10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

In der IB.SH ist ein zentrales Produktmanagement etabliert. Es ist organisatorisch im Bereich Unternehmensentwicklung angesiedelt, in dem auch Themenstellungen zur Strategie, Digitalisierung und Nachhaltigkeit bearbeitet werden. Ein enger Austausch zu diesen Themenstellungen ist damit sichergestellt. Das zentrale Produktmanagement lotet laufend gemeinsam mit den Fachbereichen die Entwicklung der Märkte und Förderbedarfe (potenzieller) Kundinnen und Kunden aus und erarbeitet auf dieser Basis passgenaue Produkte und Beratungsansätze. Auch Produktanpassungen sowie die Einstellung nicht erforderlicher Dienstleistungen und Produkte werden regelmäßig geprüft und erforderlichenfalls umgesetzt. In 2018 wurde zudem ein Kundenfeedbacksystem in der IB.SH etabliert. Durch kontinuierlich durchgeführte Kundenbefragungen und ergänzend durchgeführte Leistungsdialoge mit den Stakeholdern der IB.SH wird kontinuierlich geprüft, ob die Förderung der IB.SH nachhaltig zum Nutzen der Kundinnen und Kunden umgesetzt wird. Verbesserungspotenziale werden identifiziert, Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und deren Wirksamkeit geprüft. Das Kundenfeedbacksystem wird laufend entsprechend der geltenden Rahmenbedingungen und Bedarfe des Marktes angepasst und weiterentwickelt werden.
Deutlich spürbar sind veränderte Anforderungen der Finanzierungspartner der IB.SH an digitale Zugangskanäle zu den Leistungen der IB.SH sowie der Trend zu einer verstärkten digitalen Integration der Kundinnen und Kunden in Vertriebsinteraktionen und Kreditvergabeprozesse. Um die Zusammenarbeit mit den Bankenpartnern in diesem Sinne zu optimieren, hat sich die IB.SH strategisch darauf ausgerichtet, ihr digitales Förderangebot zu verbessern. Z.B. will sie ihre Förderprodukte im Hausbankenverfahren künftig auch über ein „Bankenportal“ anbieten und vergeben.


Parallel zur heute schon vollständig automatisiert durchgeleiteten Bundesförderung (Mittel der KfW und Landwirtschaftlichen Rentenbank) sollen auch alle weiteren Förderprodukte der IB.SH im Hausbankenverfahren digital abgewickelt und der Zugang zu den Produkten effizienter und moderner ausgestaltet werden. In 2018 wurde mit dem Produkt Gründung- und Nachfolge in Schleswig-Holstein als Pilot begonnen. Im Übrigen achtet die IB.SH sorgfältig darauf, mit ihren Förderprodukten insgesamt auch auf den relevanten Online-Plattformen vertreten zu sein, um eine möglichst breite Zielgruppe zu fördern.

Im Jahr 2018 wurde über alle Förderbereiche hinweg ein Fördervolumen in Höhe von rund 2,2 Mrd. EUR neu herausgelegt.

Die Wirkungen der wesentlichen Produkte und Dienstleistungen stellen sich in den einzelnen Fördersegmenten wie folgt dar:

Bereich Immobilienkunden
Im Immobilienbereich der IB.SH liegt der Fokus auf sozialen und energetischen Maßnahmen. Insbesondere die soziale Wohnraumförderung sichert die nachhaltige Kreditvergabe für die Versorgung besonders förderwürdiger Zielgruppen mit bezahlbarem Wohnraum. Sie ist in verschiedenen Richtlinien, Erlassen und Verordnungen geregelt, die das Land Schleswig-Holstein gemeinsam mit der IB.SH erarbeitet und umsetzt. Die Förderung erfolgt über Darlehen und Zuschüsse oder durch besondere Beratungsleistungen der IB.SH. 2018 wurden 1.241 bezahlbare Wohneinheiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung neu errichtet, modernisiert oder saniert. Insgesamt konnte damit eine CO2-Einsparung in Höhe von 1.907 t erzielt werden. Die Inanspruchnahme der sozialen Wohnraumförderung setzt voraus, dass die Fördernehmerinnen oder -nehmer in diesem Geschäftssegment in Ihrem Handeln oder in ihren persönlichen Voraussetzungen nachhaltige Maßstäbe erfüllen. Bezogen auf die Erfüllung der sozialen Komponente der Nachhaltigkeit führt die IB.SH zudem jährlich eine Stichprobe durch, um zu verhindern, dass unberechtigte Mieter von den Vergünstigungen gebrauch machen (Fehlbelegungsprüfung). Die Nichteinhaltung von Verpflichtungen wird sanktioniert.

