Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Der Vorstand erhält neben der festen Vergütung eine leistungsbezogene Bonifikation von maximal zwei Monatsgehältern im Jahr. Diese Bonifikation bezieht sich auf den erfolgreichen und testierten Jahresabschluss. Einstellungsprämien oder Abschlussvergütungen werden nicht gezahlt. Der Vorstand hat ebenso wie die anderen Mitarbeiter der Stiftung die Möglichkeit, an einer betrieblichen Altersversorgung teilzunehmen. Die Mitglieder des Stiftungsrats arbeiten ehrenamtlich.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Das mittlere Niveau der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten beträgt ca. ein Drittel der Jahresgesamtvergütung des Vorstands. Der höchstbezahlte Mitarbeiter nach dem Vorstand verdient etwa das Zweifache des mittleren Niveaus der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten.