Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Leitungs- und Kontrolltätigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrates wird entgeltlich ausgeübt. Zusätzliche erfolgsorientierte Vergütungen neben den an den Aufgaben orientierten festen Vergütungen erhalten die Verwaltungsratsmitglieder nicht. Die Einführung einer variablen Vergütung ist nicht vorgesehen, da eine solche nach Ansicht des Unternehmens keine wesentliche Verbesserung der Anreizwirkung zur Überwachung der Geschäftsführung durch die geschäftsführenden Direktoren darstellt. Aus geschäftsbedingten Gründen werden keine Angaben zu Grundgehältern von Kontrollorganen oder Führungskräften veröffentlicht.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Das Verhältnis der höchsten Jahresvergütung zur durchschnittlichen Mitarbeitervergütung in Deutschland ist im Vergleich etwas gesunken: von 9,7 im Jahr 2019 auf 8,9 im Jahr 2020.

Die Entlohnung bei Interseroh entspricht dem deutschlandweiten Branchenstandard. Zudem hat sich das Unternehmen verpflichtet, außerhalb tarifvertraglicher Vereinbarungen den aktuell allgemein verbindlichen Mindestlohn der Entsorgungsbranche zu zahlen. Rahmenverträge mit Zeitarbeitsfirmen werden nur abgeschlossen, wenn die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Bezahlung des Mindestlohns garantiert sind.