Die Förderung für Eigentumsmaßnahmen richtet sich an Familien mit Kindern – auch an Alleinerziehende und/oder schwerbehinderte Menschen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die der Bildung oder bedarfsgerechten Verbesserung selbstgenutzten Wohnraums dienen. Die Förderhöhe ist gestaffelt nach Förderregionen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Kundinnen und Kunden bestimmte Einkommensgrenzen und energetische Standards einhalten. Die erreichten energetischen Standards müssen durch Bestätigung von Expertinnen oder Experten nachgewiesen werden. Es muss immer gewährleistet sein, dass die Fördernehmer die Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten für ihre Immobilie dauerhaft tragen können. Die IB.SH verhalf im Jahr 2018 4.467 Familien zu Wohneigentum. Insgesamt wurde Neubau, Erwerb und Sanierung von über 6.971 Häusern und Wohnungen gefördert.
Im Bereich der Förderung des Mietwohnungsbaus liegt der Fokus neben der nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung und der Reduzierung des CO2-Ausstoßes auf der Stabilisierung von Wohnverhältnissen. Gefördert werden Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Studentenwohnheimplätze. Auch Lösungen für Wohnungsnotfälle werden geschaffen. Besonders gefördert wird Wohnraum für kinderreiche Familien, Alleinerziehende, ältere oder schwerbehinderte Menschen.
Lebendige und funktionierende Wohnumfelder stellen eine wesentliche Basis für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung des Landes-Schleswig-Holstein dar. Wichtig sind dafür integrative Lösungen, mit denen geeignete Fördermöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen gezielt gebündelt werden. Dazu vernetzt die IB.SH ihre umfassenden und erprobten Kernkompetenzen in den Bereichen Wohnungsbau, Städtebau, Infrastruktur, Energie und Umwelt, Projektmanagement und Prozessbegleitung zu einem integrativen, die Komplexität steuernden und den Fördermitteleinsatz optimierenden Vorgehen. Sie berät Kommunen und Wohnungsunternehmen und bindet weitere beteiligte Akteure ein. Sie informiert und unterstützt bei der Erarbeitung von Kooperationsverträgen zwischen Kommunen, Wohnungsunternehmen und der IB.SH, mit denen Wohnumfelder verbessert werden sollen. Sie sichert die Wirtschaftlichkeit geplanter Maßnahmen und unterstützt den Interessensausgleich zwischen den Beteiligten. Auf diese Weise werden nicht nur Handlungsoptionen für komplexe Problemlagen der Wohnraumentwicklung in Schleswig-Holstein erarbeitet, sondern auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass aus diesen Handlungsoptionen wirtschaftlich umsetzbare und nachhaltig erfolgreiche Investitionen erfolgen können.
Die Städtebauförderung der IB.SH fördert die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verfolgt dazu einen integrierten Ansatz: Sie verknüpft bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil. Der Fokus liegt z.B. auf der Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels. Auf der Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte sollen die Innenstädte gestärkt werden. In der Städtebauförderung wird insbesondere auch die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden gefördert, um durch übergreifende Entwicklungskonzepte Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können. Dadurch kann die Daseinsvorsorge langfristig gesichert werden.

