10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Bereits seit vielen Jahren verfügen wir über ein zentrales Produktmanagement. Es ist organisatorisch im Bereich Unternehmensentwicklung angesiedelt, in dem auch Themenstellungen zur Strategie, Digitalisierung und Nachhaltigkeit bearbeitet werden. Ein enger Austausch zu diesen Themenstellungen ist damit sichergestellt. Das zentrale Produktmanagement lotet laufend gemeinsam mit den Fachbereichen die Entwicklung der Märkte und Förderbedarfe (potenzieller) Kundinnen und Kunden sowie der Hausbanken aus und erarbeitet auf dieser Basis passgenaue Produkte und Beratungsansätze. Auch Produktanpassungen sowie die Einstellung nicht erforderlicher Dienstleistungen und Produkte werden regelmäßig geprüft und erforderlichenfalls umgesetzt.
 
Unser in 2018 eingeführte Kundenfeedbacksystem wird schrittweise erweitert. Im Rahmen des Kundenfeedbacksystems werden Finanzierungspartnerinnen und -partner kurz nach einem Kontakt oder anlassbezogen zu ihrer Zufriedenheit mit den Leistungen der Bank telefonisch befragt. Dadurch prüfen wir kontinuierlich, ob unsere Förderung nachhaltig zum Nutzen der Kundinnen und Kunden umgesetzt wird. Verbesserungspotenziale werden identifiziert, Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und deren Wirksamkeit geprüft. Das Kundenfeedbacksystem wird aktuell weiterentwickelt und Befragungen sollen häufiger durchgeführt werden. Es ist unser strategisches Ziel, bei zunehmender Befragung weiterhin ein sehr gutes Bewertungsergebnis zu erzielen.
 
Bei der Gestaltung unseres Produkt- und Dienstleistungsangebotes berücksichtigen wir ökonomische, ökologische und soziale Aspekte ausgewogen, so dass unser Angebot in seiner Gesamtheit die nachhaltige Entwicklung Schleswig-Holsteins und die Umsetzung der SDGs der UN unterstützt. Vor diesem Hintergrund haben wir in enger Anlehnung an die KfW ein SDG-Mapping erarbeitet, mit dem wir die Nachhaltigkeitswirkung des Neugeschäfts transparent darstellen können.
 
Zur Erstellung des SDG-Mappings prüfen wir grundsätzlich jede Finanzierung daraufhin, ob ein Beitrag zu einem oder mehreren SDGs plausibel angenommen werden kann.

Einen Überblick über die Vorgehensweise beim SDG-Mapping für die IB.SH findet sich in unserem Methodenpapier.
 
Insgesamt haben wir im Geschäftsjahr 2021 mit 82 Prozent unseres Förderneugeschäfts direkt zu einem oder mehreren SDGs beigetragen. Dies entspricht einem Finanzierungsvolumen von 3,6 Milliarden Euro. Davon entfielen 1,8 Milliarden Euro auf Darlehen, 0,3 Milliarden Euro auf Zuschüsse und 1,5 Milliarden Euro auf Corona-Hilfen. Letztere wurden insgesamt dem SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) zugeordnet. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 haben wir den Anteil des Neugeschäfts mit direktem SDG-Bezug damit von 71 Prozent auf 82 Prozent deutlich erhöht. Diese Erhöhung ist insbesondere auf eine tiefergehende Analyse des Neugeschäfts bzw. durch ein ausgeweitetes Wirkungsmanagement zurückzuführen. 
Auch nach Auslaufen der Corona-Zuschüsse wollen wir einen entsprechend hohen Anteil des Neugeschäfts mit direktem SDG-Bezug halten.
 
Die nachfolgende Abbildung zeigt, wie sich das Finanzierungsvolumen der Förderaktivitäten auf die einzelnen SDGs verteilt. Dabei ist es möglich, dass mit derselben Finanzierung mehrere SDGs befördert werden. Im Durchschnitt hat im Geschäftsjahr 2021 jeder eingesetzte Euro Förderung zu zwei SDGs beigetragen. 
  

Abbildung: Verte ilung des Neugeschäfts 2021 auf die Nachhaltigkeitsziele der UN (SDGs). Mehrfachzuordnungen sind möglich. 
 
