Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.
Als Spezialisten in nachhaltiger Unternehmensführung entwickeln wir kontinuierlich neue Leistungen, teilweise bevor unsere Stakeholder diese als Bedarf melden.
Innerhalb des Berichtszeitraums haben wir auf die Meldung aus der Politik zur Energieauditpflicht unsere Listung als Energieauditor eintragen lassen und konnten so mit verschiedenen Bestandskunden und einigen Neukunden in verschiedenen Projekten zusammenarbeiten.
Mehrere Ideen haben wir dafür aus Kapazitätsgründen in unsere Ideenschmiede (interner Think Tank mit einigen Kooperationspartnern und einigen Kunden) zurückgestellt, die zu einem späteren Zeitpunkt weiterentwickelt werden. Diese Ideen stellen für uns potentielle Geschäftsideen bzw. Leistungsangebote dar, daher behandeln wir diese hier vertraulich.