Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Die wichtigsten Themen, die durch die Einbindung von Stakeholdern aufgekommen betreffen die Integration von Menschen benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt. Hier sind insbesondere die Politik, Arbeitsagenturen, Verwaltung, aber auch NGOs, Kundenunternehmen und Mitarbeiter:innen wichtige Impulsgeber für Randstad Deutschland.Die einzelnen Themen haben wir Bereichen zugeordnet. Auf unsere Aktivitäten verweisen wir in der letzten Spalte.


Bereich zentrale Themen Maßnahmen
Corporate Governance Konzernrichtlinien, Geschäftsgrundsätze, Korruptionsprävention Vgl. Kriterium 6, 7
Responsible Lobbying transparente Darstellung unseres Geschäftsmodells gegenüber allen Stakeholdern und Schaffung von guten Rahmenbedingungen für Randstad und die Mitarbeiter:innen über die politischer Ebene Vgl. Kriterium 19
Qualifizierung Mitarbeiterförderung und -entwicklung  Vgl. Kriterium 16
Klimaschutz Reduktion des CO2-Fußabdrucks Vgl. Kriterium 12,13
Datenschutz und -sicherheit Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und deren rechtssichere Anwendung durch die Mitarbeiter:innen Vgl. Kriterium 3
Diversity & Inclusion Integration und Inklusion benachteiligter Menschen im Arbeitsmarkt Vgl. Kriterium 15
Health & Human Safety Sicherstellung sicherer Arbeitsbedingungen für alle Angestellten  Vgl. Kriterium 15
Gemeinwesen Unterstützung gemeinnütziger Zwecke durch Corporate Volunteering und Spenden Vgl. Kriterium 18
Mitbestimmung Der gewählte Betriebsrat überwacht u.a. die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzgesetzes und der Betriebsvereinbarungen und entwickelt diese in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung weiter.   Vgl. Kriterium 14