Den größten Beitrag haben wir im Geschäftsjahr 2021 zu SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) geleistet (1,94 Milliarden Euro), wobei davon 1,5 Milliarden Euro auf Corona-Hilfsprogramme entfallen (hellrosa Färbung in der Abbildung zum SDG-Mapping). Danach folgen die SDGs 7 und 13 (Bezahlbare und saubere Energie und Maßnahmen zum Klimaschutz) mit jeweils rund 1,0 Milliarden Euro. sowie das SDGs 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden) mit 0,96 Milliarden Euro. Infrastruktur und Innovationen (SDG 9) wurden im Geschäftsjahr 2021 mit 0,25 Milliarden Euro unterstützt. Soziale Ziele wurden durch Beiträge zu SDG 1 (Keine Armut) mit 0,24 Milliarden Euro, SDG 3 (Gesundheit und Wohlergehen) mit 0,14 Milliarden Euro und SDG 4 (Hochwertige Bildung) mit 0,17 Milliarden Euro unterstützt. 
 
Im Jahr 2021 haben wir über alle Förderbereiche hinweg ein Fördervolumen in Höhe von rund 2,97 Milliarden EUR neu herausgelegt (exklusive Corona-Hilfsprogramme). 
 
Im Folgenden gehen wir detaillierter darauf ein, welche Wirkungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele in den einzelnen Fördersegmenten erbracht werden: 

Bereich Immobilienkunden 
In der Eigentumsförderung verfolgen wir das Ziel, bezahlbaren und energetisch hochwertigen Wohnraum durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen zu schaffen. 
Wir bewilligen Mittel des Bundes (KfW) und des Landes sowie eigene Mittel sowohl für den Neubau und Kauf von selbstgenutzten Immobilien als auch für die Modernisierung und energetische Sanierung von Bestandsimmobilien. Es ist dabei wesentlich, dass unsere Kundinnen und Kunden die Darlehensrate und die Bewirtschaftungskosten für die Immobilie dauerhaft tragen können. Damit fördert wir den Aufbau von Vermögenswerten und die private Altersvorsorge. 
 
Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung können insbesondere Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen seit dem 1. April 2021 zu verbesserten Förderbedingungen neben einer Grundförderung auch Zusatzdarlehen für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie bei uns beantragen. Bei der Vergabe der Fördermittel ist neben der Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse die Einhaltung von energetischen Standards Fördervoraussetzung. Im Jahr 2021 wurde durch die soziale Wohnraumförderung insgesamt 133 Haushalten ein nachhaltig finanzierbarer Wohneigentumserwerb ermöglicht. 
 
Die Erfüllung der ökologischen Nachhaltigkeitskriterien ist im Eigentumsbereich insbesondere bei der Vergabe des IB.SH-eigenen Produktes IB.SH Immo Effizienzhaus und bei einem Großteil der KfW-Mittel gegeben. Da bei diesen Förderdarlehen die Einhaltung von energetischen Standards bei geplanten Vorhaben Fördervoraussetzung ist, lassen wir uns dies bestätigen. Damit bewirken wir, dass energetisch hochwertige Neubauten entstehen und die energetischen Standards von Bestandsimmobilien verbessert werden. 
 
Darüber hinaus vergeben wir kleinteilige Darlehen an Einzeleigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), um die Finanzierung von geplanten Modernisierungsvorhaben und energetische Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen.  
 
Insgesamt verhalfen wir im Jahr 2021 5.024 Familien zu Wohneigentum. Darüber hinaus wurden 7.974 Wohneinheiten gegen Einbrüche geschützt. 
 
 
Im Bereich der Förderung des Mietwohnungsbaus liegt der Fokus neben der Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduzierung des CO2-Ausstoßes auf der Stabilisierung von Wohnverhältnissen. Gefördert werden vorwiegend Mietwohnungen, aber auch Wohnraum in genossenschaftlichen Wohnprojekten und Studentenwohnheimplätze. Seit dem Frühjahr 2021 steht ergänzend das Förderprogramm „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ zur Verfügung. Besonders gefördert wird Wohnraum für kinderreiche Familien, Alleinerziehende, ältere oder schwerbehinderte Menschen.  
Bezogen auf die Erfüllung der sozialen Kriterien führen wir zudem jährlich eine 10 Prozent-Stichprobe durch, um zu verhindern, dass unberechtigte Mieter geförderte Wohnungen belegen. 2021 wurden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 1.173 bezahlbare Wohneinheiten neu errichtet, modernisiert oder saniert. 
 