Bereich Kommunalkunden
In diesem Geschäftsbereich bietet die IB.SH Kommunen und deren Unternehmen Produkte zur Schaffung, Erhaltung und Modernisierung von Infrastruktur sowie die finanzwirtschaftliche Betreuung von derartigen Vorhaben an. Daneben zielt die Förderung auf eine solide Finanzausstattung der Kommunen sowie eine Beratung bei der Umsetzung und Finanzierung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen. 175 Gemeinden, Städte, Ämter und Kreise wurden 2018 durch die IB.SH mit zinsgünstigen Kommunaldarlehen gefördert. Mit ihrem Infrastruktur-Kompetenzzentrum trägt die IB.SH u.a. mit dazu bei, ÖPP-Vorhaben zu unterstützen. Entsprechend der Förderthemen finden Nachhaltigkeitsaspekte in diesem Segment vielfältige Anwendung. Öffentlich-rechtliche Errichter und Eigentümer von Gebäuden und Anlagen müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen besonders hohen Standard hinsichtlich der „Langfristigkeit/Langlebigkeit“ ihrer Maßnahmen erfüllen und unterliegen zudem bei der Einbindung von Dienstleistern einem besonders strengen Vergabekodex. Die qualifizierten Standards sind über die gesamte „Lebenszeit“ der geförderten Maßnahmen einzuhalten.
Sofern die IB.SH bei Finanzierungen von kommunalen Projekten hinzugezogen wird, können sich die Beteiligten auf ein vertieftes Know-how und auf einen besonders erprobten Prozess verlassen, der die Umsetzung von Maßnahmen in kontinuierlich hoher Qualität gewährleistet und damit eine nachhaltige Förderung sicherstellt. So konnte die IB.SH in 2018 231 Gemeinden beim Breitbandausbau finanziell unterstützen. So konnten in den vergangenen Jahren in 631 Gemeinden (das entspricht mehr als die Hälfte der Kommunen in Schleswig-Holstein)  mit Hilfe der IB.SH der Breitbandausbau abgeschlossen werden. In weiteren Gemeinden erfolgt dies in naher Zukunft.

Der Bereich Kommunalkunden der IB.SH fördert häufig gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), die besondere Vorgaben zur Beachtung der Nachhaltigkeit macht (z.B. auch Negativmerkmale, Sektorenausschlüsse), die ebenfalls über die gesamte Dauer der Maßnahme einzuhalten sind.

Bereich Firmenkunden
In diesem Fördersegment begleitet die IB.SH kleine und mittlere Unternehmen in allen Lebenszyklusphasen, von der Gründung bis zur Expansion. Die Produktpalette umfasst neben Darlehen und Eigenkapitalprodukten auch die Durchleitung von Förderprogrammkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) sowie das Förderrefinanzierungsgeschäft mit Banken und Sparkassen.
Da der Erhalt und/oder der Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielt die IB.SH durch ihre Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2018 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 1.209 Arbeitsplätze geschaffen sowie 20.861 Arbeitsplätze gesichert. Zudem hat die IB.SH 58 Existenzgründungen finanziell unterstützt und 1.662 Unternehmen und Gründungsinteressierte zu ihren geplanten Vorhaben kompetent beraten. Die branchenübergreifende Beratung und Kreditvergabe leistet außerdem einen Beitrag zur Diversität der Unternehmerlandschaft (z.B. Tourismus, Gesundheit, Erneuerbare Energien, etc.).

Zunehmend begleitet die IB.SH auch digitale Vorhaben, die für die nachhaltige Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft eine große Relevanz haben. Im Rahmen ihrer Gründungs- und Nachfolgeförderung gestaltet die IB.SH aktiv den demografischen Wandel. Zudem fördert sie z. B. mit einem Innovationsdarlehen tendenziell eher risikoreiche Innovationsvorhaben, ökologische landwirtschaftliche Betriebe, Projekte zur Nutzung Erneuerbaren Energien, Speichertechnologien und Wärmenetzinfrastruktur. In diesem Sinne gelingt es der IB.SH zunehmend, Nachhaltigkeitsaspekte sinnvoll und verbindlich in die Ausgestaltung der Förderung der schleswig-holsteinischen Wirtschaft zu integrieren. Seit 2012 hat die IB.SH 561 Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.524 MW mitfinanziert. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch mehr als die Hälfte der Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden. An ca. 40 % der in dem Zeitraum zugebauten Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein war die IB.SH beteiligt.
Im Segment Bundesförderung/Kreditinstitute agiert die IB.SH seit langem klassisch nachhaltig. Ziel ist es, günstige Finanzierungsmittel für alle relevanten Beteiligten unkompliziert und gesichert zugänglich zu machen. Im Jahr 2018 wurden 2.494 Kunden mit Bundesfördermitteln für unternehmerische und energetische Tätigkeiten unterstützt. Dadurch werden Risiken minimiert, und das konsequent partnerschaftliche Vorgehen schafft Synergien auf verschiedensten Ebenen. Aktuell hat sich die IB.SH in diesem Geschäftssegment besonders auf den Ausbau der Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie die Entwicklung und den Einsatz anwendergesteuerter Banken- und Kundenportale ausgerichtet. Dadurch wird die Nachhaltigkeit in diesem Geschäftssegment sowohl für die IB.SH selbst als auch für alle beteiligten Partner in großem Maße vorangetrieben.

