Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Dieser Indikator wird nicht berichtet. Eine systematische Analyse der Stakeholder des GFZ gemäß der in Leistungsindikator GRI SRS-102-44 geforderte Inhalte (durch die Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, Reaktion der Organisation auf diese Anliegen – u.a. im Rahmen ihrer Berichterstattung) ist in der für das Jahr 2021 geplanten Nachhaltigkeitsstrategie des GFZ vorgesehen.