Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Im Berichtszeitraum erfolgte keine organisierte Abfrage der anliegenden Themen bei den Stakeholdern. Wie bei "Stakeholderengagement" beschrieben, pflegen wir einen engen Kontakt zu unseren Interessensgruppen. Der Kontakt wird durch unseren Geschäftsführer intensiv gepflegt, wodurch Anliegen umgehend mitgeteilt und behandelt werden.