Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Auf Basis der vom Vertrieb durchgeführten Kundenzufriedenheitsbefragung werden mögliche Fragen oder Bedenken analysiert, ausgewertet und behoben. Da in den Jahren 2016 / 2017 keine stichhaltigen Themen oder Anliegen durch Kunden geäußert wurden, welche die Michael Koch GmbH nicht ausräumen konnte, hat dies keinen besonderen Einfluss auf die Berichterstattung.
Darüber hinaus können Mitarbeiter im Rahmen eines KVP (Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses) Vorschläge und Anliegen vorbringen. Auch hier haben sich in 2017 keine für die Berichterstattung relevanten Thematiken ergeben.