Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI 4,5
Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Mitglieder des höchsten Leitungsorgans, der leitenden Angestellten und der Mitglieder der Geschäftsführung (einschließlich Abfindungen) und der Leistung der Organisation (einschließlich der gesellschaftlichen/sozialen und der ökologischen Leistung).

Bei der Festlegung der Vorstandsvergütung sind wir den Empfehlungen des Financial Stability Boards (FSB) und der Instituts-Vergütungsverordnung gefolgt. Die DZ BANK entlohnt Vorstände und Bereichsleiter neben dem Festgehalt mit einer mehrjährigen variablen Vergütung. Die Höhe der variablen Vergütung hängt von dem Erreichen vorab vereinbarter Ziele ab. Für Vorstände und Bereichsleiter werden 80 Prozent der variablen Vergütung über vier Jahre zurückbehalten und an die Entwicklung des Aktienwertes der DZ BANK gekoppelt. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Entlohnung von Vorständen und Bereichsleitern mit der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens verzahnt ist.

Die DZ BANK und vier weitere führende Finanzinstitute haben sich im Jahr 2013 in einem gemeinsamen Grundsatzpapier verpflichtet, die Managementvergütung an ethischen Prinzipien auszurichten. Diese Grundsätze wurden gemeinsam mit dem Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik (WCGE) entwickelt. Ziel ist es, die Vergütungssysteme transparent zu gestalten, Fehlanreize auszuschließen und die langfristigen Bedingungen für dauerhaft erfolgreiches Wirtschaften in den Blick zu nehmen. Mit der Unterzeichnung bekennt sich die DZ BANK zu einer erfolgs- und werteorientierten Führung.

Leistungsindikator GRI 4,10
Verfahren zur Bewertung der Leistung des höchsten Leitungsorgans selbst, insbesondere im Hinblick auf die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/ soziale Leistung.

Vgl. GRI 4,5