Lebendige und funktionierende Wohnumfelder stellen eine wesentliche Basis für eine nachhaltige Entwicklung des Landes Schleswig-Holstein dar. Wichtig sind dafür integrative Lösungen mit optimiertem Fördermitteleinsatz. 
Mit dem Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“, das sich an Kommunen und Privathaushalte richtet, fördern wir beispielsweise im Auftrag des Landes zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau, der alle Lebenssituationen der Menschen berücksichtigt. Mit dem Planungszuschuss soll für Kommunen ein Anreiz geboten werden, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren. Die Vergabe der Zuschüsse an Privathaushalte ist an bestimmte Nachhaltigkeitskriterien gebunden, wie beispielsweise energie- und ressourcensparende, flächensparende, mitwachsende und flexibel nutzbare Bauweisen. 
 
Unser Bereich Städtebauförderung fördert die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verfolgt dazu einen integrierten Ansatz: Es werden bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil verknüpft. Ein Fokus liegt dabei auf der Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels. 
 
Bereich Kommunalkunden 
Für Kommunen und deren Unternehmen (in Rechtsform als Eigenbetriebe bzw. Eigengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung) bieten wir Produkte zur Schaffung, Erhaltung und Modernisierung von Infrastruktur sowie die finanzwirtschaftliche Betreuung von derartigen Vorhaben an. Daneben zielt unsere Förderung und Finanzierung auf eine solide Finanzausstattung der Kommunen sowie eine Beratung bei der Umsetzung und Finanzierung aller gemeinwohlorientierten Maßnahmen (z. B. Schulen, Kitas, Radwege, Feuerwehren) einschließlich Energie- und Klimaschutzmaßnahmen. 324 Gemeinden, Städte, Ämter und Kreise wurden 2021 durch uns mit zinsgünstigen Kommunaldarlehen gefördert. Dies entspricht ca. 27 Prozent der Kommunen in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus wurden 45 kommunale Verbände wie Schul-, Wasser- oder Breitbandzweckverbände unterstützt. 
 
Mit unserem Infrastruktur-Kompetenzzentrum sind wir Partner des Europäischen Beratungsnetzwerks European Investment Advisory Hub (EIAH). Wir beraten in diesem Zuge öffentliche Projektträger bei der Vorbereitung und Umsetzung tragfähiger und nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen. Ein starker Fokus liegt dabei auf optimaler Ressourcennutzung und Förderung der Energieeffizienz. Die Transparenz für Investitionsentscheidungen der öffentlichen Träger wird dadurch erhöht und das Bewusstsein für nachhaltige Projektentwicklung und Beschaffung unter Berücksichtigung des Lebenszyklus der öffentlichen Infrastruktur gestärkt. 
 
 
Darüber hinaus unterstützt unsere Energieagentur das Land im Rahmen der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI) bei der Energiewende. Im Jahr 2021 haben insgesamt 104 Gemeinden und weitere kommunale Akteure eine EKI-Beratung erhalten.
Wir motivieren und unterstützen kommunale Akteure wie Kommunalverwaltungen, Energieversorger oder Wohnungsbaugesellschaften dabei, Klimaschutz- und Energiewendemaßnahmen eigenständig umzusetzen. Konkrete Maßnahmen, wie kommunales Energiemanagement, energetische Quartiersentwicklung oder energetische Sanierung von kommunalen Liegenschaften, sind unter anderem Gegenstand der Beratungen. Dabei nehmen wir jeweils individuell Bezug zur umfassenden Förder- und Finanzierungskulisse für kommunale Klimaschutzvorhaben. Die Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Fachforen), Schulungs- und Qualifizierungsmaßnamen sowie Netzwerktreffen ergänzen das Angebot der EKI. 
 
