufklärungs-, Hygiene- und Quarantänemaßnahmen in ihren Unterkünften ging, zum Finden schneller organisatorischer Lösungen und Ad-hoc-Maßnahmen gezwungen. Die Organisation und Kommunikationsstruktur (u.a. Krisenstäbe) von F&W ermöglichen diese schnellen Lösungen. Zudem gibt es speziell im Bereich Klimaschutz- und Energiemanagement Arbeitsgruppen, die Innovationsideen ein Format geben. Im Rahmen der für 2021 geplanten Klimawoche soll zusätzlich dazu aufgerufen werden, dass die Mitarbeitenden von F&W Maßnahmenvorschläge im Bereich Nachhaltigkeit einreichen. Zusätzlich ist für 2022 ein weiteres generelles Format geplant, in dem Ideen und Entwicklungsvorschläge aus dem Unternehmen gesammelt, geprüft und wo sinnvoll umgesetzt werden. Ein Beispiel für eine gelungene Innovation, die von einem Mitarbeitenden initiiert wurde, ist der Aufbau eines zentralen Lagers auch für gebrauchtes Mobiliar von F&W, das zum Beispiel durch Auflösung von F&W-Unterkünften frei wird und nun in diesem zentralen Lager für eine weitere Verwendung gelagert werden kann. Dadurch wird die Einsatzdauer des Mobiliars deutlich erhöht und dementsprechend weniger Neues beschafft. Produktmanagement Die Beschaffung von Nutzgegenständen (exklusive EDV-Geräten) erfolgt über den sogenannten Heiler-Katalog. Dieser Katalog wird vom Beschaffungsmanagement gepflegt. Die Möglichkeit, neue Produkte oder Dienstleistungen in den Heiler-Katalog aufzunehmen, besteht. Dies läuft über einen mündlichen oder schriftlichen Vorschlag an die jeweilige Bereichsleitung oder direkt an das Beschaffungsmanagement unter Nennung der Gründe. In diesem gesamten Beschaffungsprozess gibt es bisher keine verpflichtenden Regelungen zur Einhaltung nachhaltiger Kriterien. Zukünftig soll hier jedoch ein Standard zur Einhaltung von Nachhaltigkeitslabels geschaffen werden (Vgl. dazu Kriterium 4 und 12). Ferner wurde Ende 2020 ein Entwurf für eine aktualisierte Beschaffungsrichtlinie für F&W erstellt. Diese enthält Ausführungen zu sämtlichen Abschnitten des Beschaffungsprozesses. Die Kapitel „Allgemeine Grundsätze“ und „Beschaffungsgrundsätze“ sind als Grundlagen für den kompletten Beschaffungsprozess zu verstehen. Im Kapitel „Beschaffungsgrundsätze“, Abschnitt „Umweltaspekte“ wird die Beachtung nachhaltiger Kriterien im Beschaffungsprozess dargestellt. Folgende Grundsätze müssen demnach zukünftig bei einem Beschaffungsvorgang eingehalten werden.
- Die Beschaffungen sind unter Berücksichtigung von Umweltaspekten vorzunehmen.
- In diesem Rahmen sind Gesichtspunkte des Umweltschutzes, z. B. nachhaltige Beschaffung, das Hamburgische Abfallwirtschaftsgesetz sowie die Belange des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Hiernach ist sowohl bei der Festlegung von Art und Menge des zu beschaffenden Bedarfs, als auch bei der Auftragsvergabe zu verfahren.
- In Hamburg ist die umweltverträgliche Beschaffung in § 3b HmbVgG normiert. Eine Konkretisierung und Hilfestellung wird durch den „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Umweltleitfaden) gegeben, der für die Hamburger Verwaltung verbindlich und für F&W empfohlen ist.
- Bereits bei der Auswahl des Auftragsgegenstandes sollen von vornherein umweltfreundliche Alternativen bevorzugt werden. In die Leistungsbeschreibung sollen Umweltanforderungen als technische Spezifikationen einfließen. Im Rahmen der Eignungsprüfung darf verlangt werden, dass das Unternehmen bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllt – soweit diese für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Umweltkriterien sollen darüber hinaus als Zuschlagskriterien in die Angebotswertung einbezogen werden. Es ist auch zulässig, Umweltkriterien in die zusätzlichen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags einfließen zu lassen. Diese beziehen sich vor allem darauf, dass Vorgaben bezüglich der Art und Weise der Auslieferung der Waren gemacht werden können.
- Nach § 3 Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz (HmbAbfG) haben die Bedarfsstellen, die betreffenden Fachabteilungen und das Beschaffungsmanagement im Beschaffungs- und Vergabewesen umweltverträglichen Produkten den Vorzug zu geben, sofern diese für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und dadurch keine unzumutbaren Mehrkosten (max. 5 %) entstehen. Das Hauptaugenmerk der Prüfung wird hiernach auf die Eignung, Gebrauchsdauer, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit der umweltverträglichen Produkte im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu richten sein. Auch der Gesichtspunkt der Kostenminderung für Entsorgungsleistungen ist dabei zu beachten.
Darüber hinaus finden weitere Ermittlungen zu den sozialen und ökologischen Wirkungen der wesentlichen Produkte/Dienstleistungen aktuell noch nicht statt.