Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Gesamtbezüge des Vorstands, Aufsichtsrates und Beirates der BVG werden jährlich transparent dargestellt. Für das Berichtsjahr sind diese im BVG Geschäftsbericht 2022 / Seite 81-84  veröffentlicht.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Beirats betrugen im Berichtsjahr 3 Tausend EUR, Aufwand für BVG-Umweltkarten fiel im Gesamtwert von 6 Tausend EUR an.

BVG Geschäftsbericht 2022 / Seiten 81 - 84

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unterstützen die Vergütungstransparenz öffentlichen Unternehmen durch die seit mehreren Jahren sichergestellte Offenlegung der Gesamtbezüge des Vorstands, Aufsichtsrates und Beirates. Dies entspricht gleichermaßen den Anforderungen aus § 65a Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin bzw. § 18 Abs. 6 Berliner Betriebe-Gesetz. Hinsichtlich der Bildung weitergehender Kenngrößen und Vergütungsvergleiche sind im DNK-Berichtszeitraum 2022 keine weitergehende Befassungen erfolgt. 

Seitens des Landes Berlin werden zum Verhältnis der Jahresgesamtvergütung in den Landesunternehmen Bewertungen vorgenommen und im jeweils aktuellen Nachhaltigkeitsbericht des Landes Berlin öffentlich dargelegt.

Nachhaltigkeitsbericht 2022 Land Berlin