9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Die Identifikation der Anspruchsgruppen ergibt sich aus der unternehmerischen Tätigkeit der Sparkasse Leverkusen (Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, lokale Institutionen, Bürgerinnen und Bürger in der Region) sowie der Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts (Träger, breite Öffentlichkeit). Ein separater Prozess zur Identifizierung von Anspruchsgruppen existiert nicht.

Ein weiterer Kommunikationsschwerpunkt stellt der direkte Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden dar. Dies erfolgt über einen persönlichen Austausch, zum Beispiel in einer der Filialen, aber auch über Kommunikationswege wie E-Mail, Kontaktformulare auf der Homepage, über Chat oder über die SparkassenApp. Weiterhin erfolgt eine Kommunikation über die Presse, über Veranstaltungen sowie über die sozialen Medien.

Die Sparkasse Leverkusen und die Mehrzahl ihrer Beschäftigten und Führungskräfte sind fest in der Region verwurzelt. Eine Vielzahl an Mitarbeitenden ist in gemeinnützigen Organisationen und Vereinen aktiv, dies auch ehrenamtlich. Als ein Kreditinstitut, welches gemeinwohlorientiert ist, erfolgt seit jeher auf den verschiedensten Ebenen ein kontinuierlicher Austausch mit den Anspruchsgruppen. Für das Feedback der Kundinnen und Kunden wird das „Impuls-Management“ genutzt. Hierin werden alle positiven und negativen Rückmeldungen erfasst und bearbeitet.

Der Träger der Sparkasse Leverkusen ist die Stadt Leverkusen. Diese stellt zu zwei Drittel die Mitglieder für das Kontrollorgan, den Verwaltungsrat (Rechtsgrundlage SpkG NW). Dieser überwacht den Vorstand und erlässt die Geschäftsanweisungen für den Vorstand und für die interne Revision sowie die Geschäftsordnungen für den Risikoausschuss, den Hauptausschuss und den Bilanzprüfungsausschuss. Des Weiteren ist er für die Feststellung des Jahresabschlusses, die Billigung des Lageberichtes und des CSR-Berichtes zuständig. Das Sparkassengesetz schreibt eine Genehmigung durch den Verwaltungsrat, z. B. bei Filialschließungen oder für die Errichtung von sparkasseneigenen Gebäuden, vor.

Die interne Kommunikation mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt über persönliche Gespräche, Anschreiben oder das Intranet, in das alle relevanten Informationen rund um den Geschäftsbetrieb eingestellt werden.