Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.
Bereits seit vielen Jahren hat die BIB einen Prozess für Verbesserungsvorschläge initiiert und in das Steuerungsinstrumentarium eingebettet.
Vorhandene Produkte werden regelmäßig auf Basis unserer Nachhaltigkeitsstrategie überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies geschieht beispielsweise in den Anlageausschüssen unserer Fonds.
Neue Märkte oder Produkte werden durch den Austausch mit Kunden oder die Beobachtung der Märkte entwickelt.
Bei der Entwicklung von neuen Produkten stehen die Nachhaltigkeitskriterien und die Wünsche der Kunden im Mittelpunkt. So wurde im letzten Jahr ein Immobilienfonds mit sozialer Verantwortung entwickelt. Ziele dieses Fonds sind, Mietern bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Unternehmen aus der Sozialwirtschaft geeignete Räumlichkeiten, etwa für Kindertagesstätten. Außerdem sollen die Wohnimmobilien Menschen in angespannten Vermögenssituationen altersgerechtes und behindertengerechtes Wohnen ermöglichen. Die Immobilien werden beim Ankauf und danach turnusgemäß im Asset Management mit einem umfangreichen Kriterienkatalog auf ökonomische, ökologische und soziale Aspekte geprüft.
In der Ökobilanz werden die Verbrauchswerte aus dem Geschäftsbetrieb zusammengefasst und in CO2-Äquivalenzen bewertet. Hierzu bedient sich die BIB des Tools des VfU (Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Kreditinstituten). Im vergangen Jahr hat die BIB erfolgreich die Rezertifizierung im Rahmen des ÖKOPROFIT Programms geschafft, bei dem die Leistungen der BIB im Bereich der Betriebsökologie gewürdigt wurden.
Die Anlagegrundsätze für unsere Eigenanlagen wurden im vergangen Jahr weiter verschärft. So wurde u.a. das Kriterium Förderung von Kraftwerkskohle von 5% Umsatz auf 0% Umsatz gesenkt, die Verstromung von Kraftwerkskohle mit einer 10% Umsatzgrenze neu als Ausschlusskriterium hinzugefügt, genauso wie die Förderung von Uran mit einer 0% Umsatzgrenze.