Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Kontrollorgane sind der Beirat, die Gesellschafter, die Geschäftsführung und das Geschäftsleitungsmeeting.
Die Mitglieder des Beirates erhalten eine Aufwandsentschädigung für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Die Vergütung der Gesellschafter richtet sich nach dem Gesellschaftervertrag, das Gehalt der Geschäftsführer enthält einen fixen und einen erfolgsabhängigen variablen Anteil.
Der Erfolg wird anhand der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sowie weiterer Kriterien gemessen. Die Kriterien werden individuell vereinbart und enthalten unter Berücksichtigung des Geschäftsverteilungsplanes auch Anforderungen, die den Nachhaltigkeitsaspekten Umwelt und Gesellschaft zuzuordnen sind. Weiterreichende Informationen zu den Vereinbarungen werden nicht veröffentlicht, da diese potenziell wettbewerbsrelevant und vertraulich sind.     
Weitere Mitglieder des Geschäftsleitungsmeetings werden über das WESSLING Gehaltssystem entlohnt, dass transparent im Intranet für die Mitarbeiter dargestellt ist.
Der Umgang mit Anstellungsprämien, Zahlungen als Einstellungsanreiz oder das Gewähren von Abfindungen für Führungskräfte und Mitarbeiter unterliegen keinem allgemeingültigen und dokumentierten Prozess und sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Insofern wären Zahlungen dieser Art Einzelfallentscheidungen unter Berücksichtigung des individuellen Kontextes und unter Beachtung gesetzlicher sowie interner Vorgaben. Gleiches gilt für den Umgang mit Rückforderungen.

WESSLING bietet Mitarbeitern aller Ebenen die betriebliche Altersvorsorge an.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Der Leistungsindikator wird nicht erhoben, da er für die WESSLING GmbH keinerlei Steuerfunktion hat.