Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Nach Beenden des Beratungsmandats werden alle Kunden zu ihrer Meinung bezogen auf die Beratungsqualität persönlich befragt. Aus wettbewerbsgründen können diese Themen und Anliegen nicht offengelegt werden. Dienstleister und Partner werden ebenso nach Beenden des Projekts zu Ihrer Meinung hinsichtlich der Zusammenarbeit befragt.