Bereich Firmenkunden 
In diesem Fördersegment begleiten wir schwerpunktmäßig kleine und mittelständisch geprägte Unternehmen in allen Lebenszyklusphasen, von der Gründung bis zur Festigung und Expansion. Die Produktpalette umfasst neben Darlehen und Eigenkapitalprodukten auch die Durchleitung von Bundesförderprogrammkrediten, das Förderrefinanzierungsgeschäft mit Banken und Sparkassen und die Beratung von Gründungsinteressierten und Unternehmen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. 
Auch 2021 haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Land Schleswig-Holstein und weiterer schleswig-holsteinischer Förderinstitute gezielt Unternehmen unterstützt, die wirtschaftlich von der Corona-Pandemie betroffen waren. Diesen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen Liquiditätshilfen über bewährte und an die aktuelle Situation angepasste Darlehensprogramme, Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen und Beteiligungskapital zur Verfügung. 
Der Erhalt und/oder der Aufbau von Arbeitsplätzen stellt eines der Kreditvergabekriterien dar. 
 
Im Jahr 2021 wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen der Wirtschaftsförderung 988 Arbeitsplätze geschaffen und 10.113 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kommen die Arbeitsplätze, die mit Hilfe der Corona-Förderprogramme gesichert werden konnten. Zudem haben wir 91 Existenzgründungen finanziell unterstützt und unsere IB.SH Förderlotsen haben 2.384 Unternehmen und Gründungsinteressierte zu ihren geplanten Vorhaben unentgeltlich und neutral beraten. Die branchenübergreifende Beratung und Kreditvergabe leistet außerdem einen Beitrag zur Diversität der Unternehmenslandschaft (z. B. Tourismus, Gesundheit, Erneuerbare Energien). Durch die Beratung zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten werden Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen wie auch zu Energieeffizienz und Klimaschutzes. Mit der gezielten Unterstützung von Unternehmerinnen (z. B. durch den IB.SH Unternehmerinnenpreis) tragen wir zudem zu Stärkung des Unternehmerinnentums in Schleswig-Holstein bei. 
 
Bei den Eigenkapitalprodukten wurde in 2021 der in der Ausfinanzierung befindlichen Seed- und Start-up-Fonds II aus REACT-EU-Mitteln aufgestockt. Der Einsatz dieser Mittel soll nach den Vorgaben neben der Folgenbewältigung der Corona-Krise zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen. 
Außerdem wurde die Konzipierung der Folgefonds in der Reihe der EFRE-Finanzinstrumente fortgesetzt. Künftig können grundsätzlich mit dort eingebrachten neuen EFRE-Mitteln innovative Vorhaben gefördert werden. Zusätzlich sollen durch den geplanten „Innovationsfonds“ zu gewissen Anteilen klima- und energierelevante Projekte gefördert werden – hierzu laufen gemeinsam mit der MBG die Abstimmungen mit den zuständigen Landesministerien. 
 
Zunehmend begleiten wir auch Vorhaben zur Digitalisierung, die für die nachhaltige Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft eine hohe Relevanz haben. Beispielhaft hierfür war 2021 die Programmumsetzung und Beratung für den Digibonus I Schleswig-Holstein. 
Im Rahmen unserer Gründungs- und Nachfolgeförderung begleiten wir auch den demografischen Wandel. Des Weiteren fördern wir ökologische landwirtschaftliche Betriebe, Projekte zur Nutzung Erneuerbarer Energien, Speichertechnologien und Wärmenetzinfrastruktur. 
Unser Ziel ist es, Nachhaltigkeitsaspekte sinnvoll und verbindlich in die Fördermaßnahmen für die schleswig-holsteinische Wirtschaft zu integrieren. Seit 2012 haben wir 632 Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.859 MW mitfinanziert. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch rund 72 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden. 
Mit dem Bereich „Bundesförderung / Kreditinstitute“ sind wir Durchleitungsinstitut für die Bundesförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR). Zusätzlich refinanzieren wir Banken und Sparkassen aus Eigenmitteln. Ziel ist es, günstige Finanzierungsmittel unkompliziert und gesichert zugänglich zu machen. Im Jahr 2021 konnten wir 3.290 Kunden mit Bundesfördermitteln (z.B. der KfW) für unternehmerische und energetische Maßnahmen sowie in der Wohnraumförderung unterstützen. 74 Prozent der Wohnraumförderung entfielen auf besonders energieeffizientes Bauen und Sanieren. Dadurch werden Risiken minimiert, und das konsequent partnerschaftliche Vorgehen hebt Synergien auf verschiedensten Ebenen. 
Aktuell haben wir uns in diesem Geschäftssegment besonders auf den Ausbau der Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie die Entwicklung und den Einsatz anwendergesteuerter Banken- und Kundenportale ausgerichtet. 
 
