Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Wichtige Themen und hervorgebrachte Anliegen der Stakeholdereinbeziehung und Reaktionen der Organisation
Thema / Anliegen Stakeholder-Gruppen Reaktion der berichtenden Organisation
Das Jugendaufbauwerk (JAW) ist ein wesentlicher Baustein der Arbeitsmarkt-, Jugend-, Sozial- und Gesellschaftspolitik des Landes. Es ist in Schleswig-Holstein flächendeckend vertreten und leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die berufliche Qualifizierung junger Menschen, die Probleme beim Einstieg in den Beruf haben. Ziele der Bildungsmaßnahmen des JAW sind die Herstellung der Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit sowie der dauerhaften Eingliederung in das Erwerbssystem. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Die IB.SH sorgt dafür, dass die Landesmittel die entsprechende Zielgruppe erreichen und die bestmögliche Wirkung erzielt wird.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat in Zusammenarbeit mit der IB.SH und der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. zwei neue Informationsbroschüren zur Sozialen Wohnraumförderung von Mietwohnraum erstellt.
Damit erhalten Vermieterinnen/Vermieter hilfreiche Hinweise für die Vermietung von gefördertem Wohnraum und Kommunen eine Unterstützung bei dem Aufbau und der Pflege eines Wohnungskatasters.
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Die Leitfäden stehen auf der Internetseite der IB.SH www.ib-sh.de/swfm zum Download bereit.
Das Land Schleswig-Holstein hat das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt, um die regionale Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende weiter zu stärken.
Bereits vor Veröffentlichung der Richtlinie am 31.07.2018 gab es zahlreiche Anfragen zur Förderung von Energiewendeprojekten in Schleswig-Holstein im Rahmen des Bürgerenergiefonds. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen Bürgerenergieprojekten die ersten Schritte in der Planungs- und Startphase erleichtern.
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Die IB.SH ist mit der Verwaltung und Abwicklung des Fonds beauftragt.
Das Land fördert jedes Projekt mit bis zu 200.000 Euro. Insgesamt stehen fünf Millionen Euro bereit. Für die Förderung stehen dabei die Bereiche "Erneuerbare Wärme", "Erneuerbarer Strom", "Neue Mobilität und Energieeffizienz" sowie "Digitalisierung der Energiewende" im Vordergrund.
Mit dem IB.SH Mikrokredit unterstützt die IB.SH erfolgreich den Start in die Selbständigkeit mit einem zinsgünstigen Darlehen von TEUR 3 bis TEUR 25. Gründer und Gründerinnen Um noch mehr Gründerinnen und Gründern eine Antragstellung zu ermöglichen, wurde der IB.SH Mikrokredit für alle Gesellschaftsformen mit max. drei Gesellschaftern/ Gesellschafterinnen (natürliche Personen) geöffnet.
Bei Kommunen und Wasser-/Abwasserverbänden besteht Förderbedarf für einen zweckgebundenen Kommunalkredit. Ziel ist die Förderung sinnvoller und notwendiger Maßnahmen und damit eine Stärkung der kommunalen Infrastruktur sowie die Beförderung der Landesstrategie. Wasserwirtschaft Gegenüber dem Standard-Kommunaldarlehen bietet das Kommunaldarlehen Wasserwirtschaft eine längere Laufzeit/Zinsbindung (bis zu 40 Jahre). Das Darlehen wird der langen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Wassernetze noch besser gerecht und kann helfen, die Kosten für Verbraucher möglichst niedrig zu halten.
Ein neues Förderprogramm des Kulturministeriums soll die kulturelle Infrastruktur im Lande fördern und nachhaltig stärken.
Das Programm fördert Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften und richtet sich an nicht gewinnorientierte, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Gruppen oder Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung wie etwa soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen oder Literaturvereinigungen.
Kulturszene Die IB.SH sorgt dafür, dass die Landesmittel die entsprechende Zielgruppe erreichen und die bestmögliche Wirkung erzielt wird.
Das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt Haushaltsmittel für die Modernisierung von Frauenhäusern bereit. Frauenhäuser stellen einen unverzichtbaren und wichtigen Bestandteil im Einsatz gegen Gewalt an Frauen dar und ein adäquater baulicher Zustand der Gebäude ist unabdingbare Voraussetzung, um den schutzsuchenden Frauen angemessene Hilfe zukommen lassen zu kommen. Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Die IB.SH sorgt dafür, dass die Landesmittel die entsprechende Zielgruppe erreichen und die bestmögliche Wirkung erzielt wird.


Die Erkenntnisse aus Arbeitskreisen und Stakeholder-Dialogen werden in die aktuellen Prozesse und Produkte integriert.