9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Im Rahmen des UKE-Qualitätsmanagements ist jeder Geschäftsbereich des UKE dazu aufgefordert, eine jährliche Analyse der sogenannten ‚Interessierten Parteien‘ (Anspruchsgruppen) durchzuführen. Der Begriff ‚Interessierte Partei‘ wurde durch die DIN EN ISO 9000: 2015-11 folgendermaßen definiert:   Bei der jährlichen Analyse werden jeweils die wichtigsten Stakeholder des Bereiches ermittelt und der Einfluss auf die Strategie und Ausrichtung (mittel/hoch/gering) bewertet. Es wird festgehalten, welche Erwartungen und Anforderungen die ‚Interessierten Parteien‘ haben, wie der Kontakt zur ‚Interessierten Partei‘ gehalten wird und welche Dokumente und Nachweise es dazu gibt. Insgesamt wurden in den Geschäftsbereichen und Tochtergesellschaften des UKE folgende Stakeholder identifi­ziert, die jeweils einem bestimmten Umfeld zugeordnet wurden: Der Dialog mit den Stakeholdern gestaltet sich unterschiedlich. Der Kontakt und Austausch erfolgt unter anderem über regelmäßige, protokollierte Termine (Jour Fixe), über verschiedene Befragungen, Jahresgespräche oder auch Begehungstermine, z. B. durch Kommissionen. Bei allen Dialogformen haben beide Parteien die Gelegenheit zur Berichterstattung und der Einbringung von Ideen.