Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator G4-51a
Vergütungspolitik – Berichten Sie über die Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und die leitenden Führungskräfte.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ein Jahresfixum und Sitzungsgelder. Der Aufsichtsrat der GEWOBA berät und beschließt über die Vergütung des Vorstands und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einem fixen (70 Prozent) und einem variablen Anteil (30 Prozent) zusammen. Der variable Anteil ist der Höhe nach begrenzt. Wesentliche Komponenten der Zielvereinbarung sind: die Ergebnissicherung, die Substanzerhaltung und im Rahmen der Neubautätigkeit die Nachhaltigkeit mit einer Bemessungsgrundlage von drei Jahren. Für die Nachhaltigkeitskomponente wurde ein Anteil von zehn Prozent der zugesagten Tantieme p.a. festgelegt. Die Vergütung der leitenden Angestellten orientiert sich heruntergebrochen an der des Vorstands. Die Zielvereinbarungen mit den leitenden Angestellten werden individuell jährlich von dem Verantwortlichen der nächsthöheren Führungsebene festgelegt und nach Ablauf des Geschäftsjahres beurteilt. Über die Vergütung des Vorstands sowie die der Aufsichtsratsmitglieder informiert die GEWOBA im jährlichen Geschäftsbericht.

Nachweis: www.gewoba.de, Geschäftsbericht 2017: Vergütungsbericht

Leistungsindikator G4-54
Nennen Sie das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters in jedem Land mit signifikanten geschäftlichen Aktivitäten zum mittleren Niveau (Median) der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten (ohne den höchstbezahlten Mitarbeiter) im selben Land.

Die Vergütungsstruktur der GEWOBA ist im Wesentlichen ein Verhandlungsergebnis der Tarifparteien der Wohnungswirtschaft. Die Vergütungsstaffelung im Unternehmen setzt sich bis in die Vorstandsvergütung (einschließlich des maximalen variablen Anteils) in angemessenem Maße fort. In der vertikalen Betrachtung liegt die Vorstandsvergütung bei einem Faktor vier im Verhältnis zum höchsten Tarifgehalt und einem Faktor zwei im Verhältnis zu den leitenden Angestellten (Gruppe VI).