Die Struktur und Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes orientiert sich an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.
Neben den festen Bezügen kann den Mitgliedern des Vorstandes eine variable Leistungszulage gewährt werden. Über die Gewährung und die Grundlagen zur Bemessung der variablen Leistungszulage des Vorstandes entscheidet der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss. Die Bemessung der Leistungszulage leitet sich aus unserer Geschäftsstrategie ab. Die Leistungszulage differenziert sich in einen erfolgsabhängigen Teil und einen leistungsabhängigen Teil, die sich beide auf einen mehrjährigen Bemessungszeitraum beziehen. Der erfolgsabhängige Teil bemisst, ob wir unseren strategischen Eigenkapitalzielpfad einhalten. Für die Beurteilung der leistungsabhängigen Komponente werden Kennzahlen der operativen Steuerung (Personal- und Sachkosten/Anzahl Girokonten, Zins- und Provisionsüberschuss/MAK sowie die Risikotragfähigkeit II) herangezogen. Es handelt sich sowohl bei dem strategischen Eigenkapitalziel als auch bei den Kennzahlen der operativen Steuerung um Kennzahlen, die die ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit abbilden. Die soziale und ökologische Dimension findet bislang keine explizite Berücksichtigung. Die detaillierten Bezüge der Vorstandsmitglieder werden veröffentlicht und sind dem Anhang unseres Geschäftsberichts unter dem Punkt „Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes“ zu entnehmen. Dieser kann im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden (
https://www.bundesanzeiger.de/).
Die Struktur der Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates orientiert sich an den Empfehlungen des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes für Sitzungsgelder. Die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten für ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat und im Risikoausschuss einen jährlichen Pauschalbetrag sowie zusätzlich ein Sitzungsgeld je Sitzung. Die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten den anderthalbfachen und die Vorsitzenden jeweils den doppelten Betrag. Stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und des Risikoausschusses wird ein Sitzungsgeld je Sitzung gezahlt. Sie erhalten keine gesonderte Jahrespauschale. Den Teilnehmern an Sitzungen des Hauptausschusses und des Bilanzprüfungsausschusses wird ebenfalls das Sitzungsgeld je Sitzung gezahlt. Die detaillierten Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates werden veröffentlicht und sind unserem Geschäftsbericht zu entnehmen. Dieser kann im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden (
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Wir beschäftigen ausschließlich Mitarbeitende in Deutschland. Das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeitenden zum Median der Jahresgesamtvergütung beträgt im Jahr 2020 ohne Berücksichtigung von Zuführungen zur Pensionskasse 12:1.
Folgende Lohnarten finden in der Berechnung der Jahresgesamtvergütung Berücksichtigung:
- Grundvergütung TVöD
- Grundbetrag und Zulage Vorstand
- Vereinbarte Vergütung (keine automatische Steigerung)
- Besitzstand Kind - wenn Kindergeld gezahlt wird
- Zulage Überleitungsbetrag aus Überleitung anteilig
- Zuschläge aus Überleitung BAT-TVöD anteilig
- Tarifliche Vergütungsgruppenzulage und Zulage 23,01 Euro
- Überstundenpauschale für Handwerker und Fahrer
- Zulage Leiter in Abhängigkeit der Größe der Abteilung/Stelle
- Zulage Putzkräfte
- Gehaltsbestandteil Leiter bzw. Vertreter Nettozulage Besitzstand alt
- AT Urlaubsgeld manuell Zahlung an alle lt. Vorstandsentscheidung
- Genussscheine Arbeitgeberzuschuss
- Leistungsorientierte Vergütung - alle Mitarbeitende
- Leistungsorientierte Vergütung Zahlung - ausgewählte Mitarbeitende
- Einmalzahlungen - individuelle leistungsorientierte Vergütung
- Abschlussprämie Ausbildung 400 Euro lt. TVAöD
- Rufbereitschaft einzelner Abteilungen
- Garantiebetrag Sparkassensonderzahlung (SSZ)
- Unternehmensbezogener Erfolgsanteil SSZ
- Individueller Anteil SSZ
Darüber hinaus werden in der Berechnung die Vollzeit-Äquivalent Sätze für jeden in Teilzeit beschäftigten Angestellten einbezogen.