9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Anspruchsgruppen der Barmenia (kraft-Gesetz)
Die Anspruchsgruppen ergeben sich weitestgehend aus Gesetzen zur Rechtsform der Barmenia Versicherungen a. G. als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), der Barmenia Krankenversicherung AG, der Barmenia Lebensversicherung a. G. und der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG als Aktiengesellschaften sowie weiteren Gesetzen, denen der Barmenia-Konzern unterliegt. Daraus ergeben sich folgende Anspruchsgruppen, die im regelmäßigen Austausch mit den Barmenia-Vorständen stehen:
Weitere Anspruchsgruppen der Barmenia
Zu den weiteren Anspruchsgruppen der Barmenia gehören Kundinnen und Kunden, die Beschäftigten, der Vertrieb, Kooperationspartner und Interessenten, die Politik, Aufsichtsbehörden, Verbände, Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Schutzorganisationen sowie Medien. Die Gremien der Barmenia vertreten die Interessen der Stakeholder fortlaufend. Dazu gehört auch die Interessengemeinschaft selbstständiger Versicherungsvermittler der Barmenia Versicherungen e. V. (IVB), die die Einfirmenvertreterinnen und -vertreter vertritt. Als Gremien mit beratender Funktion agieren der Unternehmensbeirat und der Nachhaltigkeitsbeirat. Diese beratenden Gremien setzen sich insgesamt aus Vertretungen von Unternehmen, Politik, NGOs, Wissenschaft und Medien zusammen. Die Mitarbeitenden der Barmenia engagieren sich in einer Vielzahl von Verbänden wie dem GDV und dem PKV-Verband, aber auch im AGV, im BWV und in dem Unternehmensnetzwerk B.A.U.M. e. V. Auch dadurch ist ein kontinuierlicher Austausch gegeben (s. dazu unter Leistungsindikator GRI SRS-102-16 Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen einer Organisation).

Darüber hinaus steht der Nachhaltigkeitsbeauftragte mit seinen Kontaktdaten auf der Internetseite und kann von allen Stakeholdern kontaktiert werden.


CSR-Directive ist Grundlage für zukünftige Berichterstattung
Die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse ist im Rahmen der Umsetzung der CSRD mit den ESRS zwingend vorgegeben und findet erstmals für das Geschäftsjahr 2024 Anwendung. Die Einbeziehung der Perspektive der Stakeholder von der Barmenia ist ein wichtiger Bestandteil einer Wesentlichkeitsanalyse, und Unternehmen sind verpflichtet offenzulegen, wie die Interessen und Ansichten der betroffenen Stakeholder während der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt wurden. Die Barmenia hat diesen Prozess im Herbst 2023 begonnen und die relevanten Stakeholder bei der Wesentlichkeitsanalyse einbezogen. Die Ergebnisse sind noch kein Bestandteil für das Berichtsjahr 2023.