9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Die Erwartungen, Erfordernisse und Anforderungen der internen und externen interessierten Parteien werden im Rahmen einer Stakeholderanalyse unter Berücksichtigung der Kriterien Wirtschaftlichkeit, Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit, Soziales und nachhaltige Beschaffung ermittelt, verstanden und deren Anforderungen berücksichtigt. Die systematische Identifikation interessierter Parteien und deren Bewertung wird regelmäßig von externen Stellen im Rahmen der Aufrechterhaltung der Managementsysteme überprüft. Als zentrale Stakeholder sind Kunden, Lieferanten, Behörden, die Nachbarschaft, Zertifizierungs-/Akkreditierungsstellen und insbesondere Mitarbeiter identifiziert. Die Kommunikation mit den Stakeholdern ist der Kern der Bemühungen, Kunden, Behörden, Mitarbeiter und andere interessierte Parteien zu verstehen. Die Berücksichtigung gesetzlicher, normativer sowie behördlicher Anforderungen ist Grundlage der Leistungserbringung und wird durch interne und externe Audits interessierter Parteien an den Standorten regelmäßig überwacht.

Als Dienstleister setzt WESSLING auf den persönlichen Kontakt mit Kunden, Behörden und anderen interessierten Parteien. Darüber hinaus finden regelmäßig Seminare, Schulungen und Treffen statt, die auch Nachhaltigkeitsthemen zum Inhalt haben. Themen sind beispielsweise die Abfallvermeidung, Bauschadstoffe und Maßnahmen der Sanierung, psychische Belastungen am Arbeitsplatz, Energieeffizienz und Ressourcenschutz. Gewonnene Erkenntnisse fließen in die Entwicklung des Dienstleistungsangebotes und den WESSLING-eigenen Nachhaltigkeitsprozess, z. B. in Form des Umwelt- oder Arbeitssicherheitsprogramms, ein.