Die IB.SH ist Teil des weltweit größten Beratungsnetzwerks für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), dem "Enterprise Europe Network". Darüber steht die IB.SH mit mehr als 600 Partnern in über 60 Ländern im Austausch und kann regionale Expertise mit internationalem Know-how kombinieren, um die Internationalisierung und Innovationsfähigkeit von KMU zu stärken und den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern. Seit 2014 ist die IB.SH zudem Trägerin der Verwaltungsbehörde für die Deutsch-Dänische Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg 5A und verantwortet damit den rechtlichen und administrativen Rahmen des Programms sowie die Kommunikation mit der Europäischen Kommission.

Bereich Arbeitsmarkt- und Strukturförderung incl. Interreg Baltic Sea Region
Die IB.SH wickelt im Auftrag des Landes die Zuschussprogramme „Landesprogramm Wirtschaft“ und „Landesprogramm Arbeit“ ab. In diese Programme fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). In diesem Rahmen hat die IB.SH im Berichtsjahr z.B. 3.500 Personen mit dem Meister- bzw. Aufstiegs-BAföG begleitet.
Daneben ist die IB.SH Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde sowie Trägerin des Programmsekretariats für das EU-Ostseeprogramm “Interreg Baltic Sea Region“. Sie fördert so transnationale Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Entwicklung einer innovativen, räumlich integrierten und nachhaltigen Ostseeregion zu stärken. Im Jahr 2018 hat die IB.SH über das Programm ca. 470 Projektpartner aus dem gesamten Ostseeraum in 37 Kooperationsprojekten gefördert.

Einen besonderen Stellenwert hat das Thema Nachhaltigkeit im Bereich Arbeitsmarkt- und Strukturförderung der IB.SH im Landesprogramm Wirtschaft, OP EFRE SH (2014-2020). Bei der Beantragung der Förderung sind durch die potenziellen Kundinnen und Kunden standardisierte Fragebögen zu dem „Querschnittsziel Nachhaltigkeit“ auszufüllen. Die Fragebögen werden in Zusammenarbeit zwischen dem Land und der IB.SH entwickelt. Der Beitrag des geplanten Vorhabens zum Thema Nachhaltigkeit wird nach drei Querschnittszielen unterschieden:
Bewertet werden jeweils mindestens die direkten Wirkungen der geplanten Maßnahme. In die Bewertung des Antrages fließt jedoch auch ein, inwieweit die Antragstellenden sich insgesamt für Nachhaltigkeitsthemen engagiert. Bewertet wird anhand einer durch das Land vorgegebenen, vierstufigen Punkteskala. Die zu den Querschnittszielen erhobenen Daten werden in einer Datenbank erfasst, die als Basis für ein jährliches Berichtswesen an das Land und die Evaluierung des Konzeptes zu den Querschnittszielen dient.

Für die Sicherung der positiven Entwicklung der „Querschnittsziele Nachhaltigkeit“ hat die IB.SH in Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle übernommen: Eine in der IB.SH eingesetzte Expertin sensibilisiert die Antragstellenden für mögliche Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Vorhaben und ihrem Handeln. In diesem Sinne berät sie die Fördernehmerinnen und -nehmer, bewerten mit diesen gemeinsam die erhobenen Daten und empfiehlt Modifikationen/Optimierungen der im Antrag dargestellten Daten und/oder des Vorhabens. Sie kann auch Schulungen zu diesen Themen durchführen. Darüber hinaus entwickelt sie im Austausch mit dem Land das Konzept zu den „Querschnittszielen Nachhaltigkeit“ weiter.