Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.
Themen und Anliegen sind je nach Stakeholdergruppe sehr verschieden. Die Hauptbeweggründe liegen jedoch in der Regel in der Zeit- und Kostenersparnis sowie vermehrt auch im Ressourcenschutz bzw. der Vermeidung von (unnötigen) Emissionen. Letzteres wird vermehrt von großen Unternehmen gefordert, die selbst der CSR-Berichtspflicht unterliegen. Die Recht Logistik GmbH hat auf diese Anfragen reagiert und setzt Gas-LKW für die Werksverkehre ein. Für einen andere Kunden aus der Druckbranche wurde eine neue Transportlösung entwickelt, die die Transportwege erheblich reduziert.
Letztlich dient dies der Erfüllung der übergeordneten Zielerreichung: 100 % Kundenzufriedenheit bei 100 % Mitarbeiterzufriedenheit. Die Beachtung behördlicher Auflagen ist selbstverständlich.