Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Der Informationsaustausch mit Stakeholdern unterliegt oftmals Geheimhaltungsvereinbarungen.
Aus diesem Grund können Themen und Anliegen, die durch die Stakeholderkommunikation entstanden sind, nicht veröffentlicht werden. Es erfolgt eine interne Dokumentation der Stakeholderdialoge.