Wir sind Teil des weltweit größten Beratungsnetzwerks für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), dem „Enterprise Europe Network“ (EEN). Darüber stehen wir mit mehr als 600 Partnerinnen und Partnern in über 60 Ländern im Austausch. So können wir regionales mit internationalem Know-how kombinieren, um die Internationalisierung und Innovationsfähigkeit von KMU zu stärken und den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern. Im Jahr 2021 wurden 500 Unternehmen und Organisationen im Rahmen des EEN zu Finanzierungsmöglichkeiten ihrer Vorhaben über EU-Förderprogramme durch die IB.SH beraten. Seit Januar 2021 steht ein neues Beratungsangebot zur Verfügung: ein umfangreicher Nachhaltigkeits-Check für KMU. Um KMU für das Thema Nachhaltigkeit zu sensibilisieren und auf das neue Beratungsangebot aufmerksam zu machen, haben wir in 2021 fünf digitale Veranstaltungen zum Thema Nachhaltigkeit in KMU angeboten. 2021 konnten insgesamt 13 Beratungen und ein Erfahrungsaustausch zwischen den beratenen Unternehmen durchgeführt werden. 
 
Bereich Arbeitsmarkt- und Strukturförderung 
Wir sind von den zuständigen Ministerien des Landes Schleswig-Holstein beauftragt, Zuschussprogramme umzusetzen. Dabei beachten wir spezifische Förderrichtlinien, die Land, Bund und EU – auch bezogen auf verschiedenste Nachhaltigkeitsaspekte – nach anerkannten, geprüften Maßstäben ausgestalten. Dies gilt insbesondere für die Zuschussprogramme „Landesprogramm Arbeit“ und „Landesprogramm Wirtschaft“. 
Das Landesprogramm Arbeit wird zu einem großen Teil mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Das Landesprogramm Arbeit in der Förderperiode 2021-2027 des ESF+ knüpft an sein erfolgreiches Vorgängerprogramm an und setzt dabei auch neue Akzente. Mit elf Aktionen in den drei Schwerpunkten Beschäftigung, Bildung und soziale Integration verbinden sich folgende Ziele:
  • die Unternehmen bei der künftigen Beschäftigungs-, Fachkräfte- und Nachwuchssicherung zu unterstützen und die Aus- und Weiterbildungsqualität zu steigern, 
  • die Weiterbildungsbeteiligung und das lebenslange Lernen von Beschäftigten vor dem Hintergrund der wachsenden und sich ändernden Anforderungen im Arbeitsleben zu unterstützen, 
  • die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern, 
  • benachteiligte Personengruppen, darunter auch Menschen mit Migrationshintergrund, an den Arbeitsmarkt heranzuführen und die Integration in Beschäftigung zu unterstützen, 
  • die Bildungschancen von jungen Menschen zu verbessern und ihre Bildungspotentiale zu erschließen.  
Ergänzend zu den drei Schwerpunkten sind als übergreifende Grundsätze der ESF+-Förderung 2021-2027 in Schleswig-Holstein die Gleichstellung von Männern und Frauen, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung der Förderung zu beachten.
 
 
Das Landesprogramm Wirtschaft bündelt Fördermittel der Europäischen Union – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sowie Landesmittel für die wirtschafts- und regionalpolitische Förderung in Schleswig-Holstein. Durch den Aufbau eines innovationsfördernden Umfelds sollen ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze sowie die umweltgerechte Entwicklung des Landes unterstützt werden. Wir sind verantwortlich für folgende Schwerpunkte der Förderung im Landesprogramm Wirtschaft:
  • zielgerichtete Investitionen in eine wachstumsorientierte und nachhaltige Infrastruktur sowie in Vorhaben mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung (GRW),
  • gewerbliche Investitionsförderung (GRW/EFRE),
  • Stärkung der regionalen Innovationspotentiale (EFRE)
  • Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie öffentlicher Infrastruktur (EFRE)
  • Umweltschutz und Förderung der Ressourcen-Effizienz durch nachhaltige Stadtentwicklung, Brachflächenrecycling und nachhaltigen Tourismus (EFRE)
 
