Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Mit den Führungskräften werden ebenfalls jährlich Zielvereinbarungsgespräche im Hinblick auf die variable Vergütung geführt. Dies gilt auch für neue Mitglieder des Vorstandes. Diese Gespräche beinhalten auch Nachhaltigkeitsthemen und -zielstellungen. Für einen Teil der Führungskräfte ist die variable Vergütung ausschließlich abhängig von den wirtschaftlichen Ergebnissen des Unternehmens.
 

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Die bauverein AG macht dazu keine Angaben, da aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl und -struktur individuelle Rückschlüsse auf das Gehalt der höchstbezahlten Mitarbeiterin oder des höchstbezahlten Mitarbeiters gezogen werden könnten.