Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Struktur und Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes orientiert sich an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.  
Neben den festen Bezügen kann den Mitgliedern des Vorstandes eine variable Leistungszulage gewährt werden. Über die Gewährung und die Grundlagen zur Bemessung der variablen Leistungszulage des Vorstandes entscheidet der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss. Die Bemessung der Leistungszulage leitet sich aus unserer Geschäftsstrategie ab. Die Leistungszulage differenziert sich in einen erfolgsabhängigen Teil und einen leistungsabhängigen Teil, die sich beide auf einen mehrjährigen Bemessungszeitraum beziehen. Der erfolgsabhängige Teil bemisst, ob wir unseren strategischen Eigenkapitalzielpfad einhalten. Für die Beurteilung der leistungsabhängigen Komponente werden Kennzahlen der operativen Steuerung (Personal- und Sachkosten/Anzahl Girokonten, Zins- und Provisionsüberschuss/MAK sowie die Risikotragfähigkeit II) herangezogen. Es handelt sich sowohl bei dem strategischen Eigenkapitalziel als auch bei den Kennzahlen der operativen Steuerung um Kennzahlen, die die ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit abbilden. Die soziale und ökologische Dimension findet bislang keine explizite Berücksichtigung. Die detaillierten Bezüge der Vorstandsmitglieder werden veröffentlicht und sind dem Anhang unseres Geschäftsberichts unter dem Punkt „Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes“ zu entnehmen. Dieser kann im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden (https://www.bundesanzeiger.de/).

Die Struktur der Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates orientiert sich an den Empfehlungen des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes für Sitzungsgelder.   Die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten für ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat und im Risikoausschuss einen jährlichen Pauschalbetrag sowie zusätzlich ein Sitzungsgeld je Sitzung. Die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten den anderthalbfachen und die Vorsitzenden jeweils den doppelten Betrag. Stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und des Risikoausschusses wird ein Sitzungsgeld je Sitzung gezahlt. Sie erhalten keine gesonderte Jahrespauschale. Den Teilnehmern an Sitzungen des Hauptausschusses und des Bilanzprüfungsausschusses wird ebenfalls das Sitzungsgeld je Sitzung gezahlt. Die detaillierten Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates werden veröffentlicht und sind unserem Geschäftsbericht zu entnehmen. Dieser kann im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden (https://www.bundesanzeiger.de/).

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Wir beschäftigen ausschließlich Mitarbeitende in Deutschland. Das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeitenden zum Median der Jahresgesamtvergütung beträgt im Jahr 2020 ohne Berücksichtigung von Zuführungen zur Pensionskasse 12:1.  
Folgende Lohnarten finden in der Berechnung der Jahresgesamtvergütung Berücksichtigung: Darüber hinaus werden in der Berechnung die Vollzeit-Äquivalent Sätze für jeden in Teilzeit beschäftigten Angestellten einbezogen.