Ergänzend zu den übergeordneten Strategiezielen sind bei der EFRE-Förderung Querschnittsziele zu den Themen „Nichtdiskriminierung“, „Gleichstellung von Männern und Frauen“ sowie „Nachhaltige Entwicklung“ in der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung der Förderung zu beachten. Im Rahmen der Antragstellung geben die Projektträgerinnen und Projektträger an, welche Beiträge ihr Vorhaben zu den Querschnittszielen leisten wird. Diese Angaben bewerten wir und sie Prozent fließen in die Förderentscheidung ein. Nach Abschluss der geförderten Maßnahme prüfen wir das Erreichen der angegebenen Beiträge geprüft. Wir sensibilisieren und beraten die Antragstellenden zudem bei der gezielten Einbindung der Querschnittsziele in die Vorhaben, entwickeln im Austausch mit dem Land geeignete Konzepte und Umsetzungsstrategien zu den Querschnittszielen und optimieren das bestehende Verfahren bedarfsgerecht weiter. 
 
 
In der Arbeitsmarkt- und Strukturförderung bewilligten wir 2021 insgesamt über 5.400 Zuschüsse an öffentliche Empfänger, Privatpersonen und Unternehmen. Darin enthalten war die Begleitung von 4.566 Personen mit dem Aufstiegs-BAföG. Hierfür wurden ca. 38.000 telefonische Beratungsgespräche geführt. 
 
Bereich Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft 
Wir haben im Herbst 2020 entschieden, die Corona-Zuschussprogramme in einer neu zu gründenden B2-Einheit des Bereichs Arbeitsmarkt- und Strukturförderung abzuwickeln. Dieser B2-Bereich hat zum 1. Januar 2021 seine Arbeit aufgenommen. Aufgrund der stetigen Verlängerungen und Ausweitungen der Zuschuss-Programme und einer damit einhergehenden deutlichen Kapazitätsausweitung wurde 1. Mai 2021 ein eigenständiger B1-Bereich zur Abwicklung dieser Programme gegründet: der Bereich Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft. 
 
Das Pandemiegeschehen hatte in Deutschland erhebliche Auswirkungen auf nahezu alle Wirtschaftsbereiche. In Folge von staatlich angeordneten Schließungsmaßnahmen oder Kontakt- und Zutrittsbeschränkungen sind Absatzzweige von Unternehmen und Verdienstmöglichkeiten von Soloselbstständigen teilweise ein- oder vollständig weggebrochen. Um Umsatzverluste zu kompensieren, wurden diverse Hilfsprogramme von Bund und Ländern aufgesetzt. Die Aufgabe des Bereichs Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft ist es, die Anträge in den Zuschuss-Programmen von Bund und Ländern zu prüfen und zu bescheiden. Der Bereich leistet einen elementaren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft und zur nachhaltigen Existenzsicherung der Soloselbstständigen und Unternehmen in Schleswig-Holstein. 
 
Bei den Hilfsprogrammen wurden im Jahr 2021 insgesamt ca. 50.000 Anträge mit einem Volumen von über 1,3 Milliarden Euro bewilligt.


Aktivitäten im Rahmen von Interreg 
Daneben sind wir Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde sowie Trägerin des Programmsekretariats für das EU-Ostseeprogramm „Interreg Baltic Sea Region“. Interreg Baltic Sea Region ist das transnationale Programm, das sich auf die besonderen Herausforderungen im Ostseeraum konzentriert. Wir fördern so transnationale Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Entwicklung einer innovativen, räumlich integrierten und nachhaltigen Ostseeregion zu stärken. Wir haben über das Programm rund 1.700 Projektpartnerinnen und -partner aus dem gesamten Ostseeraum in 140 Kooperationsprojekten gefördert. 
Seit 2014 sind wir zudem Trägerin der Verwaltungsbehörde für die deutsch-dänische Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg 5A und verantworten damit den rechtlichen und administrativen Rahmen des Programms sowie die Kommunikation mit der Europäischen Kommission. Im Rahmen des Programms wurden ca. 1.600 Partnerinnen und Partner in 79 Projekten gefördert. 
Wir übernehmen auch für die neue deutsch-dänische Förderperiode 2021-2027 (Interreg 6A) die Rolle der Verwaltungsbehörde.