Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Durch den in 2017 durchgeführten Nachhaltigkeitscheck wurde der aktuelle Sachstand mit den Führungskräften besprochen und das nachhaltige Verständnis mit Blickwinkel auf Kundenbedürfnisse und strategische Ausrichtung ins Haus getragen. Der Verwaltungsrat wurde über die neue Pflicht zur Berichtserstattung über nichtfinanzielle Angaben nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in Kenntnis gesetzt und billigte die nichtfinanzielle Erklärung im Rahmen des Jahresabschlusses, welche im Anschluss im e-Bundesanzeiger veröffentlich wurde. Es folgte die Aufnahme eines separaten Punktes in der Gesamthausstrategie für 2019.

Unsere Mitarbeiter formulierten mögliche Maßnahmen im Bezug auf den Umweltschutz im Rahmen des Impulsmanagements, so z. B. die Möglichkeit der E-Bike-Nutzung mit Unterstützung des AG oder die Prüfung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Verwaltungsgebäude. Diese und weitere Themen werden durch die zuständigen Fachbereiche bewertet. Zudem sind unsere Mitarbeiter zu einem verantwortungsvollen Umgang mit zur Verfügung stehenden Ressourcen angehalten.