9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Anspruchsgruppen der Barmenia (kraft Gesetz)
Die Anspruchsgruppen ergeben sich weitestgehend aus Gesetzen zur Rechtsform der Barmenia
Versicherungen a. G. als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), der Barmenia Krankenversicherung und der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG als Aktiengesellschaften sowie weiteren Gesetzen, denen der Barmenia-Konzern unterliegt. Daraus ergeben sich folgende Anspruchsgruppen, die im regelmäßigen Austausch mit den Barmenia-Vorständen stehen: Weitere Anspruchsgruppen der Barmenia
Zu den weiteren Anspruchsgruppen der Barmenia gehören Kunden, die Mitarbeiter, der Vertrieb, Partner und Interessenten, die Politik, Aufsichtsbehörden, Verbände, Verbraucher und ihre Schutzorganisationen sowie Medien. Die Gremien der Barmenia vertreten die Interessen der Stakeholder fortlaufend. Dazu gehört auch die Interessengemeinschaft selbstständiger Versicherungsver­mittler der Barmenia Versicherungen e. V. (IVB), die die Einfirmenvertreter vertritt. Als Zusatzgremien mit beratender Funktion agieren der Unternehmensbeirat und der Nachhaltigkeitsbeirat. Diese beratenden Gremien setzen sich insgesamt aus Vertretern von Unternehmen, Politik, NGOs, Wissenschaft und Medien zusammen. Darüber hinaus ist die Barmenia in Verbänden wie GDV und PKV, aber auch im AGV, im BWV und in dem Unternehmensnetzwerk B.A.U.M. e. V., organisiert. 

Wesentlichkeit
Die wesentlichen Themen werden unterjährig im Vorfeld von Sitzungen und Veranstaltun­gen der vorab genannten Gremien ermittelt und dienten deshalb auch zur Erstellung der Wesentlichkeitsermittlung.