Leistungsindikator G4-51a
Vergütungspolitik – Berichten Sie über die Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und die leitenden Führungskräfte.
Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand der Bayer AG zielt auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und eine erfolgsorientierte Unternehmensführung ab. Zu den Kernelementen des Systems gehören eine feste Jahresvergütung, welche die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt, sowie eine von der Erreichung der jährlichen Performanceziele des Unternehmens abhängige Incentivierung (STI=Short Term Incentive). Neben der jahresbezogenen Vergütung gibt es zwei langfristig ausgelegte aktienbasierte Komponenten, die unmittelbar mit der Wertentwicklung der Bayer-Aktie im Zusammenhang stehen und somit einen Anreiz für nachhaltiges Engagement für das Unternehmen schaffen sollen.
Die kurzfristige variable Vergütung („Short-Term Incentive“, STI) basiert auf einem festgelegten Prozentsatz von der jährlichen Festvergütung (Zielwert). Dieser Betrag wird in Abhängigkeit der Zielerreichung von drei Teilkomponenten – der Konzern-, der Teilkonzern- und der individuellen Komponente – angepasst. Bei der Beurteilung der Zielerreichung werden auch qualitative Ziele, darunter auch Aspekte von Sicherheit, Compliance und Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Die Höhe und die Angemessenheit des Vergütungssystems für den Vorstand werden durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
Führungskräfte können ihre Ansprüche auf variable Vergütungsanteile verlieren und müssen mit weiteren disziplinarischen Maßnahmen rechnen, wenn es in ihrem Verantwortungsbereich systematische Verstöße gegen das geltende Recht gegeben hat. Regelgerechtes und gesetzestreues Verhalten ist Teil der Leistungsbeurteilung aller leitenden Mitarbeiter.
Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von 120 T €. Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt.
Weitere Details siehe Vergütung des Vorstands http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/corporate-governance-bericht/verguetungsbericht/verguetung-des-vorstands.html sowie Vergütungssystem des Aufsichtsrats http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/corporate-governance-bericht/verguetungsbericht/verguetungssystem-des-aufsichtsrats.html .
Leistungsindikator G4-54
Nennen Sie das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters in jedem Land mit signifikanten geschäftlichen Aktivitäten zum mittleren Niveau (Median) der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten (ohne den höchstbezahlten Mitarbeiter) im selben Land.
Nicht verfügbar: Wir erachten diese geforderte Entgeltangabe als nicht aussagekräftig zur Bewertung der Angemessenheit unserer Vergütungsstrukturen. Wir berichten über diese ausführlich im Abschnitt 6.3 Vergütung und Erfolgsbeteiligung http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/mitarbeiter.html sowie im Vergütungsbericht http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/corporate-governance-bericht/verguetungsbericht/uebersicht.html.